Drucksache Nr. 2242/2015:
Förderung der Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V.

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2242/2015
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Förderung der Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V.

Antrag,

1. dem Abschluss eines Mietvertrages mit der Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V. (gem. Anlage 1) mit einer Laufzeit von 10 Jahren ab dem 01.01.2016 und
2. dem Abschluss eines Zuwendungsvertrages mit der Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V. (gem. Anlage 2) mit einer Laufzeit von drei Jahren ab dem 01.01.2016 unter dem Vorbehalt des Ratsbeschlusses zum Haushaltsplan 2016
zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gleichstellungsspezifische Aspekte werden durch den beabsichtigten Kontrakt nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 43 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 43 - Investitionstätigkeit
Produkt 27302
Bildungsnetzwerke
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 72.518,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 217.018,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -144.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -144.500,00 €
Die Darstellung in der Kostentabelle beschränkt sich auf das Haushaltsjahr 2016. Sofern dem Vorschlag der Verwaltung aus dieser Drucksache gefolgt wird, bedeutet dies bereits jetzt eine Festlegung zumindest grundsätzlicher Art für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018.

Begründung des Antrages

Auf der Basis eines Auftrags im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2015 (H-0119/2015) wurden mit der Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V. die Rahmenbedingungen für Mietvertrag und Zuwendungsvertrag einvernehmlich verhandelt.

Der Abschluss des Vertrages soll zur Verringerung des Verwaltungsaufwands sowohl beim Verein, als auch bei der Verwaltung führen. Die Jahre 2016 bis 2018 dienen insoweit zur Erprobung.

Der Mietvertrag bezieht sich auf die bisher schon unentgeltlich genutzten Flächen. Mit dem in Anlage 1 vorgeschlagenen Vertragstext und der Ausweisung einer sachgerechten Miet- und Nebenkostenzahlung wird der bisher im Haushaltsplan nicht erkennbare Teil der städtischen Subventionierung der Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V. transparent. Gleichzeitig wird der kulturellen Einrichtung über die 10 jährige Laufzeit eine sinnvolle Perspektive gegeben. Der Verein wird durch die gewählten Vertragsregelungen gegenüber der bisherigen Praxis nicht zusätzlich belastet.

Die Anlage 2 enthält den Entwurf eines Vertrages über die dreijährige institutionelle Zuwendung an die Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V. in den Jahren 2016 bis 2018. Der Vertrag beläuft sich auf eine Gesamtfördersumme von 651.054 € (217.018 € jährlich). Der Betrag enthält neben der erforderlichen Förderung für das Personal und die Miete/ Nebenkosten der Räume auch Mittel für die Finanzierung des Sachaufwands. Ein Teil dieses Sachaufwands ist bis einschließlich 2015 aus anderen Finanzpositionen des Teilhaushaltes 43 geleistet worden. Die Mittel werden 2016 durch eine Umschichtung innerhalb des Teilhaushaltes 43 Zuwendungsbestandteil, diese Umschichtung steht noch aus. Finanzielle Grundlage des Zuwendungsvertrages ist der als Anlage 2b beigefügte Kosten- und Finanzierungsplan für das Jahr 2016.
43 .02
Hannover / 02.10.2015