Drucksache Nr. 2228/2018:
Roderbruch-Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2228/2018
1
 

Roderbruch-Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB

Antrag,

zu beschließen,
vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich im Roderbruch durchzuführen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die vorbereitenden Untersuchungen sollen u. a. auch darlegen, welche Auswirkungen sich voraussichtlich für die unmittelbar von der beabsichtigten Sanierung Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich ergeben. Diese möglichen Auswirkungen werden bei der Formulierung der Sanierungsziele berücksichtigt, um zu gewährleisten, dass den alters- und geschlechtsspezifischen Bedürfnissen der Betroffenen Rechnung getragen wird. Ebenfalls sind die Belange von Menschen mit Behinderungen in die Zielformulierung einzubeziehen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nach § 141 Absatz 1 BauGB hat die Gemeinde vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets die Vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sind erforderlich, um Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung zu gewinnen. Zudem sollen Erkenntnisse geliefert werden, welches Städtebauförderprogramm geeignet wäre, die in einem Gebiet vorhandenen Problemlagen und Defizite zu beheben und wie die zukünftige Gebietsabgrenzung erfolgen sollte. Insofern wird die Festlegung auf das einschlägige Städtebauförderprogramm und die Gebietsabgrenzung erst im Aufnahmeantrag erfolgen.


Der beantragte Beschluss leitet die Vorbereitung der Sanierung gem. § 140 BauGB für das in der Anlage abgegrenzte Gebiet im Stadtteil Groß-Buchholz, Roderbruch ein.

Das Gebiet zwischen Osterfelddamm, Baumschulenallee, Karl-Wiechert-Allee sowie dem Grünzug nördlich des Nobelrings ist als Gebiet mit erhöhtem sozialen Handlungsbedarf bzw. besonderer Beobachtung (LHH, Sozialbericht 2013) eingestuft.

Im Rahmen einer verwaltungsinternen Prüfung wurde der Roderbruch wie auch die Quartiere Davenstedt, Hinrichsring/ Gorch-Fock-Straße und Oberricklingen Nord Ost als potenzielle Untersuchungsgebiete bestätigt. Dieser Prüfung zugrunde gelegt waren die Ergebnisse der kleinräumigen Sozialstrukturanalyse zur Identifizierung von Quartieren mit besonders ausgeprägten Armutslagen unter der Berücksichtigung armutsrelevanter Indikatoren. Dabei wurden Quartiere herausgefiltert, die auch schon im Sozialbericht 2013 (Informations-DS 1436/2013) als Bereiche mit erhöhtem und besonderem sozialen Handlungsbedarf identifiziert wurden. Darüber hinaus wurden die städtebaulichen Problemlagen und der daraus resultierende Handlungsbedarf, aber auch die Durchführbarkeit der Sanierung und die Erfolgsaussichten einer Sanierung abgeschätzt (z.B. vorhandene Kooperationspartner für eine Sanierung).
61.41 
Hannover / 27.09.2018