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Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.
Die bei der Stadt Garbsen zusätzlich anfallenden Kosten in Höhe von ca. 1.500.000 € sollen durch die Zahlung eines um jährlich 250.000 € erhöhten Gastschulgeldes gedeckt werden. Nach Ablauf von 6 Jahren verringern sich damit die ausgewiesenen jährlichen Sachausgaben auf dann ca. 60.000 €.
Ausgangslage
Mit der Drucksache Nr. 1475/97 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover den Schulplan 1996 – 2010 für die allgemeinbildenden Schulen beschlossen. Darin ist als allgemeines Ziel festgelegt, dass bei niedrigen oder sinkenden Schülerzahlen die Aufgabe von Standorten zu prüfen ist.
Außerdem erfordern die Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung, die Vorhaltung von Schulraum und die Nutzung von städtischen Gebäuden auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten.
Diese Maßgaben haben dazu geführt, den Grundschulstandort Marienwerder einer besonderen Betrachtung zu unterziehen.
· Entwicklung der Schülerzahlen
Die derzeitigen Prognosen lassen erwarten, dass sich die Grundschule Marienwerder in den nächsten Jahren zu einer durchgängig einzügigen Schule entwickeln wird. Mit den hannoverschen Kindern aus dem Einzugsbereich Marienwerder allein lassen sich keine sinnvollen Klassengrößen bilden.
Kleinräumige | Kinder im Alter von ... Jahren |
Gliederung | 0 1 2 3 4 5 |
| 1 2 3 4 5 6 |
Bezirk 39 - Stadtteil Marienwerder |
|
insgesamt | 21 17 7 12 12 11 |
OT Havelse – Auf der Höchte |
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insgesamt | 9 12 14 15 11 12 |
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Gesamtschülerzahl | 30 29 21 27 23 23 |
Quelle: Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Altergruppen am
30.06.2007 – S T A T I S Hannover, Bereich Wahlen und Statistik OE 18.8 – Angaben der Stadt Garbsen
Zwar bewegen sich die Gesamtschülerzahlen nach den Prognosen ab dem Schuljahr 2011/12 zur Einschulung an der Teilungsgrenze zur Zweizügigkeit, es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass alle in Marienwerder und Havelse wohnenden Kinder zu 100 Prozent an der Grundschule Marienwerder angemeldet werden. Erfahrungsgemäß entscheidet sich ein Teil der Elternschaft für die Anwahl anderer Schulangebote (z.B. Integrierte Gesamtschulen, Schulen in privater Trägerschaft).
Auch durch die vertraglich mit der Stadt Garbsen vereinbarte Aufnahme der Kinder aus dem Havelser Stadtteil "Auf der Höchte" in die Grundschule Marienwerder wird sich die Schule auf Dauer nicht zu einer Grundschule mit einer bildungspolitisch wünschenswerten und pädagogisch sinnvollen Größenordnung - mit mindestens einer stabilen 2-Zügigkeit - entwickeln.
Schulen in dieser Größenordnung können die ständig steigenden Qualitätsanforderungen des Niedersächsischen Kultusministeriums, z.B. in Hinblick auf die Eigenverantwortliche Schule und die individuelle Lernförderung, leichter umsetzen und allein durch die höhere Anzahl von Lehrkräften ein breiter gefächertes Spektrum an Unterrichtsangeboten, schulischen Aktivitäten sowie Differenzierungsmaßnahmen bieten.
· Baulicher Zustand der Schulanlage Marienwerder
Der 1965 errichtete Gebäudekomplex des Schulstandortes Marienwerder ist mit seinen 30 Allgemeinen Unterrichtsräumen und Fachunterrichtsräumen zuzüglich entsprechender Verwaltungseinheiten für den Betrieb einer einzügigen Grundschule mit 4 Klassen eindeutig überdimensioniert. Der Gebäudezustand ist zudem in allen Teilen stark sanierungsbedürftig.
· Dach
· Außenwände und Fassaden
· Fenster und Türen
· Deckenverkleidungen
· Boden- und Wandbeläge
· Elektroinstallation komplett
· Sanitäreinrichtungen einschl. Wasser, Ver- und Entsorgungen
· Sicherheitsmaßnahmen (Brandschutz, Fluchtwege Obergeschoss usw.)
Des Weiteren wäre zusätzlich eine energetische Sanierung des Schulgebäudes erforderlich in Hinblick auf:
· Modernisierung/Austausch Heizungs- und Lüftungstechnik
· Wärmedämmung Dach und Fassade
· Wärmedämmung Fußboden
· Fenster (Isolierverglasung und Rahmen).
