Antrag Nr. 2236/2004:
Änderungsantrag von Ratsfrau Meier zu Drucks. Nr. 1615/2004 N1, Einführung eines Essensgeldes in den städtischen Kindertagesstätten

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Ratsfrau Birgit Meier

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag von Ratsfrau Meier zu Drucks. Nr. 1615/2004 N1, Einführung eines Essensgeldes in den städtischen Kindertagesstätten

Antrag,

Die Verwaltung wird beauftragt eine Elternbeitragsregelung mit folgenden Rahmenbedingungen zu erarbeiten, die sobald wie rechtlich möglich eingeführt werden soll-• Es wird ein Festbetrag von Euro 250,-- für einen Ganztagsplatz festgesetzt. Zur
individuellen Entlastung der Eltern wird auf Antrag eine Zumutbarkeitsberechnung nach § 90 KJHG durchgeführt.
• Die Sätze für den zumutbaren Beitrag und die Haushaltsersparnis sind gemäß §§ 84 und 85 BSHG so zu gestalten, dass HLU-Empfängerlnnen, Arbeitslosengeld-Il-Empfängerlnnen und Geringverdienende mit vergleichbarem Einkommen nicht
schlechter gestellt sind als zur jetzt bestehenden Staffel. • Ein Essengeld wird nicht eingeführt.
• Die Elternbeiträge für Kinder in Kindertagesstätten (Krabbelgruppen, Krippen, Kindergärten, Horte) unterliegen wie bislang der gleichen Beitragsregelung.

• Der Festbeitrag für andere Betreuungszeiten (4 Stunden, 5 Stunden, 6 und 7 Stunden) entsprechend gemindert.

• Für Geschwisterkinder, die zum gleichen Zeitpunkt die Kindertagesstätte besuchen, sind nach wie vor 50 % des Elternbeitrags zu zahlen.





Begründung

Die Gruppe Hannoversche Linke/PDS beantragt bei der Berechnung der Elternbeitragsregelung Rahmenbedingungen zu erarbeiten, die auf den gesetzlichen Regelungen des BSHG basieren, da sich die zurzeit angewendete Elternbeitragsstaffelung nicht ausreichend bewährt hat. Mit der jetzigen Staffelung werden Familien mit mittleren Einkommen unverhältnismäßig stark belastet, bei nicht verheiratete Eltern hingegen, bei denen nur 1 Person über das Sorgerecht verfügt werden die aber in einem gemeinsamen Haushalt leben, wird nur das Einkommen der/des Sorgeberechtigten berücksichtigt.
Mit der Erarbeitung einer Beitragsregelung, die sicherstellt, dass alle Eltern die in einem gemeinsamen Haushalt leben auch mit ihrem gesamten gemeinsamen Einkommen zu den Gebühren für den Kindertagesstättenbesuch ihres Kindes/ihrer Kinder herangezogen werden. Mit diesem Verfahren wird eine angemessene Gebührengerechtigkeit errecht. Es ist davon auszugehen, dass hierdurch die Zahl der Nichtzahlerlnnen deutlich sinken wird. Eine weitere Einnahmequelle zu Gunsten des städtischen Haushaltes ist die moderate Erhöhung des Festbeitrags auf 250 Euro gegenüber dem bisherigen Spitzensatz von 244 Euro.

Ein Essensgeld wird nicht eingeführt.




Ein Teil der Eltern, (Sozialhilfeempfängerlnnen, Arbeitslosengeld 11-Empfängerlnnen und einkommensmäßig gleichgestellte Familien) leben mindestens in Teilhabearmut. Dies ist belegt durch die Armutsberichte des Bundes, der Länder sowie der Träger der Wohlfahrtspflege. Die Einführung eines Essengeldes und damit verbundene Schmälerung des Haushaltsbudgets der Familien würde diese Situation verschärfen. Die Stadt Hannover hat aus diesem Grunde bislang auf die Einführung eines Essensbeitrages verzichtet und das Essen in Kindertagesstätten über Jahrzehnte zum pädagogischen Bestandteil der Kindertagesstättenarbeit erklärt. Neben dem pädagogischen Wert eines gemeinsamen Essens in den Kindertagesstätten hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren zu Recht vor der Einführung eines Essensgeldes gewarnt, wie den folgenden Zitaten aus der DS 1334/93 zu entnehmen ist, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen offen lässt und aus der Sicht der Gruppe Hannoversche Linke/PDS auch noch heute so aktuell und zutreffend wie damals ist.




Zitat aus DS 1334/93:




,Aus Sicht der Verwaltung stehen dem jedoch gravierende Nachteile gegenüber: - Es ist aus mehreren Gründen davon auszugehen, dass die rechnerisch ermittelten Mehreinnahmen nicht erreicht werden können. So muss damit gerechnet werden, dass Eltern ihre Kinder vom Mittagessen abmelden. Erhebliche Mindereinnahmen entstehen auch dann, wenn Eltern nur für die Tage Essengeld zahlen, an denen ihr Kind auch tatsächlich am Mittagessen teilgenommen hat.

- Es ist mit einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu rechnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Einzelabrechnungen durchgeführt werden müssen und wenn bei Sozialhilfeempfängern zur Sicherung der Einnahmen eine Verrechnung mit dem
Sozialamt erfolgt (anderenfalls ist mit geringeren Einnahmen zu rechnen). - Die Einführung eines Essengeldes belastet - relativ - besonders die unteren Einkommensstufen. Eine entsprechende Beitragsgestaltung kann dies nur begrenzt kompensieren".

Birgit Meier