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Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Die Änderung des Bebauungsplanes im Teil A wirkt sich auf alle Bevölkerungsgruppen gleich aus. Durch die Änderung im Teil B werden Gefährdungen durch einen eventuellen Durchgangsverkehr vermieden. Dies kann zu einem geringeren Aufwand bei der Beaufsichtigung spielender Kinder führen.
Für die Stadt entstehen keine weiteren Kosten. Näheres enthält die Anlage 2 zu dieser Drucksache (Abschnitt 7 der Begründung: Kosten für die Stadt).
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 961, 7. Änderung hat vom 26. Juni bis 25. Juli 2008 öffentlich ausgelegen. Es ging eine ablehnende Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans, Teil B ein.
Ein Eigentümer eines zwischen Gustav-Schenk-Weg und Friedrich-Rasche -Winkel gelegenen Grundstücks fordert zu gewährleisten, dass die zwei im Bebauungsplan ausgewiesenen Poller nicht unbefugt heraus zu nehmen und beiseite zu legen sind sowie jeglicher Durchgangsverkehr mit Ausnahme von Müll- und Rettungsfahrzeugen auf Dauer verhindert wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Poller werden vom Fachbereich Tiefbau in einer technisch standardisierten Ausführung hergestellt. Nur so ist eine wirtschaftliche und besonders im Notfall zu jeder Tageszeit schnelle Bedienung durch die unterschiedlichen öffentlichen Diensten (Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr usw.) gewährleistet.
Die Stadt Hannover beabsichtigt gegenwärtig nicht, die im Bebauungsplan getroffene Regelung wieder aufzuheben.Aus rechtlichen Gründen kann jedoch nicht auf Dauer sichergestellt werden, dass jeglicher Durchgangsverkehr verhindert wird.
Soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, hat die Stadt nach dem Baugesetzbuch (BauGB) die Verpflichtung bzw. das Recht, Bauleitpläne aufzustellen, zu ändern oder aufzuheben. In einem Bebauungsplan kann nicht geregelt werden, dass er nie wieder geändert werden darf.
Den Anregungen soll deshalb nicht gefolgt werden.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.