Drucksache Nr. 2125/2016:
Entschädigung der ehrenamtlichen Arbeit im Seniorenbereich

Inhalt der Drucksache:

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2125/2016
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Entschädigung der ehrenamtlichen Arbeit im Seniorenbereich

Antrag,

zu beschließen, die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitarbeit im Seniorenbereich, vermittelt über die mit dem Kommunalen Senioren Service kooperierenden freien Träger, analog zur Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen, Ratsherren, Stadtbezirksratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder und der ehrenamtlich Tätigen der Landeshauptstadt Hannover vorzunehmen, insbesondere entsprechend § 7 Abs. 3 Buchstabe a) Ziffern 1-4 dieser Satzung.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Entschädigungsregeln für ehrenamtliche Mitarbeit unterscheiden nicht zwischen den Geschlechtern. Derzeit überwiegt allerdings insoweit in der ehrenamtlichen Mitarbeit im Seniorenbereich der Anteil der Frauen, so dass de facto die Regelung mehrheitlich Frauen zu Gute kommt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 57 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 57 - Investitionstätigkeit
Produkt 31503
Seniorenarbeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 20.000,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -20.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -20.000,00 €
Anmerkung:
Der Gesamtaufwand für die Entschädigung ehrenamtlicher Seniorenarbeit in den Verbänden erhöht sich von bisher ca. 160.000 € auf ca. 180.000 €.

Begründung des Antrages

Seit vielen Jahren kooperiert eine Reihe freier Träger mit der städtischen Seniorenarbeit, wobei die Arbeit vor Ort allseits ganz wesentlich durch ehrenamtliches Engagement getragen wird. Bestimmte Dienste – wie etwa der Partnerbesuchsdienst und Gruppenaktivitäten – sind inhaltlich und in ihren Kernregelungen auf einander abgestimmt. So hat die Stadt seit Jahren insoweit auch die über die verbundenen freien Träger entsprechend geleistete ehrenamtliche Arbeit finanziell honoriert, zuletzt gemäß Ratsbeschluss Drucksache 2217/2005 N1.

Augenblicklich betrifft diese Regelung folgende Kooperationspartner, bei überörtlich agierenden Partnern jedoch ausschließlich für Tätigkeiten, die im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover erfolgen:



Arbeiterwohlfahrt (AWO),
Caritasverband Hannover (CV),
Deutsches Rotes Kreuz - Region Hannover (DRK),
Diakonisches Werk (DW),
Ev.-Freikirchliche Gemeinde Hannover,
Lions-Malstudio,
Sozialverband Deutschland (SoVD),
Sozialwerk Vinnhorst.

Mit - neu - leicht angepassten Entschädigungssätzen sind die Regelungen über die Entschädigung der unmittelbar für die Stadt geleisteten ehrenamtlichen Tätigkeit vorgesehen zur Aufnahme in die Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen, Ratsherren, Stadtbezirksratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder und der ehrenamtlich Tätigen der Landeshauptstadt Hannover (Entschädigungssatzung). Die Anpassungen betragen dort in der Regel eine Erhöhung um jeweils 1,00 € pro Zahlbetrag, lediglich die koordinierende Tätigkeit erschien mit pauschal monatlich 20,00 € noch angemessen honoriert.

Um die bewährte Gleichbehandlung in der Aufwandsentschädigung für gleichartige Tätigkeit bei der Stadt und den kooperierenden Trägern beizubehalten, ist auch eine entsprechende Regelung für die über freie Träger vermittelte ehrenamtliche Tätigkeit erforderlich. Da nur einzelne Dienste gleichartig im Interesse der Stadt wahrgenommen werden, erfolgt insoweit eine begrenzte Bezugnahme auf bestimmte Regelungen der Entschädigungssatzung. Durch die Bezugnahme auf die Satzung ergeben sich auch zeitlich keine Übergangsprobleme (Wirkung erst mit Wirksamwerden der geänderten Satzung).

57 
Hannover / 05.10.2016