Drucksache Nr. 2211/2008:
Bebauungsplan Nr. 961, 7. Änderung - Badenstedt-West -
mit örtlicher Bauvorschrift, Vereinfachtes Verfahren
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2211/2008
3
 

Bebauungsplan Nr. 961, 7. Änderung - Badenstedt-West -
mit örtlicher Bauvorschrift, Vereinfachtes Verfahren
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

  1. die Forderungen in den Stellungnahmen eines Anliegers , dessen Name in einer vertraulichen Ergänzung zu dieser Drucksache genannt wird, nicht zu berücksichtigen,
  2. den Bebauungsplan Nr. 961, 7. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Die Änderung des Bebauungsplanes im Teil A wirkt sich auf alle Bevölkerungsgruppen gleich aus. Durch die Änderung im Teil B werden Gefährdungen durch einen eventuellen Durchgangsverkehr vermieden. Dies kann zu einem geringeren Aufwand bei der Beaufsichtigung spielender Kinder führen.

Kostentabelle

Für die Stadt entstehen keine weiteren Kosten. Näheres enthält die Anlage 2 zu dieser Drucksache (Abschnitt 7 der Begründung: Kosten für die Stadt).

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 961, 7. Änderung hat vom 26. Juni bis 25. Juli 2008 öffentlich ausgelegen. Es ging eine ablehnende Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans, Teil B ein.

Ein Eigentümer eines zwischen Gustav-Schenk-Weg und Friedrich-Rasche -Winkel gelegenen Grundstücks fordert zu gewährleisten, dass die zwei im Bebauungsplan ausgewiesenen Poller nicht unbefugt heraus zu nehmen und beiseite zu legen sind sowie jeglicher Durchgangsverkehr mit Ausnahme von Müll- und Rettungsfahrzeugen auf Dauer verhindert wird.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Poller werden vom Fachbereich Tiefbau in einer technisch standardisierten Ausführung hergestellt. Nur so ist eine wirtschaftliche und besonders im Notfall zu jeder Tageszeit schnelle Bedienung durch die unterschiedlichen öffentlichen Diensten (Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr usw.) gewährleistet.

Die Stadt Hannover beabsichtigt gegenwärtig nicht, die im Bebauungsplan getroffene Regelung wieder aufzuheben.Aus rechtlichen Gründen kann jedoch nicht auf Dauer sichergestellt werden, dass jeglicher Durchgangsverkehr verhindert wird.


Soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, hat die Stadt nach dem Baugesetzbuch (BauGB) die Verpflichtung bzw. das Recht, Bauleitpläne aufzustellen, zu ändern oder aufzuheben. In einem Bebauungsplan kann nicht geregelt werden, dass er nie wieder geändert werden darf.

Den Anregungen soll deshalb nicht gefolgt werden.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

61.12 
Hannover / 15.09.2008