Drucksache Nr. 2140/2019:
Bebauungsplan Nr. 1850 – Feuerwehr Misburg -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2140/2019
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1850 – Feuerwehr Misburg -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

1. die Stellungnahme eines Anwohners aus dem Stadtteil nicht zu berücksichtigen sowie
2. den Bebauungsplan Nr. 1850 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der ergänzten Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte wurden eingehend geprüft.
Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und auf Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Durch die Planung entstehen keine Kosten für die Stadt. Die Kosten für den Neubau der Feuerwehr sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens; sie können zurzeit noch nicht benannt werden und sind Bestandteil eines weiteren Beschlusses (siehe auch Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1850 Abschnitt 7 Kosten für die Stadt)).

Begründung des Antrages

Das Grundstück der Feuerwehr Misburg ist zurzeit nur teilweise als Fläche für den Gemein-
bedarf mit der besonderen Zweckbestimmung Feuerwache ausgewiesen.
Das vorhandene Gebäude entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Es ist stark sanierungsbedürftig und stößt an seine Kapazitätsgrenzen. Daher soll es durch einen Neu-
bau ersetzt werden.
Um einen funktionalen Neubau und die Stellplätze für die Einsatzkräfte unterzubringen, soll die Fläche für die Feuerwehr, unter Hinzunahme des vorhandenen öffentlichen Bolzplatzes, nach Norden ausgedehnt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans hat vom 11.07.2019 bis 16.08.2019 gemäß §3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Aus der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen. Name und Anschrift können einer vertraulichen Informationsdrucksache, die parallel zu dieser Beschlussdrucksache versandt wird, entnommen werden.

Stellungnahme des Anwohners:
"
Während die Feuerwehr einen unschätzbaren Wert für die Gesellschaft einnimmt, stößt mir auf, dass für diese ein Bolzplatz für zumindest sehr lange Zeit ersatzlos gestrichen werden soll.
In einer Zeit, in der Jugendlichen vorgeworfen wird, weniger Zeit an der frischen Luft und stattdessen in sozialen Medien und mit digitalen Spielen zu verbringen, ist es eine schlechte Idee, den öffentlichen Raum in Hannover dafür zu verringern.
Zwar verstehe ich den immens schwierigen Interessenkonflikt vor dem die Entscheidenden standen, möchte aber diese Möglichkeit nutzen um die Stadt zu bitten, Lösungen zu finden, dass sowohl die Feuerwehr als auch die Jugendlichen zufrieden sein können. Und zwar nicht erst in einem Jahrzehnt, wenn das Deurag-Gelände eventuell bebaut werden könnte."


Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat - wie im Begründungstext bereits dargelegt - nach geeigneten Ersatzflächen für den Bolzplatz gesucht, allerdings ohne Erfolg.
In der näheren Umgebung befindet sich keine Fläche in geeigneter Lage, die zum einen für Kinder und Jugendliche gut erreichbar ist und zum anderen keine störenden Auswir-
kungen auf die angrenzenden Grundstücke hat. Sobald eine solchermaßen geeignete Fläche verfügbar werden sollte, wird die Einrichtung eines neuen Bolzplatzes ange-
strebt. Dies wird vermutlich aber erst möglich sein, wenn das Deurag/Nerag-Gelände zur Verfügung steht.
Im Rahmen der Abwägung wird somit dem Belang der freiwilligen Feuerwehr, ein dem Flächenbedarf sowie den technischen Anforderungen entsprechendes neues Feuer-
wehrgebäude zu errichten, gegenüber dem Erhalt der Bolzplatzfläche ein höheres Ge-
wicht beigemessen. Entscheidend hierfür ist die Bedeutung der Feuerwehr, die im Rahmen ihrer Aufgaben einen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit für die Allgemeinheit leistet.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung nicht zu berücksichtigen und die bisherige Planung weiter zu verfolgen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.07.2019 über die öffentliche Auslage benachrichtigt. In diesem Rahmen gingen Stellung-
nahmen ein, die zum Teil Hinweise für den Planvollzug enthalten, jedoch nicht abwägungs-
erheblich sind.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, sowie die weiteren umweltbezogenen Stellung-
nahmen sind in Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.13 
Hannover / 22.08.2019