Drucksache Nr. 2242/2004:
Bebauungsplan Nr. 1500, 3. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift, Steinbruchsfeld
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2242/2004
3
 

Bebauungsplan Nr. 1500, 3. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift, Steinbruchsfeld
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1500, 3. Änderung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 56, 97 und 98 NBauO sowie § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten:

Im Rahmen von allgemeinen Planungsgrundsätzen wurden schon bei der Erstellung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1500 Aspekte berücksichtigt, die unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen. Dies sind insbesondere die wohnungsnahe Versorgung und Infrastruktureinrichtungen.

Mit der Umsetzung des Bebauungsplans konnte zusammen mit einer weiteren Kindertagesstätte auch ein Familienzentrum dort untergebracht werden. Grundschule, eine integrative und eine konfessionelle Kindertagesstätte sind in fußläufiger Entfernung erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten und Haltestellen des ÖPNV sind an der Hannoverschen und der Buchholzer Straße in 5-10 Minuten zu Fuß zu erreichen. In der ursprünglichen Planung war Geschosswohnungsbau in Blockstruktur vorgesehen. Bei dieser Bauform besteht die Möglichkeit sichere Spielbereiche gerade für kleinere Kinder im Blockinnern zu gestalten; wie es auch in der sogenannten Regenbogensiedlung an der Annette-Kolb-Straße besonders gut umgesetzt wurde.

Gute Fuß- und Radwegeverbindungen zu Naherholungsgebieten sind ein wichtiges Anliegen der Planung. So sind Mittellandkanal und Misburger Wald von Menschen ohne KFZ auf kurzem Wege zu erreichen.

Mit der 3. Änderung sollen entsprechend der heutigen Nachfragesituation mehr Bauflächen für eine verdichtete Einfamilienhausbebauung zur Verfügung gestellt werden. Bei der Planung wurden folgende unter Gender - Aspekten relevante Planungsinhalte berücksichtigt:

  • Hierarchie im Erschließungssystem:
    Quartiere mit Wohnstraßen und wenig öffentlichen Stellplätzen, so dass Kinder sich hier gut alleine vor der Tür bewegen können.
    Erschließungsstraßen mit ausreichend breiten Gehwegen und öffentlichem Stellplatzangebot
  • Erhalt bzw. Erweiterung des Fuß- und Radwegenetzes
  • Erhalt eines zentral gelegenen Mischgebietes, um eine wünschenswerte Einzelhandelsansiedlung unmittelbar im Quartier weiter zu ermöglichen.
  • Die zukünftige Bebauung soll nicht ausschließlich auf Einfamilienhäuser beschränkt, sondern in Teilbereichen sollen auch Geschosswohnungen gebaut werden, um den Bedürfnissen nach unterschiedlichen Wohnformen Rechnung zu tragen. So wird eine Mischung der Bevölkerungsstruktur erreicht, sowohl in Bezug auf das Alter als auch auf die Bevölkerungsschicht.

Durch die Änderung der Planungsziele hin zu verstärktem Einfamilienhausbau werden dort weniger Wohneinheiten gebaut und dadurch die Versorgung mit Einzelhandelseinrichtungen im Quartier nicht besonders gefördert. Weniger Wohneinheiten können auch Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit einer Stadtbahnanbindung von Misburg haben.

Kostentabelle

Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage 2 zu dieser Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1500, 3. Änderung, Abschnitt 7 -Kosten für die Stadt-) dargestellt.

Begründung des Antrages:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1500, 3. Änderung hat vom 20. Juli 2004 bis
27. August 2004 öffentlich ausgelegen. Anregungen gingen nicht ein.

Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Das Bebauungsplanverfahren soll nach altem Baurecht (BauGB in der vor dem 20.7.2004 gültigen Fassung) abgeschlossen werden.

 61.12
Hannover / 26.10.2004