Drucksache Nr. 2167/2019:
Umstrukturierung einer Hortgruppe in der Kita Freytagstraße

Inhalt der Drucksache:

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2167/2019
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Umstrukturierung einer Hortgruppe in der Kita Freytagstraße

Antrag,

zu beschließen,
  • in der Kindertagesstätte Freytagstraße, Freytagstraße 14, 30169 Hannover, in Trägerschaft der AWO, eine Hortgruppe mit 20 Plätzen in eine große altersübergreifende Gruppe (AüG) mit einer flexiblen Zusammensetzung aus Hort- und Kindergartenplätzen unter Berücksichtigung der max. Anzahl von zulässigen Plätzen laut Betriebserlaubnis in Ganztagsbetreuung umzustrukturieren und
  • dem Träger ab dem 01.10.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen für die AüG auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz- BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 5.900,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -5.900,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -5.900,00 €
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendung an den Träger. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.

Begründung des Antrages

Bei der Kindertagesstätte Freytagstraße handelt es sich um eine Einrichtung mit 6 Gruppen: eine Krippengruppe mit einer Ganztagsbetreuung, drei Kindergartengruppen mit einer Ganztagsbetreuung und zwei Hortgruppen mit einer Betreuung bis 17 Uhr. Die Nachfrage an Hortplätzen in der Einrichtung ist zurück gegangen. Es ist dem Träger nicht möglich die angebotenen Hortplätze zum Kita Jahr 2019/20 komplett zu belegen. Somit hat der Träger einen Umstrukturierungsantrag für eine Gruppe gestellt. Aufgrund der geringen Zeitspanne zum Start des neuen Kitajahres und um den verbleibenden Anmeldungen gerecht werden zu können soll durch geringe Umbauarbeiten im Sanitärbereich vorerst eine Hortgruppe in eine große AüG umstrukturiert werden, um dann langfristig die gesamte Gruppenstruktur bedarfsgerecht planen zu können.
Durch die Umsetzung wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen. Die Planungen sind im Vorfeld mit dem Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - abgestimmt worden. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
51.42 
 / 26.08.2019