Antrag Nr. 2175/2018:
Änderungsantrag von Frau Bartels de Pareja (Lehrkräftevertreterin) zur Drucks. Nr. 1312/2018: Schulentwicklungsplanung, Planung eines 18. Gymnasiums

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag von Frau Bartels de Pareja (Lehrkräftevertreterin) zur Drucks. Nr. 1312/2018: Schulentwicklungsplanung, Planung eines 18. Gymnasiums

Antrag

Der Schul- und Bildungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Planungen für die Errichtung einer vierzügigen weiterführenden Schule mit Primarstufe im Stadtgebiet von Hannover aufzunehmen.
Die genannte Maßnahme dient den unterschiedlichen Interessen, z.B. der Deckung des Bedarfes an weiteren Schulplätzen, den Erkenntnissen der aktuellen Bildungsstudien für das Land Niedersachsen (1), dem Sozialbericht der Stadt Hannover ², dem Schulentwicklungsplan ³ der Stadt Hannover, der Bewerbung der Landeshauptstadt Hannover zur Kulturhauptstadt Europas 2025 (4) und der innovativen Schulentwicklung (inhaltlich, strukturell, organisatorisch, architektonisch, personell).

Diese weiterführende Schule mit Primarstufe ist gemäß § 22 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) (5) als Schulversuch zu planen:
Für den weiteren Prozess einer „Schule der Kulturhauptstadt“ ist folgendes Vorgehen geplant:
1. Eine gemeinsame Intention bilden,
a. indem Expertinnen und Experten zur Klärung der Rahmenvorgaben für die Modellschule benannt werden,
b. indem die Expertengruppe mit dem Niedersächsischen Kultusministerium und der Landeshauptstadt Hannover die Rahmenvorgaben abstimmt.

2. Eine gemeinsame Wahrnehmung der Lernkultur in der Stadt Hannover erzeugen,
a. indem die abgestimmten Rahmenbedingungen und die Vorschläge der Expertengruppe öffentlich vorgestellt werden,
b. indem die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger auf die Rahmenbedingungen und in die Vorschläge der Expertengruppe eingearbeitet werden.
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1 vgl.: P. Staat u.a.(Hg.): IQB-Bildungstrend 2016, Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, Humboldt Universität Berlin
vgl.: K. Maaz u.a.: Bildung in Niedersachsen 2017 im Spiegel der nationalen Berichterstattung, Ein datengestützter Bericht zur aktuellen Situation des niedersächsischen Bildungssystems, herausgegeben vom Niedersächsischen Kultusministerium, 2017
2 vgl.: Soziale Vielfalt, Dynamik und Wandel 2014 – 2017, herausgegeben von der Landeshauptstadt Hannover – Sozial- und Sportdezernat, 2018
3 Kommunaler Schulentwicklungsplan 2017 der Landeshauptstadt Hannover, herausgegeben von der Landeshauptstadt Hannover – Bildungs,- Jugend- & Familiendezernat, 2018
4 vgl.: Dringlichkeitsantrag der Fraktionen im Rat der Stadt Hannover vom 14.2.2018
5 vgl.: Niedersächsisches Schulgesetz, § 22



3. Eine gemeinsame Willensbildung herstellen,
a. indem diese Überarbeitung erneut öffentlich vorgestellt wird, und bei Bedarf wiederum überarbeitet wird,
b. indem der entsprechende Antrag im Schul- und Bildungsausschuss zeitnah beschlossen wird.

4. Ein gemeinsames Experimentieren und Gestalten ermöglichen,
a. indem eine Planungsgruppe und eine wissenschaftliche Begleitung für die Modellschule zeitnah eingesetzt werden,
b. indem die Planungsgruppe und die wissenschaftliche Begleitung in Kooperation mit der Landeshauptstadt Hannover und mit dem Niedersächsischen Kultusministerium ihre Arbeit zeitnah aufnehmen.

