Drucksache Nr. 2120/2013:
Ausbau der Qualität in Ganztagsgrundschulen – Erhöhung des Budgets der Kooperationspartner

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2120/2013 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Jugendhilfeausschuss
  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schulausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2120/2013
1
 

Ausbau der Qualität in Ganztagsgrundschulen – Erhöhung des Budgets der Kooperationspartner

Antrag,

· der Weiterentwicklung der Ganztagsangebote in den hannoverschen Ganztagsgrundschulen zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 42S, 51 - Investitionstätigkeit
Produkt  24302
Produkt  36601
Schulformübergreifende Programme und Projeke
Einrichtungen der Jugendarbeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 371.800,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 5.261.165,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 242.175,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -5.875.140,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -5.875.140,00 €

Zu den Kosten:
Der ausgewiesene Mittelbedarf bezieht sich auf das Haushaltsjahr 2014 und weist den Gesamtaufwand bei derzeitigem Stand der Teilnahme von Schulen und SchülerInnen am Ganztag aus. Bei zunehmender Teilnahme erhöhen sich die erforderlichen Mittel entsprechend. Aufgrund der Umsetzung der Weiterentwicklung ab dem Schuljahr 2014/2015 wird sich die finanzielle Auswirkung nach aktuellem Teilnahmestand erst im Jahr 2015 mit einem zusätzlichen Mittelbedarf von rd. 1.400.000 € in voller Höhe niederschlagen.
Personalaufwendungen: Veranschlagt im TH 51 für die Ganztagsbetreuung an der Albert-Schweitzer-Schule und der Fridtjof-Nansen-Schule.

Transferaufwendungen: Zuwendungen im Rahmen des Programms „Ausbau von Ganztagsgrundschulen“

Sonstige ordentliche Aufwendungen: Mittel für Ganztagsangebote die von städtischen Fachbereichen ausgerichtet werden.

Aufwandsreduzierungen, die sich aus einer möglichen Erhöhung der Landesfinanzierung ergeben (siehe Ziffer 3.2) wurden in der Kostentabelle noch nicht berücksichtigt.
Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel in den kommenden Jahren steht jeweils unter dem Vorbehalt der Finanzierung.

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Mit der Drucksache Nr. 2177/2009 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen, 21 Grundschulen zu Ganztagsschulen auszubauen und die Umsetzung der Nachmittagsangebote finanziell zu unterstützen. Gleichzeitig wurde ein Rahmenkonzept verabschiedet, das die grundlegenden Qualitätskriterien für die Angebotsstruktur (5 Tage in der Woche von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr inklusive Früh- und Spätdienst) und die Qualifikation des Personals beschreibt.

Dieser Beschluss wurde mit der Verabschiedung des Haushaltsbegleitantrags 2011 erweitert, wonach zum Schuljahr 2012/2013 mindestens 25 Ganztagsschulen eingerichtet werden sollten. Dieses Ziel wurde erreicht. Weiterhin soll in den Nachfolgejahren jede Grundschule, die Ganztagsschule werden möchte, in das Programm zum „Ausbau von Ganztagsgrundschulen“ aufgenommen werden.

In den Informationsdrucksachen Nr. 1993/2010, Nr. 1781/2011, Nr. 0692/2012 und Nr. 2630/2012 wurde über den weiteren Ausbau und über die Umsetzung des Programms berichtet.

Bis zum Schuljahr 2013/2014 konnten von 57 Grundschulen insgesamt 27 Ganztagsschulen eingerichtet werden. Für jede neu eingerichtete Schule wurde ein pädagogisches Handlungskonzept entwickelt, das den Ratsgremien in einer Informationsdrucksache vorgestellt wurde.

Aktuelle Aussagen zum gegenwärtigen Stand des hannoverschen Ganztagsschulausbaus wurden in der gesonderten Informationsdrucksache Nr. 2014/2013 „Weiterer Ausbau von Ganztagsgrundschulen - Sachstandsbericht 2013“ dargestellt.



2. Qualitative Weiterentwicklung

Nach den ersten drei Jahren des Ausbaus von Grundschulen zu Ganztagsschulen und steigenden Teilnahmezahlen wurde ein Schwerpunkt auf die qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsangebote gelegt.

