Drucksache Nr. 2100/2015:
Zukunft der Hauptschulen, Realschulen und der Haupt- und Realschule in Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2100/2015
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Zukunft der Hauptschulen, Realschulen und der Haupt- und Realschule in Hannover

Antrag,

zu beschließen,

1. die bestehenden Hauptschulen, Realschulen und die Haupt- und Realschule im Stadtgebiet Hannover bedarfsgerecht in integrierte Systeme zu überführen

und dabei im ersten Schritt zum Schuljahr 2016/17
2. die Hauptschule Pestalozzischule, Eisteichweg 5-7, in eine zweizügige Integrierte Stadtteilschule mit Ganztagsbetrieb (in der Rechtsform Oberschule),
und
3. die Haupt- und Realschule Heisterbergschule, Tegtmeyerallee 33, in eine zweizügige Integrierte Stadtteilschule mit Ganztagsbetrieb (in der Rechtsform Oberschule),

umzuwandeln. Beide Schulen können den Haupt- und Realschulabschluss vermitteln.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Mit dieser Drucksache sind keine direkten finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Umwandlung der genannten beiden Schulen wird zunächst im Bestand erfolgen. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt bauliche Maßnahmen vorgenommen werden, wird hierzu eine gesonderte Drucksache vorgelegt. Die weiteren Schulstandorte werden zu einem späteren Zeitpunkt überprüft und ggf. umgewandelt. Hierfür werden ebenfalls gesonderte Einzeldrucksachen erstellt.

Begründung des Antrages

Die Hauptschulen (HS), Realschulen (RS) und die Haupt- und Realschule (HRS) stehen in Hannover vor großen Herausforderungen. Sie weisen einerseits eine hohe Abbrecherquote auf und haben andererseits insbesondere ab der siebten Klasse einen weiteren Zulauf von Schülerinnen und Schülern anderer Schulformen. Gleichzeitig benötigt eine zunehmende Anzahl der Schülerinnen und Schüler eine besondere Aufmerksamkeit und Förderung. Gerade diese Förderung ist, obwohl die Schulen größte Anstrengungen unternehmen, in den bestehenden Systemen der HS, RS und HRS nicht ausreichend gegeben.

Vor dem Hintergrund des Ratsauftrages aus DS-Nr. 1369/2014 hat sich die Schulverwaltung zunächst mit allen Schulformsprecherinnen und -sprechern sowie den Eltern-, Lehrer- und SchülervertreterInnen über die Weiterentwicklung dieser Schulformen beraten und in einer Arbeitsgruppe Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Es ist der Wunsch der betroffenen Schulen, angesichts der Schülerstrukturen mittelfristig fördernd und differenziert in überschaubaren, integrierten Systemen im Ganztagsschulbetrieb arbeiten zu können.

Zu Ziffer 1. Überführung in integrierte Systeme
Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) sieht zurzeit nur die Möglichkeit der Bildung von mindestens 2-zügigen Oberschulen (ohne gymnasiales Angebot) oder mindestens 4-zügigen Integrierten Gesamtschulen (IGS) vor. In Ausnahmefällen ist die Einrichtung von 3-zügigen IGSen möglich. Die hierzu geführten Gespräche zwischen der LHH und dem Kultusministerium ergaben, dass für Hannover die Gründung von dreizügigen IGSen gem. Schulgesetz nicht zulässig ist. Ebenso sind Zweigstellenlösungen, um eine mindestens 4-zügige IGS zu errichten, nur bei räumlich enger Nachbarschaft der Schulstandorte genehmigungsfähig und daher mit den vorhandenen Schulgebäuden schwer umsetzbar .

Auch nach der Änderung des Schulgesetzes ist die IGS nicht generell ersetzende Schulform; dies ist nur unter bestimmten Rahmenbedingungen der Fall, die derzeit in Hannover nicht erfüllt werden. Da noch andere Schulformen vorhanden sind, die den Erwerb des Abschlusses der Sekundarstufe I ermöglichen, bleibt die Schulform IGS in Hannover Angebotsschule.

