Drucksache Nr. 2095/2016:
233. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Kirchrode / "Feuerwache 3"

Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2095/2016
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

233. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Kirchrode / "Feuerwache 3"

Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Antrag,

die 233. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) mit der Begründung (Anlage 3) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen aus.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Planebene des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:

Nr. 1104 / 2016 - Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Mit dem 233. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die Verlagerung der Feuer- und Rettungswache 3 von der Jordanstraße im Stadtteil Südstadt an einen neuen Standort in der Lange-Feld-Straße geschaffen werden.
Das 233. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1817. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert die Änderung des Flächennutzungsplanes. Dieses Verfahren wird parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 16.06.2016 beschlossene Entwurf der 233. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung in der Zeit vom 30.06.2016 bis 12.08.2016 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die öffentliche Auslegung unterrichtet.

Während der öffentlichen Auslegung ist keine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen, über die zu entscheiden wäre.

Im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange hat die Region Hannover und der BUND Stellungnahmen abgegeben. Die Verwaltung empfiehlt, über diese Stellungnahmen gemäß Anlage 1 zu entscheiden. Von übrigen Trägern öffentlicher Belange liegen aus diesem Verfahrensschritt keine Stellungnahmen vor, über die auf der Planebene des Flächennutzungsplanes zu entscheiden wäre.

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 5 beigefügt.


Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 233. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.

Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Auswertung der zur öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlag
Anlage 2 - Zeichnerische Darstellung zur 233. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - Begründung zur 233. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
Anlage 5 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
61.15 
Hannover / 28.09.2016