Drucksache Nr. 2087/2016:

Aktualisierung der Beschlüsse zur Unterbringung von Flüchtlingen angesichts rückläufiger Zuweisungszahlen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2087/2016 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13
  • Sozialausschuss
  • Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
  • Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
An den Sozialausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (zur Kenntnis)
 
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2087/2016
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Aktualisierung der Beschlüsse zur Unterbringung von Flüchtlingen angesichts rückläufiger Zuweisungszahlen

Antrag, die Verwaltung zu beauftragen

1) die Planung und Realisierung der Flüchtlingsunterkünfte:
- Bemeroder Anger
- Corinthstraße
- Deveser Str.
- Erythropelstraße
- Karl-Imhoff-Weg
- Thurnithistraße
bis auf weiteres zurückzustellen.
2) die Planung und Realisierung für die Flüchtlingsunterkünfte:
- Constantinstraße
- Friedländer Weg
- Große Heide
- Ludwig-Jahn-Straße
- Lange-Feld-Straße
- Thaerstraße
dauerhaft einzustellen.

3) die bisherige Planung für die Unterkunft Kneippweg um 25 bis 30% der Kapazität bzw. Fläche zu reduzieren.

4) den Betrieb der Notunterkünfte:
- Badenstedter Str.
- Expo Plaza (Deutscher Pavillon)
- Alter Flughafen
umgehend einzustellen und diese Notunterkünfte als Kapazitätsreserven bis zunächst zum 31.08.2017 weiter vorzuhalten, sowie die Betreiberverträge mit dem Deutschen Roten Kreuz - Soziale Dienste Hannover gGmbH - dahingehend zu ändern, dass die geschuldete Leistung in anderen Unterkünften erbracht wird.

5) die Kapazität der Unterkunft Hermann-Ehlers-Allee auf 49 Plätze zu reduzieren.

6) die Unterkunft Höversche Straße vorzeitig zu schließen und abzubauen und den Betreibervertrag mit der Johanniter Unfallhilfe dahingehend zu ändern, dass die geschuldete Leistung in einer anderen Unterkunft erbracht wird.

7) die Unterkunft Deurag-Nerag-Straße im Jahr 2017 zu schließen.

8) die Unterkunft Engelbosteler Damm zum 31.10.2017 zu schließen und den Betreibervertrag mit der Firma Fair Facility dahingehend zu ändern, dass die geschuldete Leistung anschließend in einer neuen, dann in Betrieb gehenden Unterkunft erbracht wird.

9) die Unterkünfte
· Pasteurallee (Oststadtkrankenhaus) im Laufe des ersten Quartals 2017 und
· Petit-Couronne-Str. (Schulzentrum Ahlem) zum 31.12.2017
zu schließen.
10) die Anmietung und den Betrieb der Unterkunft Fuhsestraße bis zum 31.12.2017 zu verlängern.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Beim Abbau von Unterkunftskapazitäten für Flüchtlinge werden Gender-Aspekte nicht direkt berührt. Durch den Abbau der genannten Notunterkünfte steigt die durchschnittliche Qualität der Unterkünfte deutlich an, so dass indirekt die Situation der Flüchtlinge und die Bedürfnisse einzelner Personengruppen verbessert werden kann.

Kostentabelle


In der Drucksache 1712/2015 wurden finanzielle Auswirkungen in Höhe von rund 80 Mio. € für den Bau von 18 Modulanlagen und Wohnheimen, sowie 12 Wohnungsneubau-
projekten genannt. Diese Kosten enthielten nicht die Kosten für die Erschließung und Herrichtung der Grundstücke. Dadurch, dass die unter Nr. 1 und 2 genannten 8 Modulstandorte nicht realisiert werden, errechnen sich theoretische Minderausgaben in Höhe von rund 25 Prozent der ursprünglich prognostizieren finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Gemäß §1 des Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz) ist die Landeshauptstadt Hannover zur Aufnahme von Flüchtlingen verpflichtet, die ihr vom Land Niedersachsen zugewiesen werden.