(Hinweis: Im Rahmen der temporären Auslagerung der Kindertagesstätte Große Pranke in den Trakt B des Schulgebäudes wurden seiner Zeit lediglich Verschönerungsarbeiten durchgeführt.)
Die Verwaltung hat den Schulstandort auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten überprüft und die möglichen Varianten mit den finanziellen Auswirkungen in der Anlage 1 dargestellt.
In Abwägung der pädagogischen sowie der finanziellen Auswirkungen schlägt die Verwaltung vor:
Zu Ziffer 1a und 1b des Antrages - Beschulung der hannoverschen Schülerinnen und Schüler an der Grundschule Havelse
Der Schulstandort Marienwerder wird aufgegeben und die Beschulung der hannoverschen Kinder erfolgt an der Grundschule Havelse.
Die Stadt Garbsen hat dazu grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt, aber deutlich gemacht, dass sie erst nach entsprechender Beschlussfassung durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover zur Aufgabe des Schulstandortes Marienwerder einen entsprechenden Antrag zur Aufnahme und Unterbringung der hannoverschen Schülerinnen und Schüler in die Grundschule Havelse in die dortigen Beschlussgremien einbringen wird.
· Zur Schulweglänge und -sicherheit
Die Beschulung in Havelse führt für einige Schülerinnen und Schüler zu einem längeren Schulweg. Die maßgebliche 2-km-Grenze für das Erreichen einer Grundschule auf dem Fußwege wird jedoch in keinem Fall überschritten. Für Kinder, die am äußeren Rand des Schulbezirkes im Bereich des Klosters Marienwerder wohnen, würde der Schulweg ca. 1,7 km betragen.
Um den Schulweg, insbesondere die Querung der Garbsener Landstraße für die Kinder sicher zu machen, wird im Zuge des Ausbaues dieser Straße an der Bushaltestelle Marienwerder/Stadtgrenze ein mit Signalanlagen gesicherter Fußgängerüberweg vorgesehen (vergl. dazu Drs.-Nr. 1546/2006). Der weitere Schulweg zur Grundschule Havelse führt ausschließlich durch verkehrsberuhigte Zonen mit Tempo-30-Limit.
· Vertragliche Umsetzung
Mit Aufhebung des Schulstandortes Marienwerder und Beschulung der hannoverschen Schülerinnen und Schüler an der Grundschule Havelse wäre gleichzeitig der zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Garbsen bestehende Vertragsteil vom 01.08.1988 zur Beschulung von Kindern aus dem Havelser Stadtteil "Auf der Höchte" in der Grundschule Marienwerder aufzulösen.
Alle anderen Vertragsbestandteile bleiben unberührt, d.h. die Schülerinnen und Schüler, die in dem Dreieck wohnen, das von der Bundesautobahn, dem Mittellandkanal und der Stadtgrenze gebildet wird (Bereich auf der Horst), besuchen weiterhin die Grundschule Saturnring im Garbsener Stadtteil "Auf der Horst".
· Kosten für die Beschulung in Havelse
Nach ersten Schätzungen der Stadt Garbsen wäre für diese Maßnahmen eine Beteiligung in Höhe von ca. 1.500.000 € erforderlich, die von der Stadt Hannover übernommen werden müsste.
Die Übernahme der laufenden jährlichen Kosten für die dauerhafte Beschulung der hannoverschen Schülerinnen und Schüler in Havelse wäre durch den Abschluss einer Gastschulgeld-Vereinbarung mit der Stadt Garbsen zu regeln. In Anlehnung an die von der Region Hannover festgesetzten Pauschalwerte bei der Berechnung von Schulbeiträgen (für Betriebskosten, Einrichtung, Lehr- und Unterrichtsmittel) wäre hier mit einer jährlichen Zahlung an die Stadt Garbsen in Höhe von ca. 1.000 € pro Kind zu rechnen.
Zu Ziffer 2 des Antrages – Erhalt des Sporthallentraktes
Die Verwaltung spricht sich positiv dafür aus, den Sporthallentrakt am Standort Marienwerder zu erhalten. Damit ist auch für die Zukunft ein Angebot für eine Nutzung durch den Vereinssport sowie für die verschiedenen Betreuungsprojekte in den vorhandenen Räumlichkeiten (z.B. Tagesmütter, private Vorschule) gegeben.
