Antrag Nr. 2208/2018:
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Erlaubnis zum Trinken von klarsichtigen, nichtalkoholischen Getränken während der Ratssitzung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2208/2018 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 27.09.2018: Ratsversammlung: Eine Mehrheit für eine Dringlichkeit (mind. 44 Ratsmitglieder) wurde mit 2 Ja-Stimmen nicht erreicht.
  • 25.10.2018: Ratsversammlung: Eingebracht und verwiesen: Geschäftsordnungskommission Verwaltungsausschuss Ratsversammlung
  • 06.12.2018: Geschäftsordnungskommission: Ablehnung empfohlen
  • 20.12.2018: Verwaltungsausschuss: 0 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
  • 20.12.2018: Ratsversammlung: 0 Stimmen dafür, 48 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

Antragsteller(in):

Ratsherr Tobias Braune

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Erlaubnis zum Trinken von klarsichtigen, nichtalkoholischen Getränken während der Ratssitzung

Antrag

Der Rat möge beschließen:
Erlaubnis zum Trinken von klarsichtigen, nichtalkoholischen Getränken während der Ratssitzung

Begründung

Die monatlichen Ratssitzungen erstrecken sich zeitlich über einen langen Tageszeitraum. Die Konzentrations- und Sprechfähikeit erhöht sich bei konstanter Flüssigkeitszufuhr merklich. Aus meinem Blickwinkel sprechen oft die gleichen Personen aus den Fraktionen. Vielleicht erhöht eine Flüssigkeitszufuhr auch die Sprecherfrequenz der größeren Fraktionen.
In Schulen scheint das Trinken im Unterricht von den Schülern und auch oft von der Schulleitung keine Probleme zu ergeben. In meiner Tätigkeit als Lehrer hatte ich in der Vergangenheit eine junge dynamische Schulleiterin / SPD die sich in den 5 Minuten Pausen für die Verzehrmöglichkeit von Currywurst & Pommes bei "Porky" zu einem subventioniertem Preis für Schüler einsetzte.
Soweit hinaus möchte ich mich dieser sozialen Initiative nicht anschließen, aber ein Glas Wasser, wie auch in vielen Bezirksräten, darf es schon sein.


Tobias Braune
Ratsherr