Mit Stand vom 01.09.2016 hatte die Landeshauptstadt aus dieser Verpflichtung noch eine Quote von 5.451 Flüchtlingen aufzunehmen. Tatsächlich bekommt die Landeshauptstadt seit einigen Monaten nur noch sporadische Zuweisungen, die in der Summe die Auszüge nicht ausgleichen. So wurden der Stadt in den drei Monaten Juni bis August 2016 zusammen nur 142 Flüchtlinge zugewiesen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen hält es die Verwaltung nicht mehr für angezeigt, sich bei dem Bedarf an Unterbringungsplätzen an der vom Land Niedersachsen festgesetzten Quote zu orientieren und dementsprechend über 5.000 Plätze bis September aufzubauen.

Im Maximum hatte die Landeshauptstadt Ende Februar 2016 4.855 Flüchtlinge in Unterkünften untergebracht. Seitdem ist die Zahl der untergebrachten Flüchtlinge langsam auf 4.290 (31.08.2016) gesunken. Deshalb strebt die Landeshauptstadt – bis auf weiteres - eine Unterkunftskapazität von mindestens 5.000 Plätzen in Wohnungen, Wohnprojekten und Wohnheimen an. Daneben soll - bis auf weiteres - eine kurzfristige verfügbare Reserve von ca. 1.000 Plätzen in Notunterkünften oder Wohnheimen vorgehalten werden.

Für den Fall, dass die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge wieder stark ansteigt, gibt es die folgenden Reserven / Potentiale um die Kapazität wieder aufzustocken. In einem ersten Schritt können innerhalb weniger Tage / Wochen die Notunterkünfte Badenstedter Str., Expo Plaza und Alter Flughafen mit insgesamt 1.000 Plätzen wieder in Betrieb genommen werden. In einer zweiten Stufe könnten an den Standorten Karl-König-Platz, Milanstraße, Lohweg und Kirchhorster Straße innerhalb von 6 bis 8 Monaten Leichtbauhallen für insgesamt 1.300 Flüchtlinge entstehen. Diese Vorhaben wurden zunächst zurück gestellt (Drucksache 1415/2016). Darüber hinaus können in einer dritten Stufe die unter 1) genannten zurückgestellten Vorhaben weiter realisiert werden. An den Standorten Bemeroder Anger, Corinthstraße und Erythropelstraße könnten mit einer Vorlaufzeit von ca. 13 Monaten Plätze für 280 Flüchtlinge entstehen. Innerhalb von ca. 24 Monaten könnten an den Standorten Deveser Str, Karl-Imhoff-Wegund Thurnithistraße weitere 160 Plätze geschaffen werden.

Um das Ziel von 5.000 Plätzen in Wohnungen, Wohnprojekten und Wohnheimen zu erreichen, muss die Mehrzahl der mit der Drucksache 1712/2015 beschlossenen Unterkünfte realisiert werden. Im Gegenzug sollen alle Notunterkünfte geschlossen werden.

Die folgenden, bereits beauftragten und teilweise im Bau befindlichen Modulanlagen, sollen weiterhin realisiert werden:

Alt Vinnhorst (2.BA)
Am Heisterholze
Am Nordhang 9 A-D
Heimatweg
Helmkestraße
Kampstraße 11 A-E
Kneippweg (reduziert)
Mecklenheidestraße 27 A-C
Osterfelddamm
Podbielskistr.115
Rendsburger Str.
Scheibenstandsweg 9 A-E
Waterlooplatz
Woermannstraße 47 A-F
Wülferoder Straße 30 A-B

Festgehalten wird weiterhin an der Errichtung von festen Unterkünften / Wohnungen an den folgenden Standorten:

Albrecht-Schaeffer-Weg 107
Am Bahndamm
Am Forstkamp 22
Dorfmarkhof
Hebbelstr. 57 A-B
Jordanstraße
Kreuzriede 12
Lathusenstr.
Lehmbuschfeld
Nikolaas-Tinbergen-Weg
Nußriede
Oheriedentrift
Ohestr.
Spittastr. 25-27
Tresckowstr. 45 (2.BA)

Darüber hinaus wird gegenwärtig das ehemalige Verwaltungsgebäude des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün in der Langensalzastraße, sowie das bereits angemietete ehemalige Hotel in der Straße Am Mittelfelde zu einer Flüchtlingsunterkunft umgebaut.