Begründung

Die Stadt Hannover schreibt u.a. auf ihrer Homepage zur Schulentwicklung folgende Gedanken:
Gute Bildung braucht gute Rahmenbedingungen. Die Bildungsinfrastruktur muss in der erforderlichen Quantität und Qualität an die wachsende Stadt angepasst werden. Mehr Einwohnerinnen und Einwohner erfordern auch ein Mehr an Bildungsinfrastruktur.
Die Schulentwicklungsplanung (SEP) soll noch stärker an Nachfrage und Bedarf orientiert sein. Sie muss ebenso wirtschaftlich gestaltet sein und soll zugleich individuelle Bildungserfolge fördern. Dafür sind eine noch bessere Auswertung der vorhandenen Datenbasis und verlässliche Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung von großer Bedeutung. Insbesondere bei der Gestaltung von Einzugsbereichen für die Grundschulen sind Aussagen zur künftigen Bevölkerungsentwicklung von hoher Wichtigkeit und müssen neben dem aktuellen örtlichen Bevölkerungsstand und den Geburtenzahlen im Prognosebezirk auch innerörtliche und externe Wanderungsbewegungen sowie zeitlich begrenzte Veränderungen des Bedarfs, zum Beispiel durch den Zuzug junger Familien in Neubaugebieten, mitberücksichtigen. Daneben ist eine regelmäßige Betrachtung und Analyse der Bevölkerungszahlen sowie des Anwahl Verhaltens der Eltern im Bereich der weiterführenden Schulen unerlässlich, um rechtzeitig die erforderlichen Ressourcen bereitstellen zu können. Unter intensiver Einbeziehung aller beteiligten Akteurinnen und Akteure und auf der Grundlage einer fundierten Datenbasis soll eine nachhaltige Schulentwicklungsplanung ermöglicht und fortgeschrieben werden. (6)
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6 vgl.: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Politik/B%C3%BCrgerbeteiligung-Engagement/Mein-Hannover-2030/Das-Arbeitsprogramm/Schulentwicklungsplanung-SEP, aufgerufen am 2.8.2018 3


Die Schulverwaltung der Stadt Hannover stellt in ihrem Antrag „Schulentwicklungsplanung: Planung eines 18. Gymnasiums“ die fehlenden gymnasialen Plätze entsprechend des Elternwunsches dar. Dem gegenüber stehen die „Abschulungen“ aus den Gymnasien von ca. 10% der Schülerinnen und Schüler in den Schuljahren 2012/13 bis 2016/17.

Im Stadtgebiet Hannover befinden sich in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover zum Schuljahr 2017/18 folgende weiterführenden Schulen (7):

1 Hauptschule (HS) auslaufend
1 Haupt- und Realschule (HRS) auslaufend
3 Oberschulen (OBS)
6 Realschulen (RS) RS Lotte-Kestner-Schule auslaufend
11 Integrierte Gesamtschulen (IGS)
17 Gymnasien (GY)
3 Förderschulen (FöS) auslaufend bis Ende 2021/2022
2 Schulen mit besonderem päd. Profil (SbpP)

Aus der tagesaktuellen Statistik der freien Schulplätze, die alle Schulen in der Landeshauptstadt Hannover führen müssen, ergibt sich für den 29.8.2018 folgende Übersicht (8):

Schulform
5. Jg.
6.Jg.
7.Jg.
8.Jg.
9. Jg.
10. Jg.
Gy
99
127
231
175
257
269
IGS
31
29
0
12
3
59
OBS
6
7
0
0
0
30
RS
56
40
10
46
53
29

Abbildung: Übersicht der freien Schulplätze an den Schulformen in der Landeshauptstadt Hannover, am 29.8.2018

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7 vgl. Kommunaler Schulentwicklungsplan 2018, weiterführende Schulen, S. 20
8 vgl.: Schulstatistik der Landeshauptstadt Hannover, tagesaktuelle Zahlen, aufgerufen am 29.8.2018


Daraus wird deutlich, dass durch die Gründung eines 18. Gymnasiums die enormen Herausforderungen auf alle weiterführenden Schulen unzureichend beantwortet werden. Es muss darum gehen, innovative Konzepte für weiterführende Schulen zu entwickeln, die die persönlichen Belastungen von Kindern, Jugendlichen und Eltern ebenso reduzieren, wie die Weiterentwicklung der Qualität aller weiterführenden Schulen fördert.
Auch die Eltern der Schülerinnen und Schüler, die nicht an Gymnasien unterrichtet werden, haben Wünsche an Schulqualität und Qualitätsentwicklung der Bildungseinrichtungen.

