Drucksache Nr. 2264/2021:
Neues Rathaus, Einbau eines Aufzugs im Ostturm und Erneuerung des östlich der zentralen Halle gelegenen "Aufzugs Ost"

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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2264/2021
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Neues Rathaus, Einbau eines Aufzugs im Ostturm und Erneuerung des östlich der zentralen Halle gelegenen "Aufzugs Ost"

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zum Einbau eines Aufzugs Ost und der Erneuerung des östlich der zentralen Halle gelegenen "Aufzugs Ost" des Neuen Rathauses in Höhe von insgesamt 2.420.000 €,
2. der Freigabe der Mittel im TH 19,

3. sowie dem sofortigen Baubeginn

zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 11114800
VwG N Rathaus, Ern Ostaufzüge
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 2.420.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -2.420.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 11114
Gebäudemanagement
Zentrale Dienstleistungen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 29.000,00 €
Abschreibungen 121.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 36.300,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -186.300,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -186.300,00 €
Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % von 2.420.000 € = rd. 29.000 €.

Abschreibungen
5 % von 2.420.000 € = rd. 121.000 €.

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 2.420.000 € = rd. 36.300 €.

Die anfallenden Aufwendungen in Höhe von rd. 186.300 € p.a. führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Teilhaushalt 18, Produkt 11114.

Finanzierung
Im Teilfinanzhaushalt des Fachbereichs Gebäudemanagement, stehen in der Investitionsmaßnahme 11114800 VwG N Rathaus, Ern Ostaufzüge, BS Sofort 1, Mittel in den Jahren 2020 bis 2023 zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Allgemeines
Das Neue Rathaus Hannover wurde von 1901 – 1913 im eklektizistischen Stil geplant und errichtet. Es steht unter Denkmalschutz, ist eingebettet in die historische Gartenanlage des Maschparks und Teil einer Denkmalgruppe.
Seine besondere repräsentative Architektur mit dem weithin sichtbaren Zentralturm von fast 100 m Höhe, dem darin befindlichen einzigartigen Bogenaufzug und der darunterliegenden großen Halle macht es zu einem Wahrzeichen der Landeshauptstadt Hannover und prägt das Außenbild der Stadt weit über ihre Grenzen hinaus. Neben den Herrenhäuser Gärten ist das Neue Rathaus eine der Hauptattraktionen und beliebtes Fotomotiv für Bewohner*innen und Besucher*innen der Stadt.
Gleichzeitig beherbergt das Neue Rathaus den Rat und die Ausschüsse der Landeshauptstadt sowie die Diensträume des Oberbürgermeisters. Als Hauptsitz der Stadtverwaltung mit einer Nettogrundfläche von ca. 23.000 m² dient das Neue Rathaus als Dienstgebäude für ca. 500 städtische Mitarbeiter*innen in ca. 300 Büroräumen.
Darüber hinaus steht es für repräsentative und öffentliche Aufgaben mit einer Reihe größerer Besprechungs- und Veranstaltungsräume, darunter dem Ratssaal, dem Hodlersaal, sowie dem Restaurant „Der Gartensaal“ zur Verfügung.

Planungsziel
Das Gebäudemanagement ist sich der baukulturellen und repräsentativen Bedeutung des Gebäudes einerseits und der Verantwortung gegenüber Besucher*innen und Mitarbeiter*innen andererseits bewusst.
Ziel ist es, neben einer stärkeren Anbindung des Gebäudes an die Innenstadt auch dessen Zugänglichkeit zu verbessern. Dies betrifft insbesondere die barrierefreie Erschließung des Gebäudes, die aufgrund der vielen verschiedenen Ebenen und Treppen eine besondere planerische Herausforderung darstellt.
In einem ersten Schritt sollen die Ostaufzüge in gleicher Bauart zu den vorhandenen Westaufzügen installiert werden. Die intensive und verschleißträchtige Nutzung der Westaufzüge soll dadurch verringert und eine Redundanz hergestellt werden, die bspw. bei Wartungsarbeiten die barrierefreie Erschließung sicherstellt. Hierbei erfüllt der neue Aufzug im Ostturm eine Doppelfunktion, da er zum einen für den Transport von Lasten ausgelegt ist und zum anderen die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllt, die eine Nutzung für mobilitätseingeschränkte Personen ermöglicht.
Zusätzlich zu der Realisierung der Ostaufzüge soll die im Sockelgeschoss gelegene Verbindungsspange zwischen den westlichen und den östlichen Aufzugsanlagen zur Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität aufgewertet werden.

Die Maßnahme ist Teilprojekt eines umfassenden Sanierungskonzepts. In den nächsten Jahren sollen weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehören u.a. die Fassadensanierung, die Verbesserung des Brandschutzes, die Verbesserung der Sicherheit und technischen Anlagen, die Modernisierung von Büroarbeitsplätzen, u.v.m. Die Kosten werden auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt.
Langfristig soll das Gebäude damit seiner öffentlichen Funktion verstärkt Rechnung tragen und gleichzeitig die Anforderungen an einen zeitgemäßen Verwaltungssitz erfüllen.

Baubeschreibung
Einzelheiten der mit umfangreichen Eingriffen in die denkmalgeschützte Substanz verbundenen Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden. Die Planungen wurden im Vorfeld mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt.

Barrierefreiheit
Ergänzend zu den im Rahmen der Brandschutzsanierung und dem Einbau behindertengerechter WCs erfolgenden Verbesserungen der Barrierefreiheit soll der neue Aufzug im Ostturm die barrierefreie Zugänglichkeit des Sockelgeschosses des Neuen Rathauses für mobilitätseingeschränkte Personen dauerhaft - z. B. im Fall eines Defekts des Aufzugs im Westturm - sicherstellen.
Diese redundante Lösung stellt zunächst einen Kompromiss zwischen den Anforderungen an eine barrierefreie Zugänglichkeit und dem Denkmalschutz dar. Eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung für einen gleichberechtigten Zugang zur Hauptebene des Neuen Rathauses muss in einem zweiten Planungsschritt erfolgen. Die Erneuerung der Ostaufzüge bildet einen davon unabhängig zu realisierenden ersten Bauabschnitt.



In einem nächsten Schritt sollen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit umgesetzt werden. Das Gebäudemanagement hat eine Variantenuntersuchung zur direkten barrierefreien Erschließung der Haupthalle vorgelegt. Für die dort vorgestellten Lösungsansätze müssen die Belange der Denkmalpflege gegenüber den Belangen der Barrierefreiheit und den Interessen der Hausverwaltung abgewogen werden.

Terminplanung
Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit den Nutzern. Maßnahmenbeginn ist ab Frühjahr/Sommer 2022 möglich; die Dauer beträgt voraussichtlich 2 Jahre.
19 .1
Hannover / 13.10.2021