Die im Antragstext unter den Nummern 1 bis 10 dargestellten Maßnahmen zum Abbau von Kapazitäten stehen somit insgesamt, aber insbesondere auch in zeitlicher Hinsicht in Abhängigkeit zu den oben genannten, derzeit in Bau befindlichen Unterkünften. Zeitliche Verzögerungen bei der Fertigstellung der geplanten neuen Unterkünfte führen zu zeitlichen Verzögerungen beim Abbau der genannten Unterkünfte. Insgesamt geht die Verwaltung derzeit davon aus, dass bei einem anhaltenden geringen Flüchtlingszustrom die genannten Maßnahmen bis Ende 2017 umgesetzt werden können.

zu 1)
Auf Grund des oben beschriebenen gesunkenen Bedarfes an Unterbringungsplätzen bietet sich die Gelegenheit einige geplante Unterkünfte nicht zu realisieren. Kriterium für den Vorschlag auf den Standorten Bemeroder Anger, Erythropelstraße, Deveser Str. und Corinthstraße keine Modulanlage zu errichten ist, dass an diesen Standorten aus unterschiedlichen Gründen noch kein Auftrag für die Errichtung einer Unterkunft erteilt wurde. Das Grundstück Deveser Str. ist noch im Privatbesitz.
Die für eine feste Unterkunft vorgesehenen Standorte Karl-Imhoff-Weg und Thurnitistraße wurden noch keinem Investor übertragen.

Allen sechs Standorten gemeinsam ist, dass sie zwar grundsätzlich als gut geeignete Standorte zu beurteilen sind, die bisherigen finanziellen Aufwendungen für die Planung und Vorbereitung sich im Verhältnis zu den jetzt nicht mehr erfolgenden Investitionen aber in Grenzen halten.
Aufgrund der unübersichtlichen und nicht vorhersehbaren Entwicklung der Flüchtlingszahlen kann die Verwaltung nicht ausschließen, dass die bisherigen Planungen an diesen Standorten zu einem späteren Zeitpunkt wieder fortgeführt und realisiert werden müssen.

zu 2)
Bei den geplanten Modul-Standorten Friedländer Weg, Große Heide und Ludwig-Jahn-Straße, handelt es sich ebenfalls um Standorte, für die bisher keine Firma mit der Errichtung beauftragt wurde. Im Gegensatz zu den unter 1. genannten Unterkünften wären diese Unterkünfte insbesondere hinsichtlich der notwendigen Grundstückserschließung nur mit erheblichem Aufwand zu realisieren, so dass diese Vorhaben nicht weiter verfolgt werden.
Das Vorhaben Thaerstraße kann nicht umgesetzt werden, weil die Deutsche Messe AG als Eigentümerin nicht bereit ist einen Teil des Grundstücks (Parkplatz) zur Verfügung zu stellen.
Für alle anderen (nicht unter 1. und 2. genannten) Modulanlagen, die mit der Drucksache Nr. 1712/2015 beschlossen wurden, sind bereits Aufträge für die Errichtung erteilt. Diese Aufträge zurückzunehmen, erscheint auf Grund der finanziellen Folgen (Schadenersatz) und der ungewissen zukünftigen Flüchtlingszahlen nicht angebracht.

Die in der Lange-Feld-Straße geplante feste Unterkunft ist nicht kurzfristig zu realisieren, weil die planungs- und grundstücksrechtlichen Voraussetzungen noch nicht geschaffen wurden.

