Drucksache Nr. 2208/2020:
Änderung der Grenze zwischen dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode und dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel im Bereich des Neubaugebiets Kronsberg-Süd und zugleich Änderung der Anlage zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover mit Wirkung zum Ende der aktuellen Kommunalwahlperiode

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2208/2020
4
 

Änderung der Grenze zwischen dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode und dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel im Bereich des Neubaugebiets Kronsberg-Süd und zugleich Änderung der Anlage zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover mit Wirkung zum Ende der aktuellen Kommunalwahlperiode

Antrag zu beschließen:

Der Grenzverlauf zwischen dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode und dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel wird zum Ende der aktuellen kommunalen Wahlperiode am 31. Oktober 2021 so verändert, dass das Neubaugebiet Kronsberg-Süd in seiner Gesamtheit in den Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode eingegliedert und dem Stadtteil Bemerode zugeordnet wird.

Die neue Stadtbezirksgrenze verläuft ausgehend von der Mailänder Straße östlich der Überführung der Stadtbahnlinie entlang der östlichen Begrenzung der Stadtbahntrasse in südlicher Richtung bis in Höhe der künftigen Vera-Rubin-Straße bzw. ihrer Verlängerung. Dort knickt die Grenze Richtung Osten ab und folgt der südlichen Begrenzung der Verlängerung der Vera-Rubin-Straße bis sie wieder auf die bestehende Stadtbezirksgrenze trifft, die ihren ursprünglichen Verlauf Richtung Süden unverändert fortsetzt (Anlage 1). Die Grenze zwischen den Stadtteilen Mittelfeld und Bemerode wird an den veränderten Verlauf der Stadtbezirksgrenze angepasst.

Mit der Grenzänderung verbunden wird zeitgleich die Satzung zur Änderung der „Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover“ (Anlage 2) beschlossen und die Anlage zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover (kartografische Darstellung der Stadtbezirksgrenzen, Anlage 3) geändert.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die notwendigen Änderungen bei der Beschilderung, in den Kartengrundlagen usw. können im Rahmen der laufend anfallenden Änderungen/Fortschreibungen vorgenommen werden.

Begründung des Antrages


Für das Neubaugebiet Kronsberg-Süd wurde eine großflächige Bebauung von 3.500 bis 4.000 Wohneinheiten geplant, Fertigstellungen sind zwischen 2021 und 2032 zu erwarten.

Das Neubaugebiet befindet sich östlich der prägenden Stadtbahntrasse fast ausschließlich im Gebiet des Stadtbezirks Kirchrode-Bemerode-Wülferode. Lediglich der äußerste südwestliche Bereich des städtebaulichen Realisierungsplans liegt im Gebiet des Stadtbezirks Döhren-Wülfel. Dort werden voraussichtlich in Nähe des Expo-Bahnhofs ab 2022 die Baufelder B11, B12 und ab 2024 das Baufeld C7 mit insgesamt ca. 260 Wohneinheiten für etwa 440 Personen fertig gestellt (Anlage 4).

Der derzeitige Verlauf der Grenze zerschneidet nicht nur das Neubaugebiet, sondern verläuft teilweise quer durch geplante Gebäude und macht eine eindeutige Zuordnung der künftigen Adressen und Bewohner*innen zu einem Wahlbereich, Stadtbezirk, Stadtteil, Grundschulbezirk usw. unmöglich. Es besteht insofern Handlungsbedarf, die Grenze so zu ziehen, dass jede Adresse eindeutig räumlich zuzuordnen ist.

Erreicht werden kann dies, indem das Neubaugebiet in seiner Gesamtheit dem Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode zugeordnet wird. Dies erscheint sinnvoll, weil das Neubaugebiet Kronsberg-Süd eine städtebauliche Einheit darstellt und sich die künftigen Einwohner*innen aufgrund der geografischen Gegebenheiten und der öffentlichen Einrichtungen vor Ort dem Quartier Kronsberg und somit dem Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode zugehörig fühlen werden.

Die Grenzen der Stadtbezirke werden durch die Hauptsatzung festgelegt (§ 90 Absatz 2 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Daher kann die Änderung der Grenzen zwischen zwei Stadtbezirken in formeller Hinsicht nur durch eine Änderung der Hauptsatzung vollzogen werden. Eine Änderung der Grenzen der Stadtbezirke ist darüber hinaus nur zum Ende der Wahlperiode der Abgeordneten zulässig (§ 90 Absatz 4 NKomVG). Die laufende Wahlperiode endet am 31. Oktober 2021.

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat sich bereits 2018 für eine entsprechende Verschiebung des Grenzverlaufs entlang der Stadtbahntrasse ausgesprochen (DS 15-2021/2018). Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel lehnte einen entsprechenden Antrag seinerzeit ab (Drucksache 15-0613/2019 N1).

Die Thematik wurde vom Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Rahmen einer Anfrage (DS 15-1197/2020) und eines interfraktionellen Antrags, mit der Bitte um Herbeiführung eines Beschlusses des Rates der Landeshauptstadt Hannover (DS 15-1567/2020), nunmehr erneut aufgegriffen. Aus den oben dargelegten Gründen besteht Regelungsbedarf.
18.04 
Hannover / 23.09.2020