Drucksache Nr. 2151/2006:
Zahlung eines Investitionszuschusses an den Fachbereich Gebäudemanagement
- Außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 89, Abs. 1 NGO -

Inhalt der Drucksache:

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2151/2006
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Zahlung eines Investitionszuschusses an den Fachbereich Gebäudemanagement
- Außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 89, Abs. 1 NGO -

Antrag,

zu beschließen,

1.) bei Finanzstelle 0622.001/ Gebäudemanagement, Finanzposition 985000 /
Investitionszuschüsse an verbundene Unternehmen, Sondervermögen

4.000.000 €

im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe gemäß § 89 Abs. 1 NGO zur Verfügung
zu stellen.

Die Deckung erfolgt über Budgetreste (Haushaltsausgabereste) bei Finanzstelle
8440.001/ Hannoverimpuls GmbH, Finanzposition 930300 / Auszahlung Zuführung
Kapitalvermögen, die in diesem Haushaltsjahr nicht benötigt werden.

2.) dem Fachbereich Gebäudemanagement einen Investitionszuschuss in Höhe von

4.000.000 €

aus der Haushaltsmanagementkontierung (HMK) 0622.001-985000 zu zahlen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte werden durch diese Entscheidung nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an Dritte4.000.000,00 €0622.001-985000Kalkulatorische Kosten170.000,00 €Finanzstelle 9110.000
Ausgaben insgesamt4.000.000,00 € Ausgaben insgesamt170.000,00 € 
Finanzierungssaldo-4.000.000,00 € Überschuss / Zuschuss-170.000,00 € 
Die zur Deckung herangezogenen Ausgabemittel werden in 2006 und 2007 für den veranschlagten Zweck nicht benötigt.
Aufgrund der vertraglichen Verpflichtung gegenüber der Hannoverimpuls GmbH wird jedoch in den Jahren 2008 und 2009 eine erneute Veranschlagung erforderlich.
Die Zahlung des Investitionszuschusses führt zu einer Zinsbelastung von rd. 170.000,00 € im "Stammhaushalt", die neben den Nutzungsentgelten jährlich aufzuwenden ist.

Begründung des Antrages

Durch Beschluss zum Antrag Nr. 1188/2006 wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, in welcher Höhe Mittel im Vermögenshaushalt 2006 nicht abfließen werden. Gleichzeitig sollte geprüft werden, inwieweit die Voraussetzungen dafür vorliegen, solche Mittel im Wege einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Deckung von Maßnahmen der dringenden Schulsanierung zu verwenden.

Die vorliegende Beschlussdrucksache resultiert aus diesem Prüfauftrag und setzt das Ergebnis um.

20.1 
Hannover / 07.11.2006