· Kosten
Die Kosten für den Erhalt und die Sanierung des Sporthallentraktes, die mittelfristig aufzuwenden sind, werden auf ca. 1.000.000 € geschätzt. Für die laufende Unterhaltung des Gebäudes müssen zusätzlich jährlich ca. 50.000 € veranschlagt werden. Die restlichen Gebäude werden abgerissen.
Zu Ziffer 3 des Antrages - Weiterführung der Grundschule Marienwerder als 1-zügige Schule im Schulverbund
Für den Fall, dass die Ratsgremien der Stadt Garbsen einer Aufnahme und Unterbringung der hannoverschen Schülerinnen und Schüler in der GS Havelse
nicht zustimmen, hat die Verwaltung verschiedene Möglichkeiten geprüft (siehe Anlage 1).
Unter pädagogischen Gesichtspunkten – wie eingangs beschrieben - sollte die Grundschule Marienwerder in einem Verbund mit anderen Schulen geführt werden. Mit Inkrafttreten der Regelungen zur Eigenverantwortung der Schulen gemäß §§ 32 ff. NSchG wird kleinen Schulen (weniger als 20 Vollzeitlehrerstellen) empfohlen, auf der Grundlage des § 25 Abs. 1 NSchG eine verbindliche Zusammenarbeit in einem Schulverbund zu vereinbaren, um die mit der Eigenverantwortung wahrzunehmenden Aufgaben umfassender, aber auch entlastender wahrnehmen zu können (RdErl. D. MK v. 20.07.2007). Die dazu erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen wären entsprechend einzuleiten und mit der Landesschulbehörde abzustimmen.
· Teilerhalt und Sanierung der Schulanlage Marienwerder
Nach umfangreichen Untersuchungen und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte favorisiert die Verwaltung die Variante 2.1 der Anlage 1, die beinhaltet:
Erhalt und mittelfristige Sanierung des Traktes B der Schule, der Pausenhalle, des Musikraumes sowie geringer weiterer Anteile des Traktes A (siehe Anlage 2) und damit Optimierung der tatsächlich benötigten Fläche für eine einzügige Grundschule ohne Berücksichtigung anderer Nutzungen.
Der restliche Teil des Traktes A inkl. des 3-geschossigen Gebäudetraktes sowie der Pavillon werden abgerissen, der Sporthallentrakt bleibt bestehen.
· Kosten
Die Kosten für diese Variante würden sich mittelfristig auf geschätzte Sanierungskosten von ca. 3.200.000 € belaufen. Hinzu kämen Aufwendungen für den Abriss nicht benötigter Gebäudeteile in Höhe von ca. 190.000 € sowie laufende Kosten für die Unterhaltung der Schule und Schulmittel von jährlich ca. 130.000 €.
Bewertung des Konzeptes der Bürgerinitiative Marienwerder für ein Stadtteilzentrum mit Grundschulfunktion
Im Zuge der öffentlichen Diskussionen um den Standort Marienwerder hat sich eine Bürgerinitiative gebildet, die den Erhalt der Grundschule fordert und zudem ein Konzept für eine erweiterte Funktion der Gebäudeanlage vorgelegt hat, d.h. für ein Stadtteilzentrum mit breitgefächerten Angeboten. Schwerpunkte dieser Konzeption bilden u.a. die Bereiche Kulturarbeit, Kinder- und Jugendarbeit sowie die Einrichtung von zusätzlichen Hortgruppen bzw. Betriebskindertagesstätten.
Das von der Bürgerinitiative zum Erhalt der Grundschule vorgestellte Konzept für ein Stadtteilzentrum Marienwerder mit Grundschulfunktion ließe sich nur mit erheblichen Investitionen verwirklichen. Es setzt voraus, dass zu den Raumanforderungen für eine kleine Grundschule zusätzlich weitere Flächen für die Nutzung durch Dritte vorgehalten werden müssten, die die Kosten für den Erhalt und die Sanierung deutlich erhöhen würden. Außerdem würden sich auch die laufenden jährlichen Betriebskosten für die Gebäudeanlage dauerhaft erhöhen.
