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Zu 1.
Gemäß Drucksachen-Erläuterungen wurden innerhalb eines Jahres 141 Karten mit der Zusatzoption „Familie“ gekauft, was bei einem Stückpreis von 8,00 Euro auf der Einnahmeseite einen Ertrag von 1.128 Euro ergibt. Mit der MuseumsCard „25“ sind im gleichen Zeitraum Einnahmen von 1.650 Euro (55 Karten à 30 Euro) generiert worden, was die Verwaltung als nicht rentabel bezeichnet. Von daher dürfte diese Argumentation auch für die Zusatzoption „Kinder“ zutreffen.
Zudem ist sozial wenig ausgewogen, wenn die Zusatzoption „Kinder“ nur „für bis zu drei Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr“ einen entgeltfreien Eintritt bietet. Bekanntermaßen enden die finanziellen Belastungen für Kinder nicht mit dem 12. Lebensjahr, sondern steigen eher noch bis zur Volljährigkeit.
Im Übrigem würden kinderreiche Familien mit dieser Regelung benachteiligt.
Zu 2. Aus grundsätzlichen Erwägungen sowie sozialpolitischen und auch pädagogischen Gründen sollte Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren freier Eintritt gewährt werden. Die sinnliche Wahrnehmung von Ausstellungsstücken aus Kultur und Geschichte in Museen ist ein wichtiger Bestandteil beim Erwerb umfassender Bildung. So ist zum Beispiel unsere Partnerstadt Leipzig bereits vor längerem den Schritt gegangen, Kindern und Jugendlichen in städtischen Museen freien Eintritt zu gewähren. Darüber hinaus bieten auch viele Museen in Urlaubsregionen generell freien Eintritt für Kinder und Jugendliche an.
Langfristig werden aus der generellen Einführung eines freien Eintritts keine wesentlichen finanziellen Mindereinnahmen für Hannover entstehen. Zum einen sind die bisherigen Einnahmen von Besuchen von Kindern und Jugendlichen sehr überschaubar. Zum anderen lässt sich prognostizieren, dass, wenn sich bei jungen Besucherinnen und Besuchern eine positive Bindung an Museen entwickelt, sie ihre Eltern, Großeltern oder sonstige erwachsene Bezugspersonen zu weiteren gemeinsamen Museumsbesuchen animieren werden, was wiederum Einnahmen bei Erwachsenen generiert, sei es durch die MuseumsCard oder Einzel-Eintrittskarten.
Zu 3.
Es sollten bei städtischen wie nichtstädtischen Kooperationspartnern im Hinblick auf die Kinderberücksichtigung gleiche Regeln gelten, wobei hier davon ausgegangen wird, dass künftig mindestens für Familienkinder bis 18 Jahren eine Mitnahmeregelung gilt, sofern nicht generell Kindern und Jugendlichen gemäß Antragspunkt 2 freier Eintritt gewährt wird.
Bruno Adam Wolf
stellv. Gruppenvorsitzender
* Familiendefinition gem. OE 51F (Familienmanagement)