Informationsdrucksache Nr. 2225/2021:

Bedarfsplanfortschreibung Rettungsdienst für die Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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2225/2021
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Bedarfsplanfortschreibung Rettungsdienst für die Landeshauptstadt Hannover

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Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 37 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 37 - Investitionstätigkeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €

Der Rettungsdienst der LHH stellt als medizinische, funktionale und wirtschaftliche Einheit die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicher. Notfallversorgung (medizinische Versorgung von lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten), Intensivtransport (Verlegung von lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten in eine andere Behandlungseinrichtung unter intensivmedizinischen Bedingungen) sowie qualifizierter Krankentransport (Beförderung von Kranken, Verletzten und sonstigen Hilfsbedürftigen) werden derzeit durch
· die LHH als Trägerin des Rettungsdienstes und eigener Leistungserbringer
gemäß § 3 Abs. 2 NRettDG mit dem Fachbereich Feuerwehr
· sieben Beauftragte gemäß § 5 Abs. 1 NRettDG
namentlich: Arbeiter-Samariter Bund (ASB)
Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Malteser Hilfsdienst (MHD)
Ambulanz Rettungsdienst KTG (KTG)
Kranken-Transport-Dienst Grün Weiss (KTD)
Chauffeur-Dienst Ludwig (CDL)
erledigt.

Drei genehmigte Unternehmen (R+ MediTransport Hannover GmbH, Ambulanz Service Hannover GmbH und Rettung und Ambulanz e.V.) führen gemäß § 19 NRettDG qualifizierte Krankentransporte außerhalb des öffentlichen organisierten Rettungsdienstes durch.

Die LHH als Trägerin des Rettungsdienstes hat einen Rettungsmittelbedarfsplan aufzustellen, in dem die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes dargestellt wird. Dieser Rettungsmittelbedarfsplan ist regelmäßig fortzuschreiben (§ 4 Abs.6 NRettDG).

Die letzte Novellierung wurde zum 01.10.2017 vorgenommen. Basis der Berechnungen waren die Einsatzzahlen des Jahres 2016. Auf Datengrundlage des Jahres 2019 wurde der Bedarf an Rettungsmittelvorhaltung nunmehr neu bemessen. Die Umsetzung des Bemessungsergebnisses soll zum 01.04.2022 erfolgen.

Aufgrund der Einsatzsteigerung in der Notfallrettung und im qualifizierten Krankentransport seit der letzten Bedarfsplananpassung ist eine Anpassung der Rettungsmittelvorhaltung erforderlich.

Die Eintreffzeit in der Notfallrettung ist weiterhin sichergestellt (15 Minuten bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels in 95 % der Notfalleinsätze). Der Plan-Wert von 30 Minuten für die Wartezeit im qualifizierten Krankentransport (vgl. BedarfsVO-RettD) konnte im Jahr 2019 lediglich in 81,93 % der Gesamteinsätze eingehalten werden.

Das Ergebnis der Bedarfsbemessung führt zu einer Steigerung der Vorhaltung in der Notfallrettung (+ 288 Vorhaltestunden pro Woche) sowie im Krankentransport (+ 200 Vorhaltestunden pro Woche).
Insgesamt erhöht sich die Vorhaltung im öffentlichen organisierten Rettungsdienst um 488 Stunden pro Woche.

Mit den Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) wurde das Benehmen hergestellt. Die Vergabe des Mehrbedarfes wird aktuell vorbereitet und den politischen Gremien in der Folge zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes in der Landeshauptstadt Hannover wird durch die Fortschreibung des Bedarfsplans erhalten. Somit kommt die LHH ihrem Sicherstellungsauftrag gem. § 4 Abs. 2 NRettDG im vollen Umfang nach.

37.0 
Hannover / 04.10.2021