Für den von der Initiative geforderten Ausbau der Schule für die Stadtteilkulturarbeit würde sich nach Einschätzung des Fachbereiches Bildung und Qualifizierung ein Flächen-
mehrbedarf von ca. 400 Quadratmeter ergeben (z.B. für Gruppenräume, Veranstaltungs-
flächen, Büro- und Geschäftsräume). Diese Flächen wären zusätzlich im Schulgebäude der Grundschule Marienwerder vorzuhalten, zu sanieren und einzurichten. Bei einem geschätzten Sanierungsaufwand von 1.000 € pro Quadratmeter umbauter Fläche würden sich allein die Aufwendungen für die Einrichtung eines Kulturtreffs auf ca. 400.000 € belaufen (bauliche Veränderungen und zu sanierende Neben- und Verkehrsflächen sowie Inventar nicht mit eingerechnet). Darüber hinaus entstünden neben den Kosten für den allgemeinen Schulbetrieb (siehe Anlage 1 Ziffer 2.1) zusätzlich laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten einschließlich Personalkosten in Höhe von jährlich ca. 50.000 € (siehe Anlage 1 Ziffer 2.2) .
Eine gewünschte Erweiterung der Angebote des kleinen Jugendtreffs Marienwerder und eine damit verbundene personelle Aufstockung des Betreuungspersonals würde den städtischen Haushalt ebenfalls mit ca. 50.000 € jährlich belasten.
Die Arbeiterwohlfahrt hat beim Fachbereich Jugend und Familie die Einrichtung einer zusätzlichen Hortgruppe in der Grundschule Marienwerder als Außengruppe der Kindertagesstätte Große Pranke beantragt. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen dort lediglich 18 Anmeldungen auf einen Hortplatz vor, von denen etwa die Hälfte der Kinder aus Garbsen kommt. Ein Bedarf für die Einrichtung einer zusätzlichen Hortgruppe mit 20 Plätzen ist aus städtischer Sicht damit nicht gegeben.
Für die von der Bürgerinitiative angeregte Einrichtung einer Betriebskindertagesstätte Hannover-West am Schulstandort Marienwerder liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse über mögliche Bedarfe vor.
Wie zur Ziffer 2 des Antrages bereits ausgeführt wurde, sind mit dem Erhalt des Sporthallentraktes weiterhin Angebote für den Vereinssport und für Betreuungsgruppen im Stadtteil Marienwerder möglich. Die Verwaltung geht auch bei der Verlagerung des Grundschulangebotes nach Havelse davon aus, dass mit dem Offenen Jugendtreff Am Hinüberschen Garten und der Kindertagesstätte Große Pranke das Angebot an städtischen Einrichtungen, insbesondere für den Kinder- und Jugendbereich, im Stadtteil Marienwerder ausreichend gewährleistet bleibt.
Die von der Bürgerinitiative und den Eltern aus dem Stadtteil Marienwerder vorgetragenen Ideen und Wünsche zum Erhalt und zum Ausbau des Schulstandortes Marienwerder zu einem Stadtteilzentrum mit Grundschulfunktion können angesichts der erheblichen finanziellen Aufwendungen, die für die Umsetzung erforderlich wären, nicht von der Verwaltung favorisiert werden, zumal auch gegenwärtig keine deutliche Anmietung von Schulräumen stattfindet und andere Bedarfe (Hort u.a.) nicht gesehen werden.
Zusammenfassung
Die Aufgabe eines Schulstandortes, insbesondere im Grundschulbereich, ist eine besonders sensible Entscheidung, da eine häufig über viele Jahre gewachsene Verbindung einer Schule mit ihrem Umfeld aufgegeben wird und eine Akzeptanz in großen Teilen der Bevölkerung des örtlichen Umfeldes zunächst nicht vorausgesetzt werden kann.
Angesichts der Entwicklung der Schülerzahlen sowie der eingangs dargestellten finanziellen Auswirkungen sieht die Verwaltung jedoch die Aufgabe des Standortes Marienwerder und die dauerhafte Beschulung der Kinder in Havelse an einer Grundschule mit einer Größenordnung von 2-3 Zügen als pädagogisch sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung für die Zukunft an.
Die Verwaltung empfiehlt daher, der Aufhebung der Grundschule Marienwerder zuzustimmen, einen entsprechenden Vertrag mit der Stadt Garbsen zu schließen und damit einverstanden zu sein, dass die für die Aufhebung der Schule erforderliche Genehmigung gem. § 106 Abs. 6 NSchG bei der Landesschulbehörde beantragt wird.
Sollte der Rat der Stadt Garbsen dem Antrag unter Ziffer 1 nicht zustimmen, empfiehlt die Verwaltung der wirtschaftlichsten Variante – wie unter Ziffer 3 des Antrages beschrieben – zuzustimmen.