Um schulübergreifend Prioritäten für die weitere Qualitätsentwicklung an hannoverschen Ganztagsgrundschulen abzustimmen, wurden im Oktober 2012 (siehe hierzu auch Info-Drucksache Nr. 2630/2012) und im Februar 2013 zwei Veranstaltungen zu „Qualität in der Ganztagsschule“ durchgeführt, an denen zahlreiche Vertreter/innen der Schulen, der Kooperationspartner und der Politik teilnahmen.

Als vordringliche Themen für die qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsgrundschulen wurden folgende inhaltliche Schwerpunkte identifiziert:
· Kontinuierliche Bezugsgruppen für Erst- und Zweitklässler/innen

· Ausrichtung der Angebote auf pädagogische Schwerpunkte und Bedarfe

· Verbindliche Vernetzungs- und Kommunikationsstrukturen zwischen den Akteuren des Ganztags


Übereinstimmend wurde insbesondere die Notwendigkeit von fachlich gut qualifizierten und kontinuierlich anwesenden Bezugpersonen herausgestellt. Um auf die unterschiedlichen Lebenslagen, Bedürfnisse und Bedarfe der Kinder eingehen und um ihnen Anregungen und Herausforderungen bieten zu können, ist ein hohes Maß an persönlicher und fachlicher Kompetenz erforderlich.

Zur weiteren Qualitätsentwicklung an den Ganztagsgrundschulen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
· Die Kinder des 1. und 2. Jahrgangs sollen in festen Bezugsgruppen mit einem Betreuungsschlüssel von 1:15 durch den Ganztag begleitet werden.

Für die Betreuer/innen soll es im Wesentlichen darum gehen, den Kindern einen erfolgreichen Start in den neuen Lebensabschnitt Schule zu ermöglichen, sie in ihrem Neuorientierungsprozess zu unterstützen und eventuellen Überforderungen entgegenzuwirken.

Nach dem Mittagessen, der Hausaufgabenunterstützung und einer Freispiel- und Ruhephase sollen den Kindern Angebote der kulturellen Bildung, des Sports sowie der individuellen Förderung und des sozialen Lernens gemacht werden.


· Das Bezugspersonensystem soll für die Klassenstufen 3 und 4 ausgebaut werden, so dass die Kinder bei Verselbständigungsprozessen begleitet werden. Sie sollen Eigenständigkeit üben und sich für die Teilnahme an themenzentrierten Angeboten (Zirkus, Musik, Kunst, Sport etc.) entscheiden können.

· Es sollen Konzepte zur Hausaufgabenunterstützung umgesetzt werden, die es den Kindern ermöglichen, unter Berücksichtigung ihrer individuellen Vorrausetzungen die Hausaufgaben in der Schulzeit zu erledigen.

· Zur Mitgestaltung der Angebote werden Kinder frühzeitig in die Gestaltung des Ganztagsschulprogramms einbezogen.

Das für die inhaltliche Umsetzung benötigte pädagogische Personal soll

· jeweils halbtags tätig sein und neben den oben beschriebenen Tätigkeitsbereichen auch zur inhaltlichen Vernetzung zwischen Vor- und Nachmittag beitragen und an Dienstbesprechungen und Fortbildungen teilnehmen,

· die Angebote der Ganztagsgrundschule konzeptionell vor- und nachbereiten,

· den Spätdienst und die Ferienbetreuung übernehmen.


Neben der Betreuungs- und Angebotstätigkeit durch die pädagogischen Fachkräfte sind auch weiterhin vielfältige Arbeitsgemeinschaften aus den Bereichen der kulturellen Bildung, des Sports, aus Natur und Technik etc. sowie individuelle Förderangebote vorgesehen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die vorgesehene Stärkung der pädagogischen Betreuung neben Zeitkontingenten für notwendige Abstimmungsprozesse zwischen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten positive Auswirkungen auf die pädagogischen Handlungskonzepte der Ganztagsgrundschulen hat und die individuellen Lebens- und Lernsituationen der Kinder in einem noch stärkeren Maß als bisher berücksichtigt.

Die Umsetzung des Vorschlags wird nach Einschätzung der Verwaltung auch großen Zuspruch bei den Eltern finden, sodass eine weitere Zunahme der Anmeldungen an den hannoverschen Ganztagsgrundschulen zu erwarten ist.


