Antrag Nr. 2111/2019:
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1602/2019: Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1855,
Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2111/2019 (Originalvorlage)
1602/2019 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gruppe LINKE & PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1602/2019: Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1855,
Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße

Antrag

Der Rat möge Drs. 1602/2019 mit folgender Änderung der Konditionen im 13. Unterpunkt der Begründung des Antrages beschließen:

· Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, im Rahmen des Bauvorhabens für mindestens 25% 30% der Wohneinheiten einen vollständigen und prüffähigen Antrag auf Förderung von sozialem Mietwohnraum zu stellen. Für 50% der zu fördernden Wohnungen soll, mindestens für 30% der Wohnungen muss ein Förderantrag nach Programmteil B des städtischen Wohnraumförderprogramms (Förderung für Mieter mit niedrigen Einkommen und mit städtischen Belegrechten) gestellt werden. Im Falle einer Förderung verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, die geförderten Wohnungen entsprechend der Fördervereinbarung zu errichten und die Eigentümerin verpflichtet sich, diese zu vermieten. Die Förderanträge sind vier Monate nach Einreichung des Bauantrages vorzulegen, spätestens aber zwei Wochen vor Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 1855. Soweit die Vorhabenträgerin dem nicht nachkommt, ist die Stadt zur Festsetzung einer Vertragsstrafe berechtigt.

Begründung


Erfolgt mündlich.

Dirk Machentanz