Bei der Constantinstraße handelt es sich um ein ehemaliges Bürogebäude, welches auf Grundlage der Drucksache Nr. 2275/2015 angemietet wurde und von der Stadt umgebaut werden sollte. Nachdem eine detaillierte Fachplanung erstellt, eine Baugenehmigung beauftragt und erteilt wurde und erste vorbereitende Arbeiten durchgeführt wurden, hat die Verwaltung die Erteilung von Bauaufträgen gestoppt und Verhandlungen mit dem Vermieter aufgenommen. Dieser hat mittlerweile angeboten, die Stadt vorzeitig zum 30.09.2016 aus dem Vertrag zu entlassen. Ursprünglich war eine feste Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2017 vereinbart.

zu 3)
Bei der Unterkunft Kneippweg ist der Auftrag zu Errichtung einer Modulanlage zwar schon erteilt, hier kann jedoch durch Verhandlungen mit dem Auftragnehmer eine nahezu kostenneutrale Reduzierung der Anlage um einen von zuvor vier Gebäudeteilen erreicht werden.

zu 4)
Bei den Notunterkünften Badenstedter Str., Expo Plaza und Alter Flughafen, handelt es sich um hallenartige Gebäude, in denen mehrere hundert Flüchtlinge in Zeltdörfern untergebracht waren.
Während sich der Deutsche Pavillon (Expo Plaza) und der Möbelmarkt (Alter Flughafen) im Eigentum der Stadt befinden, ist der Baumarkt in der Badenstedter Str. bis zum 31.08.2017 angemietet.
Diese drei Unterkünfte mit insgesamt rund 1.000 Plätzen sollen zunächst für ein Jahr als Reserve so vorgehalten werden, dass sie – in unterschiedlichen Abstufungen – innerhalb weniger Tage bzw. weniger Wochen, wieder in Betrieb genommen werden können.
Abhängig von der Entwicklung der Flüchtlingszahlen ist dann im ersten Halbjahr 2017 erneut zu prüfen, in welcher Höhe eine Reserve notwendig ist und ob sich dann alternative Unterkünfte dafür anbieten.

Die Laufzeit des Betreibervertrages mit dem Deutschen Roten Kreuz für die Unterkunft Expo Plaza geht noch bis zum 15.02.2018. Zur Kompensation wird der Vertrag dahingehend geändert, dass die Leistung zukünftig in anderen Unterkünften zu erbringen ist. Dabei wird es sich um Unterkünfte handeln die im September und Oktober in Betrieb gehen und bisher nicht öffentlich ausgeschrieben sind. Maßgeblich für die Vertragsänderung ist das jetzt noch offene finanzielle Auftragsvolumen aus der Unterkunft Expo Plaza, welches insgesamt nicht überschritten werden soll.

zu 5)
Das am 02.12.2015 in Betrieb genommene Wohnprojekt Hermann-Ehlers-Allee wurde aufgrund der damaligen Lage und entgegen ursprünglicher Planungen doppelt belegt. D.h. die etwa 10 qm großen Zimmer wurden mit 2 Personen belegt. Mit Blick auf den grundsätzlich geltenden Unterbringungsstandard und vor dem Hintergrund einer Entspannung der Lage, ist es hier angezeigt, die Belegung auf die ursprüngliche Planung zu reduzieren. Dazu werden Verhandlungen mit dem Betreiber über die Anpassung des Vertrages geführt.

zu 6)
Bei der Unterkunft Höversche Str. handelt es sich um eine einfache Containeranlage mit einer bis Ende 2017 befristeten Standdauer. Die einzelnen Container sind von zwei verschiedenen Herstellern gemietet und kurzfristig kündbar. Hier besteht auch die Möglichkeit sich relativ schnell, ohne finanzielle Verluste, von der Anlage zu trennen. Zur Kompensation des mit der Johanniter-Unfallhilfe abgeschlossenen Betreibervertrages, wird dieser - ähnlich wie beim Deutschen Pavillon – so geändert, dass die Leistung in der festen – GBH-Unterkunft Am Bahndamm - zu erbringen ist. Diese wird voraussichtlich im Oktober in Betrieb genommen.

