Antrag Nr. 2204/2017:
Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2204/2017 (Originalvorlage)
1611/2017 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion DIE HANNOVERANER

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum

Antrag

zu beschließen:
1. Zeitlich übt der Ordnungsdienst seine Aufgaben an sieben Tagen in der Woche zwischen 08.00 und 24.00 Uhr aus. Außerdem unterhält er einen Nachtbereitschaftsdienst in der Leitstelle, der bei Bedarf Verstärkung anfordern kann.
2. Die Personalstärke beträgt 48 Stellen (statt 38 Stellen).
3. Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes werden mit Abwehrspray und polizeiüblichen Mitteln zur Selbstverteidigung ausgerüstet.
4. Die anzuwerbenden Mitarbeiter des Ordnungsdienstes müssen körperliche Mindestanforderungen erfüllen, die sie befähigen, sich auch gegen physische Angriffe zu verteidigen.
5. Die Finanzierung des Ordnungsdienstes wird von 3.566.000,00 auf 5.000.000,00 Euro aufgestockt. Die Sicherheit der Bürger sollte uns das wert sein.

Begründung

Zu 1: Die von der Verwaltung vorgeschlagene Arbeitszeit bis 22.00 Uhr wird den Realitäten nicht gerecht. Gerade in den Sommermonaten beginnt das städtische Leben vielfach erst in den späten Abendstunden. Und in der dunklen Jahreszeit ist die späte Präsenz des Ordnungsdienstes umso nötiger, um das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken.
Zu 2. Um einen Schichtdienst, einen Wochenenddienst und eine Nachtbereitschaft zu gewährleisten, benötigt der Ordnungsdienst mehr Personal, als von der Verwaltung vorgesehen.Auch ist für das Einsatzgebiet des Ordnungsdienstes , der sich auf die gesamte Stadt erstreckt, eine Aufstockung des Personals notwendig, wenn er effektiv arbeiten soll.
Zu 3: Der Ordnungsdienst wird es mit schwierigen und problematischen Personengruppen zu tun haben, denen auch körperliche Gewalt nicht fremd ist. Deshalb ist es nötig, die Selbstverteidigungsfähigkeit der Mitarbeiter des Ordnungsdienstes durch eine angemessne Ausrüstung zu gewährleisten.
Zu 4: Bei der Einstellung des Personals müssen physische und psychische Mindestanforderungen gestellt werden.Dieses gebietet schon die Fürsorge für die Mitarbeiter. Denn sie müssen sich allein durch ihre physische Präsenz und ihr Auftreten bei jedermann Respekt verschaffen können und sie müssen auch jederzeit in der Lage sein, sich im Notfall gegen eventuelle physische Angriffe zu verteidigen.
zu 5: da die Finanzierung des Ordnungsdienstes ohnehin durch Umschichtungen im Gesamthaushalt oder bei Bedarf durch einen Nachtragshaushaltsplan geleistet werden soll, ist auch eine höhere Summe als die von der Verwaltung vorgeschlagene möglich.

Gerhard Wruck
Fraktionsvorsitzender