Nach derzeitiger Ausgangslage werden im Stadtgebiet mittelfristig, d.h. mit Ablauf des Schuljahres 2017/18, noch zwei Hauptschulen (HS), eine Haupt- und Realschule (HRS) und fünf Realschulen (RS) vorhanden sein, sowie darüber hinaus zwei Schulen mit besonderem pädagogischen Profil (SbpP). Insgesamt hält die Landeshauptstadt Hannover ohne Berücksichtigung der auslaufenden Schulen dann 26 Züge der hier angesprochenen Schulformen vor.

Die betroffenen Schulgebäude sind aufgrund ihrer Größe für die Aufnahme von maximal 2-3 Zügen geeignet und entsprechen nicht den räumlichen Anforderungen einer 4- zügigen IGS bzw. wären nur durch einen erheblichen finanziellen Aufwand baulich zu erweitern. Vor dem Hintergrund der Diskussionen des vergangenen Jahres wurden die Möglichkeiten mit Vor- und Nachteilen mit den betroffenen Schulleitungen diskutiert, um kurzfristige Lösungen zu finden.

Im Ergebnis soll die Umwandlung der Schulen in zwei Phasen erfolgen, um sowohl dem Wunsch der Schulleitungen, in kleinen Systemen integrativ und auch ganztägig zu arbeiten, zu entsprechen, als auch den gesetzlichen Bestimmungen des Schulgesetzes und dem Ratsauftrag zu folgen:

Phase 1: Umwandlung der bestehenden Schulen in Integrierte Stadtteilschulen mit Haupt- und Realschulabschluss (in der Rechtsform Oberschule)

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für diese Schulform - in Hannover soll diese die Bezeichnung "Integrierte Stadtteilschule" erhalten, um die besondere Bedeutung hervorzuheben - sind besser und umfassender als die Bestimmungen für die HS und RS. So wird eine zusätzliche halbe Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft vorgesehen, die die Lehrkräfte z.B. bei der Durchführung von berufsorientierenden Maßnahmen unterstützen soll.

Zudem kann an diesen Schulen für die Schülerinnen und Schüler, die nicht ein Gymnasium oder eine IGS besuchen, ein schulisches Angebot vorgehalten werden, welches sowohl differenzierte Möglichkeiten für Schulabschlüsse der Sekundarstufe I (Haupt- und Realschulabschluss) als auch ein schulbezogen ausgefächertes Bildungsangebot bietet. Darüber hinaus ist an der Schulform ein Wechsel zwischen den Schulzweigen bzw. den fachleistungsdifferenzierten Kursen (horizontal), sowie am Ende der Schulzeit in berufsbildende Schulen oder eine Oberstufe (vertikal) gewährleistet.

Phase 2: Ausbau der Integrierten Stadtteilschulen zu IGSen (4-zügig)

Das Schulgesetz sieht die Schaffung von IGSen derzeit nur ab einer Vierzügigkeit vor. In dieser Phase muss daher anhand der Schülerzahlen, der Schulstandorte sowie der Schülerstruktur geprüft werden, wo und in welcher Form - auch z.B. durch Schaffung von Kooperationen oder Außenstellen - ein weiterer Ausbau zu IGSen erfolgen kann. Da im ersten Schritt keine vollständige und sofortige Ganztagsschulbetreuung an allen Standorten sichergestellt werden kann, ist auch dies ein Baustein der Weiterentwicklung.

Ziel ist es, ein ausgewogenes und ausreichendes Schulplatzangebot in den Schulformen vorzuhalten, um allen Ansprüchen, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, aber auch Lehrerinnen und Lehrer und spätere Arbeitgeber sowie die Gesellschaft insgesamt an Schulbildung stellt, gerecht werden zu können. Dies bedingt ein mittel- bis langfristiges Konzept, welches auch für die im folgenden genannten Schulen erneute Veränderungen nach sich ziehen könnte.

Zu Ziffer 2. und 3. Umwandlung von Schulen
Der Schulträger hat die Möglichkeit, die Integrierten Stadtteilschulen (in der Rechtsform Oberschule) ersetzend oder ergänzend zu führen. Voraussetzung ist ein Antrag und die entsprechende Genehmigung der Nds. Landesschulbehörde. Aufgrund des Schulplatzangebotes und des vorgesehenen 2-Phasen-Modells soll die Umsetzung als ergänzende Schulform erfolgen. Die Einrichtung von Oberstufen (Sek II) ist derzeit nicht beabsichtigt.

