Anfrage Nr. 2135/2004:
Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Hochwasserschutz

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Hochwasserschutz

Anfrage

Mit Urteil vom 22. Juli 2004 (AZ 7 CN 1.04) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass auch nach Baurecht bebaubare Grundstücke als Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden können, mit der weiteren Folge, dass die Errichtung oder Änderung entsprechender baulicher Anlagen in der Regel nicht mehr zulässig ist. Nach Auffassung des Gerichtes sei der Hochwasserschutz eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang, die das grundsätzliche Bauverbot in einem Überschwemmungsgebiet rechtfertige.

1. Welche Flächen in der Stadt Hannover liegen als bebaute Grundstücke, Baulücken in Baugebieten oder geplante Baugebiete innerhalb der von der Verordnung der Bezirksregierung Hannover erfassten gesetzlichen Überschwemmungsgebiete (Verordnung vom 10.10.2001)?

2. Welche Konsequenzen ergeben sich für die in Frage 1 genannten Gebiete aus dem zitierten Urteil?

3. Muss jetzt für jeden Einzelfall nochmals geprüft werden, ob sich ein Grundstück innerhalb eines Hochwasserschutzgebietes befindet und müssen dann, als logische Konsequenz, die entsprechenden F- und B-Pläne geändert werden?



Klaus Huneke
Fraktionsvorsitzender