Drucksache Nr. 2099/2004:
Bebauungsplan Nr. 1263, 1. Änderung - Döhrbruch/Lange-Hop-Straße
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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2099/2004
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1263, 1. Änderung - Döhrbruch/Lange-Hop-Straße
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1263, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
  2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Neubau der Feuerwache trägt zur Verbesserung des Brandschutzes in den Stadtteilen Kirchrode und Bemerode bei und kommt damit allen Bevölkerungsgruppen zu Gute.

Kostentabelle

Die enstehenden Kosten für die Stadt sind der Anlage 2 zu dieser Drucksache (dort im Abschnitt 5) zu entnehmen.

Begründung des Antrages:

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer neuen gemeinsamen Feuerwache für die freiwilligen Feuerwehren Bemerode und Kirchrode an der Straße Döhrbruch/Ecke Lange-Hop-Straße geschaffen werden.

Am 25.03.2004 hat der Rat der Landeshauptstadt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1263, 1. Änderung beschlossen, um die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung gemäß § 33 Abs. 2 BauGB zu schaffen. Anfang Juli 2004 wurde ein positiver Bau-vorbescheid für die Feuerwache erteilt.

Mit der am 31.03.2004 erfolgten Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vom 25.03.2004 ist das Bebauungsplanverfahren förmlich eingeleitet worden. Gemäß der Übergangsregelung des § 233 Abs.1 i. V. mit § 244 Abs. 1 BauGB in der seit dem 20.07.2004 geltenden Fassung wird das Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes in der bisher geltenden Fassung zu Ende geführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fand vom 12.07.2001 bis zum 17.08.2001 statt. Anregungen gingen nicht ein.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplan-Verfahren fortführen zu können.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

61.2 alt/61.12neu
Hannover / 11.10.2004