Drucksache Nr. 2160/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Tobias Braune zum Brandschutz
in der Ratssitzung am 26.09.2019, TOP 2.7.

Inhalt der Drucksache:

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2160/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Tobias Braune zum Brandschutz
in der Ratssitzung am 26.09.2019, TOP 2.7.

In Hannover gibt es zum Thema Brandschutz immer wieder Verzögerungen in der Baufertigstellung. Zudem ist die aktuelle Brandschutzverordnung nach meiner Einschätzung nicht in jedem öffentlichen Gebäude umgesetzt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. In der U-Bahnstation Sedanstraße der Linien 3,7,9 gibt es nicht genügend Notausgänge. So in Rücksprache mit Herrn Dette von der Region Hannover. Wie gewährleistet die Stadt Hannover die Sicherheit der Fahrgäste ohne ausreichende Notausgänge und muss vor diesem Hintergrund die Station nicht umgehend geschlossen werden ?

2. Wie viele öffentliche Gebäude erfüllen derzeit nicht die aktuellen Brandschutzvorgaben und wie wird die Sicherheit der Mitarbeiter dort gewährleistet ?

3. Wie viele Kellerräume / Untergeschossräume werden momentan mit unzureichenden Brandschutzmaßnahmen genutzt ?

Mit besten Grüßen
Tobias Braune

Text der Antwort

Frage 1: ln der U-Bahnstation Sedanstraße der Linien 3,7,9 gibt es nicht genügend Notausgänge. So in Rücksprache mit Herrn Dette von der Region Hannover. Wie gewährleistet die Stadt Hannover die Sicherheit der Fahrgäste ohne ausreichende Notausgänge und muss vor diesem Hintergrund die Station nicht umgehend geschlossen werden?

Die mit der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG abgestimmte Antwort der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH lautet hierzu wie folgt:

Die Anfrage bezieht sich primär auf Hochbauten und steht damit im Zusammenhang mit den entsprechenden geltenden Normen für den Hochbau. Es ist grundsätzlich erst einmal festzustellen, dass die U-Bahn-Stationen und Tunnelanlagen gemäß BO-Strab genehmigt, errichtet und auch gebaut wurden. Sie entsprechen den zum Zeitpunkt des Baus geltenden Normen und werden regelmäßig im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes von der Feuerwehr überprüft.

In der Station Sedanstraße/Lister Meile steht zur Selbstrettung im Notfall auch der Tunnel in beiden Richtungen zur Verfügung. Für die Fremdrettung durch die Feuerwehr existieren abgestimmte Einsatzpläne. Der sichere Betrieb der Station ist somit gewährleistet.

Frage 2: Wie viele öffentliche Gebäude erfüllen derzeit nicht die aktuellen Brandschutzvorgaben und wie wird die Sicherheit der Mitarbeiter dort gewährleistet?


Die den Brandschutz betreffenden Vorschriften der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) gelten – wie die übrigen Vorschriften auch – in der jeweils gültigen Fassung für alle Gebäude, die neu errichtet werden.

Neben den Regelungen der NBauO gibt es eine Vielzahl den Brandschutz betreffende Regelwerke, Gesetze, Vorschriften, DIN-Normen etc.
Da diese Regelwerke dynamischen Veränderungen unterliegen, ist nicht auszuschließen, dass Gebäude bereits zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme nicht mehr dem aktuellen Stand der Regeln entsprechen.

Um zu vermeiden, dass Gebäude einem permanenten Anpassungsdruck ausgesetzt sind und damit Baumaßnahmen im Ergebnis nie zum Abschluss kommen, besitzen Bestandsgebäude daher grundsätzlich Bestandsschutz. Das heißt, dass Gebäude, die zum Zeitpunkt der Errichtung regelkonform waren, grundsätzlich unverändert bestimmungsgemäß genutzt werden dürfen.

Da der Brandschutz keine starre Definition ist, sondern sich kontinuierlich erkenntnisbasiert fortentwickelt, wird überall dort, wo nach jeweils aktuellem Kenntnisstand eine konkrete Gefahr vorliegen könnte, umgehend gehandelt und diese beseitigt. Die Sicherheit aller Gebäudenutzenden genießt dabei eine höhere Priorität als der materielle Erhalt des Gebäudes.

Es existieren mehrere Mechanismen, um Gefahren in Gebäuden zu erkennen und zu beseitigen. Eine Maßnahme sind die Brandschauen des Fachbereichs Feuerwehr.

Eine weitere, in der Landeshauptstadt Hannover praktizierte Maßnahme ist beispielsweise das „Team Rettungswege“. So wird z. B das Fehlen eines zweiten baulichen Rettungsweges in manchen Schulen – trotz zum Zeitpunkt ihrer Errichtung bestehender Regelkonformität – als aus heutiger Sicht zu beseitigende potenzielle Gefahr bewertet. Diese Gefahr wird gebannt, indem verwaltungsintern das Team Rettungswege eingerichtet wurde und eine Überprüfung aller Schulen vorgenommen wird, um, sofern notwendig, einen zweiten baulichen Rettungsweg nachzurüsten.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein seinerzeit rechtmäßiger baulicher Zustand erhalten werden darf, sofern für die Gebäudenutzenden keine konkrete Gefahr anzunehmen ist. Der Fachbereich Gebäudemanagement behebt alle als konkrete Gefahr zu bewertenden baulichen Mängel kurzfristig, so dass die Sicherheit aller Gebäudenutzenden gewährleistet ist.

Frage 3. Wie viele Kellerräume / Untergeschossräume werden momentan mit unzureichenden Brandschutzmaßnahmen genutzt ?

Informationen hierzu liegen der Verwaltung nicht vor. Grundsätzlich dürfen Kellerräume / Untergeschossräume nicht zu Aufenthaltszwecken genutzt werden. Für öffentliche Gebäude gilt die Antwort zu Frage 2.