zu 7)
Die Unterkunft Deurag-Nerag-Straße ist eine der ersten Unterkünfte, die aufgrund steigender Flüchtlingszahlen im Jahr 2011 in Betrieb genommen wurde. Sie gehört zu den wenigen Unterkünften, in denen der Unterbringungsstandard nicht eingehalten werden kann. Hier leben bis zu 3 Einzelpersonen in einem Zimmer, wobei der Schlüssel von 10 qm pro Person deutlich unterschritten wird. Zudem handelt es sich um eine Unterkunft, bei der Miete und Betreuung kombiniert sind und die kurzfristig kündbar ist.

zu 8)
Bei der Unterkunft Engelbosteler Damm handelt es sich um ehemalige Unterrichtscontainer auf dem Gelände der Lutherschule. Nach Ende der Schulnutzungszeit wurde die Anlage im letzten Jahr nicht abgebaut, sondern für Unterbringungszwecke umgebaut und vorübergehend weiter angemietet. Das Baugrundstück wird als Erweiterungsfläche des Gymnasiums Lutherschule für die Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Jahren (G9-Programm) benötigt. Zur Kompensation des mit der Firma Fair Facility abgeschlossenen Betreibervertrages, wird dieser - ähnlich wie beim Deutschen Pavillon – so geändert, dass die Leistung in einer anderen Unterkunft zu erbringen ist.

zu 9)
Bei den Unterkünften Pasteurallee (Oststadtkrankenhaus) und Petit-Couronne-Str. (Schulzentrum Ahlem) handelt es sich allein aufgrund ihrer Größe um Notunterkünfte, die perspektivisch abgebaut werden sollen. Beide Notunterkünfte entsprechen nicht den vom Rat beschlossenen Standards zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Hannover.

Insbesondere die Notunterkunft Oststadtkrankenhaus ist aufgrund ihrer Größe in den Fokus gerückt und sollte schnellstmöglich aufgegeben werden. Die dort untergebrachten Flüchtlinge sollen in andere (bessere) Unterkünfte umziehen, die - dem Integrationsgedanken folgend - Erfolg versprechender sind. Eine größere Individualität ist dabei ein wesentlicher Aspekt.

Nach dem Auszug der Flüchtlinge wird bis zum endgültigen Rückbau des Gebäudes Leerstand entstehen. Dieser Leerstand kann über einen Zeitraum von etwa 1 Jahr bestehen. Während dieser Zeit wird das Gebäude gegen unbefugtes Betreten gesichert.

An beiden Standorten ist Wohnungsbau geplant, wobei das erheblich größere Potenzial auf dem Gelände des Oststadtkrankenhauses liegt.

Mit der Räumung und dem Abriss der ehemaligen Krankenhausgebäude ergibt sich die Möglichkeit, das Neubaugebiet nicht – wie zwischenzeitlich angedacht – in zwei Bauabschnitten zu entwickeln, sondern die Bodensanierung und die technische wie verkehrliche Erschließung des gesamten Geländes zu planen und durchzuführen und damit effektiver und kostengünstiger zu gestalten. Für den Betrieb der Unterkunft vorgesehene technische Provisorien können entfallen.

zu 10)
Der Abbau der zuvor genannten Unterkünfte, insbesondere der Notunterkünfte innerhalb kurzer Zeit ist nur möglich, wenn der im November 2016 auslaufende Mietvertrag für die Unterkunft Fuhsestraße um etwa ein Jahr verlängert wird und das DRK dementsprechend weiter mit dem Betrieb beauftragt wird.
61.44 
Hannover / 26.09.2016