Antrag Nr. 2231/2013:
Antrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution "Weitergabe der Bundesmittel zur Entlastung der Kommunen von den Kosten der Grundsicherung durch das Land Niedersachsen"

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2231/2013 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution "Weitergabe der Bundesmittel zur Entlastung der Kommunen von den Kosten der Grundsicherung durch das Land Niedersachsen"

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover o. V. i. A. auf, Gespräche mit der niedersächsischen Landesregierung aufzunehmen und an diese zu appellieren, die Kommunen auch aus den Mitteln der dritten Stufe der Kostenübernahme zur Grundsicherung ab 2014 zu entlasten. Die Gesamtsumme dieser letzten Entlastungsstufe beträgt in Niedersachsen nach den Berechnungen der Kommunalen Spitzenverbände jährlich 107 Mio. Euro.

In Anbetracht der Auswirkungen dieser Forderung auf das Quotale System und der entstandenen Schieflage in der Finanzierung der Sozialhilfe unterstützt der Rat der Landeshauptstadt Hannover den Beschluss des Vorstandes des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) vom 20. Juni 2013 „Künftige Finanzierung der Sozialhilfe in Niedersachsen“ (Anlage) und macht sich die Forderungen zu eigen.

Begründung:

Im Oktober 2011 beschloss der Deutsche Bundestag mit dem „Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“, die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig zu übernehmen. Zuvor waren diese Kosten nach Bundesrecht nahezu allein von den Kommunen zu tragen. Der dritte und letzte Entlastungsschritt erfolgt ab dem Jahr 2014. Die Summe der jährlichen Entlastung der Kommunen beziffert sich von da an alleine für Niedersachsen auf einen Betrag von über 400 Mio. Euro. Die Kommunen in Niedersachsen werden durch die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund somit erheblich entlastet. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur dauerhaften finanziellen Gesundung der kommunalen Haushalte. Daher begrüßen wir diese Entscheidung des Bundesgesetzgebers ausdrücklich.

Ab 1. Januar 2014 übernimmt der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in dritter Stufe vollständig. Von diesem Zeitpunkt an will das Land den Anteil der Bundesmittel für seine Fälle selbst vereinnahmen. Mit anderen Worten, es verweigert den Kommunen die letzte Stufe der kommunalen Entlastung in Höhe von 107 Millionen Euro jährlich. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Kommunen nur von Kosten entlastet werden können, die ihnen auch entstehen. Dabei wird ignoriert, dass die Übernahme der Grundsicherungskosten im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund nur der technische Weg für die politisch von Bund und Ländern gewollte kommunale Entlastung ist.

Jens Seidel
Vorsitzender