Drucksache Nr. 2146/2015:
Einrichtung und Förderung einer zweigruppigen Kindertagesstätte in Trägerschaft der "Maschseekinder gGmbH" im Stadtbezirk Vahrenwald-List, Günther-Wagner-Allee 41

Inhalt der Drucksache:

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2146/2015
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Einrichtung und Förderung einer zweigruppigen Kindertagesstätte in Trägerschaft der "Maschseekinder gGmbH" im Stadtbezirk Vahrenwald-List, Günther-Wagner-Allee 41

Antrag,

zu beschließen,
  • der Einrichtung einer zweigruppigen Kindertagesstätte (1 Krippengruppe,15 Kinder von 1-3 Jahren und 1 Kindergartengruppe, 25 Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung) in Trägerschaft der "Maschseekinder gGmbH" mit max. 40 Plätzen in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und
  • dem Träger ab dem 01.02.2016, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.36501.001.2
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 5.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -5.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 125,00 €
Transferaufwendungen 180.415,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -181.040,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -181.040,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von max. 5.000,-€ wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.

Begründung des Antrages

In Hannover betreibt der anerkannte Träger "Maschseekinder gGmbH" bereits zwei Einrichtungen im Stadtbezirk Südstadt-Bult. Im Rahmen des Neubauprojektes "Die Vier" im Pelikanviertel plante das Wohnungsunternehmen Gundlach GmbH & Co. KG von Anfang an eine zweigruppige Kindertagesstätte im Quartier ein und fand mit der Maschseekinder gGmbH einen erfahrenen Träger als Mieter der entsprechenden Räumlichkeiten. Diese werden gemäß den rechtlichen Anforderungen vorgehalten. Ebenso wird eine direkt zugeordnete Außenfläche nach den Erfordernissen der unterschiedlichen Altersgruppen entstehen.

Der Stadt entstehen - abgesehen von der oben genannten Summe in Höhe von max. 5.000,- € - keine Investitionskosten. Ein Antrag auf Zuwendungen nach der 'Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren' (RAT) wurde gestellt.

Der Träger strebt die Inbetriebnahme der Einrichtung zum 01.02.2016 an.
Mit den neuen Krippen- und Kindergartenplätzen soll der Rechtsanspruch auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz abgesichert werden. Alle Plätze tragen dazu bei, Eltern die Vereinbarung von Familie und Beruf zu erleichtern und das vorhandene Betreuungsangebot zu erweitern. Das Nds. Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege - wurde bei der Planung bereits eingebunden und hat die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.42 
Hannover / 25.09.2015