Drucksache Nr. 2154/2015 N1:
Investitionsprogramm des Fachbereiches Gebäudemanagement für die Jahre 2016-2019

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Kulturausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Schulausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2154/2015 N1
2
 
Neufassung wegen erweiterter Beratungsfolge und Hinweis auf Anlage 2,(Darstellung der Änderungen zur Ausgangsdrucksache in fett/kursiv)

Investitionsprogramm des Fachbereiches Gebäudemanagement für die Jahre 2016-2019

Antrag,

dem geplanten Investitionsprogramm 2016-2019 des Fachbereiches Gebäudemanagements gemäß der beigefügten Objektliste (s. Anlage 1) unter den in der Begründung genannten Voraussetzungen vorbehaltlich der Finanzierung, bzw. der jeweils erforderlichen Genehmigung der Kommunalaufsicht zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahmen gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer, Jungen und Mädchen, Schülerinnen und Schüler aus.

Kostentabelle

Die Kostentabelle wird jeweils in den zu erstellenden Einzeldrucksachen beigefügt.

Begründung des Antrages

Dem Fachbereich Gebäudemanagement stehen für die Jahre 2016-2019 nach heutigem Sachstand jährlich Finanzmittel in Höhe von rd. 45,0 Mio. € für investive Baumaßnahmen zur Verfügung. Darüber hinaus werden in den Jahren 2016 bis 2021 insgesamt 20,5 Mio. € für das Projekt „kiss Birkenstraße“, bzw. GS Ottfried-Preußler-ProfilKita SpoBew, Neubau veranschlagt.

Diesem Finanzrahmen steht ein sehr viel höherer Sanierungs- und Neubaubedarf gegenüber. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher erforderlich, entsprechend zu priorisieren, welche Maßnahmen in den kommenden Jahren vorrangig mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgesetzt werden sollen.

Nach § 110 NKomVG sind zunächst die Pflichtaufgaben zu erfüllen. Dazu gehört neben Investitionen in erforderliche Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen die Erfüllung aller sich aus gesetzlicher Verpflichtung ergebende Ansprüche. Hierzu zählen insbesondere die Zurverfügungstellung von Schul- und Kitaplätzen sowie Maßnahmen zur Inklusion.

Die darüber hinaus verbleibenden Mittel stehen für den Erhalt der Gebäudesubstanz (Sanierungen) und zuletzt für freiwillige Aufgaben (Ganztagsausbau, Freizeitheime etc.) zur Verfügung.

Neben den bisher durch Pflichtaufgaben und bereits politisch beschlossene Maßnahmen gebundene Investitionsmittel schlägt die Verwaltung daher die in der Anlage 1 weiterhin dargestellten Baumaßnahmen zur Umsetzung für den Zeitraum 2016-2019 vor. Zur Information und Übersicht hinsichtlich des Gesamtprogramms sind in der Anlage 1 auch die bereits beschlossenen und überwiegend begonnenen Maßnahmen sowie die Pflichtaufgaben benannt. In den aufgeführten Sammlern ist eine Vielzahl von kleineren Einzelmaßnahmen mit dem genannten Gesamtumfang zusammengefasst.

Neben den in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen bestehen umfängliche weitere Investitionsbedarfe um zumindest den Pflichtaufgaben nachzukommen. Für die ab 2017 zur Verfügung stehenden zusätzlichen Investitionsmittel (Investmemorandum) wird die Verwaltung daher zeitnah einen weiteren Vorschlag für ein zusätzliches Bauprogramm zur Entscheidung vorlegen.

Die Auswahl der in die vorliegende Drucksache aufgenommenen Bauprojekte ergibt sich aus den notwendigen Sanierungsprioritäten und zwingend erforderlicher Erweiterungen der genannten Standorte. Die Priorisierung wurden im Bereich der Pflichtaufgaben mit der Schul- und Jugendverwaltung abgestimmt.

Für in der Anlage 1 dargestellte Maßnahmen liegen aktuell teilweise nur grobe Kostenschätzungen bzw. Kostenannahmen vor, belastbare Kosten sind hier erst im Rahmen der weitergehenden Planungen zu ermitteln. Die zur Umsetzung vorgeschlagenen Projekte können daher im vorgeschlagenen Zeitraum nur umgesetzt werden, wenn der zur Verfügung stehenden Gesamtkostenrahmen nicht überschritten wird und keine zusätzlichen Baumaßnahmen im genannten Zeitraum umgesetzt werden müssen. Eine Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen ist ebenfalls nicht durchführbar, sollte sich der bisher angenommene Finanzrahmen von 45,0 Mio. € jährlich im zugrunde gelegten Zeitraum reduzieren.

Hinweis: In Anlage 2 sind die beschlossenen bzw. im Zustimmungsverfahren befindlichen ÖPP-Maßnahmen nachrichtlich aufgeführt. Die Anlage 2 dient nur dem Gesamtüberblick, die genannten Maßnahmen sind nicht Bestandteil des hier vorgeschlagenen Investitionsprogrammes für 2016-2019 und nicht im Finanzrahmen von 45,0 Mio. € enthalten.
19 /Dez. V
Hannover / 28.10.2015