Wegen der Entwicklung des Stadtteils Kronsberg-Süd werden im Bereich des Süd-Ostens von Hannover weitere Schulplätze notwendig. Auf Grund der innovativen Entwicklung des Stadtteils Kronsberg-Nord im Zusammenhang mit der EXPO 2000 sind bereits besondere Standards gesetzt worden. Durch die aktuelle Weiterentwicklung der Grundschulen (Neubau von drei weiteren Grundschulen) und der Integrierten Gesamtschule (Neubau bzw. Umbau des Bestandbaus) ergeben sich gute schulische Kooperationsmöglichkeiten.

Die aktuellen Bildungsberichte weisen auf neue Herausforderungen der weiterführenden Schulen hin, z.B. der IQB-Bildungstrend 2016 (9) (Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik am Ende der 4. Jahrgangsstufe im Ländervergleich). Dort ist zu den Kompetenzstufenbesetzungen in den Fächern Deutsch und Mathematik in den Jahren 2011 und 2016 u.a. geschrieben:

„Für das Erreichen der Regelstandards sind signifikant negative Trends sowohl im Zuhören als auch im Fach Mathematik für die Länder … Niedersachsen … zu verzeichnen.“

Im datengestützten Bericht des Niedersächsischen Kultusministeriums „Bildung in Niedersachsen 2017“ ist u.a. geschrieben 10:
„Zu viele Jugendliche und junge Erwachsene erwerben maximal einen Hauptschulabschluss und es ist in Niedersachsen ein besonderes Augenmerk auf Personen ohne Schulabschluss zu richten.“
„Wünschenswert wäre mit der Verringerung der sozialen Ungleichheitseffekte ein Anstieg der mittleren Kompetenzstände. Diese zeichnen sich aber bei leicht rückläufigen Tendenzen durch eine große Stabilität aus. Zudem erreicht fast jede/r vierte/r Neuntklässlerin und Neuntklässler nicht den Mindeststandard im Kompetenzbereich Lesen im Fach Deutsch eines mittleren Schulabschlusses. Die von der sozialen Herkunft abhängigen Kompetenzniveaus bleiben somit auch in Zukunft eine Herausforderung in Niedersachsen.“
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9 zit. aus: P. Stanat u.a.(Hg.): IQB-Bildungstrend 2016, Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, Humboldt Universität Berlin, S. 12
10 zit. aus: K. Maaz u.a.: Bildung in Niedersachsen 2017 im Spiegel der nationalen Berichterstattung, Ein datengestützter Bericht zur aktuellen Situation des niedersächsischen Bildungssystems, herausgegeben vom Niedersächsischen Kultusministerium, 2017, S. 11 und 13

Im Bericht „Soziale Vielfalt, Dynamik und Wandel 2014 -2017“ (11) der Landeshauptstadt Hannover wird auf die vielfältigen und unterschiedlichen sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen in den Stadtteilen von Hannover hingewiesen. Dementsprechend wird im Antrag zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ das bedeutsame Thema „Nachbarschaft“ gewählt und begründet (12):

„Dieses Leitthema sollte sich an unterschiedlichen Prämissen orientieren: zum einen an Internationalität - es sollte einen dezidiert international-europäischen Zug tragen und es sollte natürlich ebenfalls einen klaren Bezug zu Hannover haben. Des Weiteren sollte - auch in Anbetracht des durchzuführenden Beteiligungsprozesses - deutlich werden, dass es ein Prozess ist, der aus der Mitte der Gesellschaft kommt und dass die Idee zur Bewerbung aus einem Beteiligungsprozess entstanden ist und mittels eines solchen auch mit Leben gefüllt werden soll.“ (Hervorhebung durch die Antragstellerin)

