Drucksache Nr. 2275/2020:
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – 10. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2275/2020
2 (Anlage 2 nur online)
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – 10. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, der beigefügten Beschlussvorlage C IV B 456/2020 (mit 2 Anlagen, Anlage 2 nur online) des Zweckverbandes mit dem Beschlussvorschlag:

Die 10. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover in der Fassung vom 14.12.2017 wird in der als Anlage 1 der o.g. Beschlussvorlage des Zweckverbandes beigefügten Fassung beschlossen;

zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.

Kostentabelle

Soweit durch die Aktualisierung des Straßenverzeichnisses städtische Grundstücke betroffen sind, ist davon auszugehen, dass Mehrausgaben für den Haushalt entstehen. Die Sauberkeit des öffentlichen Raumes ist ein wesentlicher Faktor für das Wohlbefinden der
Einwohner*innen. Dafür ist die Heraufstufung einiger Straßen erforderlich. Durch die Anpassung der Reinigungsklassen erhöht sich die wöchentliche Reinigungsleistung um 181 Kilometer bzw. 6%. Auf die genaue Ermittlung des Betrages ist aufgrund des unverhältnismäßig hohen Aufwandes verzichtet worden..

Begründung des Antrages

Es wird auf die Begründung in der beigefügten Beschlussvorlage C IV B 456/2020 des Zweckverbandes verwiesen.

Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbandes in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) über die Änderung der Straßenreinigungsverordnung in der Landeshauptstadt Hannover. Für den Beschluss ist gemäß Verbandsordnung eine Weisung an die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung erforderlich. Für die Weisung ist in diesem Fall ein Ratsbeschluss erforderlich, da der Rat der Landeshauptstadt Hannover gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 5 und 7 NKomVG über Satzungen und Verordnungen sowie die Erhebung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, und Steuern) und Umlagen beschließt.

Die Vertreterin / der Vertreter der Landeshauptstadt Hannover ist gemäß der Verbandsordnung des Zweckverbandes stimmberechtigt bei A-Entscheidungen (gemeinsame Aufgaben der Abfallentsorgung und Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftsplan) und bei C-Entscheidungen (Aufgaben der Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die Straßenreinigungsgebühren). Nicht stimmberechtigt ist die Vertreterin / der Vertreter bei B-Aufgaben, die nur die Abfallentsorgung betreffen und in die ausschließliche Zuständigkeit der Region Hannover fallen. Hierzu zählt unter anderem die Festlegung der Abfallgebühren.


Anlage 1: Beschlussvorlage C IV B 456/2020 des Zweckverbandes

Anlage 2: Straßenverzeichnis (vollständige Liste nur online Seiten 1 - 191)
20.21 
Hannover / 29.09.2020