Voraussetzung zur Umwandlung ist eine konstante Entwicklung sowohl der Schüler- als auch der Bevölkerungszahlen, die eine Zweizügigkeit mit mindestens 48 SchülerInnen je Jahrgang gewährleisten. Konkret bedeutet die Umwandlung für die betroffenen Schulen, dass bei Genehmigung des Antrages alle Jahrgänge der Schule ab dem kommenden Schuljahr unter der Bezeichnung "Integrierte Stadtteilschule" geführt werden. Die Schule wird organisatorisch vollständig umgewandelt. Der Ganztagsbetrieb ist gesondert von der Umwandlung zu beantragen und beginnt ab Genehmigung aufsteigend mit dem 5. Jahrgang.

Die Schülerzahlentwicklung ist insgesamt in Hannover ansteigend, so dass ein ausreichendes Schulplatzangebot nur bei Erhalt bzw. sogar dem weiteren Ausbau von Plätzen insgesamt, sichergestellt werden kann. Die Verteilung auf die einzelnen Schulformen hat in der Vergangenheit eine Orientierung der Familien hin zu den IGSen und Gymnasien gezeigt. Gleichzeitig ist allerdings auch ein fast konstanter Bedarf von ca. 10 % an weiteren Schulplätzen außerhalb der beiden großen Säulen erkennbar.

Durch die erfolgten Änderungen des Schulgesetzes, z.B. hinsichtlich der Rückkehr zum Abitur nach 9 Jahren am Gymnasium, werden Schwankungen in der Anwahl der Schulformen in den kommenden Jahren nicht auszuschließen sein. Dies ist laufend zu überprüfen, um rechtzeitig steuernd eingreifen zu können. Näheres ist dem aktuellen "Kommunalen Schulentwicklungsplan 2015" zu entnehmen.

Zu den Schulen im Einzelnen:
Die HS Pestalozzischule im Stadtteil Anderten ist eine zweizügige Hauptschule, die im Schuljahr 2014/15 von 280 Schülerinnen und Schülern besucht wurde. Zudem wurde dort eine Sprachlernklasse eingerichtet. Die immer problematischeren Rahmenbedingungen aufgrund der Schülerstruktur haben die Schule bereits vor einiger Zeit bewogen, einen Antrag auf Umwandlung der Schule in eine Oberschule zu stellen. Die erforderliche Mindestschülerzahl wird derzeit erst in den höheren Klassen erreicht; durch die Umwandlung der Schulform ist hier allerdings mit einem Anstieg zu rechnen. Zudem erwartet die Schule eine veränderte Schülerstruktur, wenn auch der Realschulabschluss von vornherein angestrebter Schulabschluss sein kann. Mit dem Ganztagsschulbetrieb soll in Abstimmung mit der Schulleitung bei entsprechender Genehmigung der Landesschulbehörde aufbauend ab dem 5. Schuljahrgang im vorhandenen Raumbestand begonnen werden. Mittel für größere Investitionen stehen zur Zeit nicht zur Verfügung.

Die HRS Heisterbergschule im Stadtteil Ahlem ist nach dem Beschluss der Schulstrukturreform eine dreizügige Schule, davon je 1,5 Züge für den Haupt- bzw. Realschulzweig. Der Hauptschulzweig ist in den vergangenen Jahren kaum angewählt worden, der Realschulbereich ist durchgehend zweizügig, allerdings mit geringer Schülerzahl. Die Schule hat daher beantragt, in eine zweizügige Oberschule umgewandelt zu werden. Dies lässt eine bessere Anwahl und Optimierung des Schulbetriebes vor dem Hintergrund der Fachleistungsdifferenzierung erwarten. Ein Ganztagsschulangebot mit den entsprechenden Einrichtungen ist hier bereits vorhanden und der Betrieb würde bei entsprechender Genehmigung in der neuen Schulform fortgesetzt.

Die Verwaltung hat die Anträge soweit geprüft und schlägt vor, die entsprechenden Umwandlungen, sowohl der Schulform als auch des Ganztagsbetriebes, beim Land Niedersachsen zu beantragen. Da die Schulen sich bereits seit längerem mit der Thematik befassen, ist das Ziel die Umwandlung zum Schuljahr 2016/17.
42.11 
Hannover / 21.09.2015