3. Finanzierung

3.1 Städtische Finanzierung

3.1.1 Bisherige Finanzierung

Die mit den Kooperationspartnern entwickelten Ganztagsangebote werden bei einer durchschnittlichen Teilnahme von täglich 110 Kindern in Höhe von derzeit jährlich 168.720 € pro Schule aus städtischen Mitteln finanziert. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus
· 61.800 € für die Organisation und Koordination der Ganztagsangebote und

· 106.920 € für die Betreuung der Kinder in der Mittagszeit, für den Früh- und Spätdienst sowie für die Arbeitsgemeinschaften.

Für alle Ganztagsgrundschulen sind dafür in 2013 im städtischen Haushalt insgesamt 4.333.795 € eingestellt.


3.1.2 Geplante Finanzierung

Aufgrund der geplanten qualitativen Weiterentwicklung der Ganztagsgrundschulen werden sich die städtischen Mittel für eine Schule ab dem Schuljahr 2014/2015 bei der durchschnittlichen Teilnahme von 110 Kindern täglich um 88.080 € auf 256.800 € jährlich erhöhen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus
· 61.800 € für die Organisation und Koordination der Ganztagsangebote und

· 195.000 € für die Einrichtung von durchschnittlich sieben festen Bezugsgruppen für die Jahrgänge 1 – 4 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, die durch festes Personal betreut werden, für den Früh- und Spätdienst, für zusätzliche Arbeitsgemeinschaften sowie für die Ferienbetreuung.

Die Höhe der finanziellen Mittel ab dem Schuljahr 2014/2015 für die einzelnen Ganztagsgrundschulen ergeben sich aus der Budgetstaffel aufgrund der durchschnittlichen Teilnahme pro Tag (siehe Anlage 1).

Im Haushaltsjahr 2014 werden von 29 Ganztagsgrundschulen insgesamt 28 Schulen auf Grundlage des städtischen Ausbauprogramms finanziert (ohne Eichendorffschule). Davon werden zwei Grundschulen ihren Ganztagsbetrieb erst zum Schuljahr 2014/2015 aufnehmen (GS Kastanienhof und die geplante GS Am Welfenplatz).

Für das Haushaltsjahr 2014 ergibt sich somit ein finanzieller Bedarf in Höhe von insgesamt 5.503.340 €. Für die Berechnung wurde dabei für das erste Halbjahr die bisherige Budgetstaffel, für das zweite Halbjahr die geplante Budgetstaffel zugrunde gelegt.

Diese Mittel sind im Verwaltungsentwurf für den Haushaltsplan 2014 in Höhe von insgesamt 5.875.140 € veranschlagt. Davon sind die Mittel für die Personalkosten an der Albert-Schweitzer-Schule und der Fridtjof-Nansen-Schule in Höhe von 371.800 € im Haushalt des Fachbereiches Jugend und Familie eingestellt.


3.2 Landesfinanzierung

Den offenen Ganztagsschulen wird von Seiten des Landes nur eine Grundausstattung für Lehrerstunden zur Verfügung gestellt, die auf Antrag in ein Mittelkontingent (Budget) umgewandelt werden kann. Damit soll die Finanzierung ganztagsspezifischer Angebote auch in Kooperation mit außerschulischen Anbieter/innen ermöglicht werden. Das Landesbudget beträgt für eine dreizügige Grundschule derzeit lediglich 27.405 € im Jahr.


Für das Schuljahr 2014/2015 hat das Land Niedersachen eine Erhöhung des Ganztagsschulbudgets angekündigt. Bei einer Realisierung zum Schuljahr 2014/2015 würde sich die städtische Finanzierung um den entsprechenden Anteil reduzieren.


4. Weiterer Ausbau von Ganztagsgrundschulen

Der weitere Ausbau von Ganztagsgrundschulen ist von der Umsetzung notwendiger baulicher Maßnahmen (insbesondere Mensa und Freizeitbereich)sowie der Möglichkeit der Finanzierung abhängig. Die entsprechenden Planungen werden in einer gesonderten Drucksache vorgestellt.
42.12 
Hannover / 11.10.2013