In der Begründung zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025" steht u.a.:(13)

„Durch den Beteiligungsprozess sollen neue, nachhaltige Möglichkeiten der Teilhabe oder Mitwirkung der unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen an kulturellen Aktivitäten geschaffen werden unter besonderer Berücksichtigung von jungen Menschen, Freiwilligen, Randgruppen und benachteiligten Gruppen wie Minderheiten, wobei besonders darauf zu achten ist, dass diese Aktivitäten auch älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen offenstehen.“ (Hervorhebung durch die Antragstellerin)
Das bedeutet:
- Bestehende Strukturen nutzen: Hannover hat mit dem erfolgreichen Stadtdialog ‚Mein Hannover 2030‘ Strukturen, Formate und Erkenntnisse geschaffen, die als Grundlage dienen sollen.
- Inszenierung, Kommunikation & Design: Beteiligung ist kein Verwaltungsakt, sondern ein lebendiger Diskurs. Im weitgefassten Kulturbegriff ist ‚Beteiligungskultur‘ selbst ein wichtiger Kulturbaustein: Stadtkultur heißt Beteiligungs- und Kommunikationskultur. Die Kulturschaffenden sind in die Beteiligung einzubeziehen, um kreative Formate zu entwickeln.
- Extern & intern: Der Beteiligungsprozess soll gleichermaßen die Bürgerinnen und Bürger, die Kulturschaffenden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung einbeziehen.
- Transparente Spielregeln: Beteiligung braucht Freiraum und Offenheit - und gleich-zeitig klare und transparente Aussagen dazu, wo und wieweit mitgestaltet werden kann und wo nicht. Es soll von Beginn an transparent kommuniziert werden, welcher Spielraum für die Beteiligung besteht
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11 vgl. Soziale Vielfalt, Dynamik und Wandel 2014 – 2017, herausgegeben von der Landeshauptstadt Hannover – Sozial- und Sportdezernat, 2018
12 zit. aus.. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen im Rat der Stadt Hannover vom 14.2.2018, S. 3
13 vgl.: Dringlichkeitsantrag der Fraktionen im Rat der Stadt Hannover vom 14.2.2018


- Die ganze Stadt: Die Einrichtung eines Begleitgremiums ist ein üblicher Vorgang im Bewerbungsverfahren. Hier ist es wichtig, die ganze Stadt einzubeziehen, in dem zum Beispiel auch Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme angefragt werden. In der gesamten Ausgestaltung des Prozesses wird ein wesentlicher Fokus auf die Einbindung von Kindern und Jugendlichen, Seniorinnen, Senioren und Minderheiten liegen.
- Kultur als Motor: Die Beteiligung ist im Bewerbungsverfahren in zwei Richtungen gedacht. Auf der einen Seite können die verschiedenen Interessengruppen (Stadt-gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung) sich in die Bewerbung einbringen. Auf der anderen Seite sind Formate geplant, bei denen die Kultur- und Kreativschaffenden direkt etwas zurückgeben und sich auf Wunsch in Prozesse der Wirtschaft, Verwaltung, Bildung mit Ideen einbringen. So wird der Austausch zwischen Kultur und Stadtentwicklung schon von Beginn an verzahnt.
- Analog & Digital überwinden: Für den Beteiligungsprozess ist in jedem Fall eine Kombination aus analogen Formaten und einer digitalen Plattform erforderlich. Für den Bewerbungsprozess soll daher eine digitale Umgebung geschaffen werden, die neueste technologische Entwicklungen mit einbeziehen kann.“ (Hervorhebung durch die Antragstellerin)

Aus den oben genannten Gesichtspunkten soll eine innovative Modellschule mit wissenschaftlicher Begleitung als „Schule der Kulturhauptstadt“ in die Schulentwicklungsplanung der Stadt Hannover aufgenommen werden.


Susan Bartels de Pareja