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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 384, 1. Änderung - Königsworther Platz,
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 384, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 384, 1. Änderung hat vom 05. Juli bis zum 17. August 2018 öffentlich ausgelegen. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung des Entwurfes wurden aufgrund der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB geprüft. Der Bebauungs- planentwurf wurde unverändert gelassen. Der Entwurf der Begründung wurde in den Kapiteln 2.3.2, 2.3.4, 3.1, 3.3 und 3.4 redaktionell ergänzt und im Übrigen unverändert als Begründung des Bebauungsplanes übernommen.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
Der Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11
Hannover / 13.09.2018