Antrag Nr. 2151/2019:
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2865/2018 N1:Errichtung einer Grundschule mit einer Dependance Stadtteilzentrum KroKuS im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Baugebiet "Kronsberg Süd"

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2151/2019 (Originalvorlage)
2865/2018 N1 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 22.08.2019: Verwaltungsausschuss: 1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 29.08.2019: Ratsversammlung: Getrennte Abstimmung: I) 9 Stimmen dafür, 52 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen II) 5 Stimmen dafür, 56 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Antragsteller(in):

Gruppe LINKE & PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2865/2018 N1:Errichtung einer Grundschule mit einer Dependance Stadtteilzentrum KroKuS im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Baugebiet "Kronsberg Süd"

Antrag

zu beschließen:


I. Ziffer 2 a wird wie folgt geändert:
- a. eine neue 4-zügige Ganztagsgrundschule (GS) mit 2 zusätzlichen Klassenräumen
- und mit einer Zwei-Feld-Sporthalle zum Schuljahr 2023/24 zu errichten,

II. Ziffer 2 e wird wie folgt geändert:
- e. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstests als ÖÖP-Modell (Öffentlich-Öffentliche Partnerschaft) zu untersuchen und mittels einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu verifizieren sowie

Begründung

Zu I. (Ziffer 2 a.)

Erster Spiegelstrich:
Schon heute geht das Bildungsdezernat davon aus, dass die Grundschule Feldbuschwende, die geplante 3-zügige Grundschule am Ortskamp und eine 3-zügige Grundschule Kronsberg Süd den am Kronsberg entstehenden Bedarf an Grundschulplätzen ab dem Schuljahr 2025/2026 nicht mehr decken können werden. Deswegen ist im doppelten Wortsinne naheliegend, im Gebiet Kronsberg Süd eine 4-zügige Grundschule zu errichten.

Zweiter Spiegelstrich:
Mit steigenden Kinderzahlen wird auch der Sportflächenbedarf größer. Absehbar wird nur eine Zwei-Feld-Sporthalle, die ggf. auch übereinander errichtet werden kann, diesem Bedarf gerecht werden.

Zu II. (Ziffer 2 e.)
Landesrechnungshöfe und der Bundesrechnungshof sehen Finanzierungen mit sogenannten Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) kritisch. Auch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hannover sieht ÖPP-Finanzierungen nicht unkritisch, wie in der Drucksache zutreffend ausgeführt wird.

Bei der im Änderungsantrag vorgeschlagenen Finanzierungsprüfung als Öffentlich-Öffentliche Partnerschaft handelt es sich um ein Organisationsmodell, bei dem ausschließlich öffentliche Partner eine Geschäftsbeziehung miteinander eingehen. Als Vertragspartner der Landeshauptstadt sind beispielsweise das städtische Tochterunternehmen hanova, öffentliche Sparkassen oder auch Landesbanken denkbar. Eventuelle Gewinne eines solchen Modells bleiben im öffentlichen Zugriffsbereich. Zudem bietet die ausschließliche Beteiligung öffentlicher Unternehmen die Möglichkeit einer genaueren Steuerung und Kontrolle der Bauausführung durch den öffentlichen Auftraggeber.



Dirk Machentanz
Vorsitzender