Drucksache Nr. 2083/2018:
Entscheidung über die vom Stadtbezirksrat Ricklingen geforderte Herausnahme des Straßenzuges Bergfeldstraße / In der Rehre aus dem Hauptverkehrsstraßennetz durch eine Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan (Drucksache Nr. 15-0992/2018)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2083/2018
1
 

Entscheidung über die vom Stadtbezirksrat Ricklingen geforderte Herausnahme des Straßenzuges Bergfeldstraße / In der Rehre aus dem Hauptverkehrsstraßennetz durch eine Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan (Drucksache Nr. 15-0992/2018)

Antrag,

dem Antrag des Stadtbezirksrates Ricklingen vom 07.06.2018 auf Änderung des Flächennutzungsplanes für den Straßenzug Bergfeldstraße / In der Rehre (Drucksache Nr. 15-0992/2018) nicht zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Ricklingen hat in seiner Sitzung am 07.06.2018 den folgenden Antrag (Anlage 1) beschlossen:
"Der aktuell gültige Flächennutzungsplan für die Bergfeldstraße und die Straße In der Rehre wird geändert. Beide Straßen sollen nicht mehr als Hauptstraße, sondern als Wohnerschließungsstraße gewidmet werden. "

Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Hannover sind die Straßenzüge „In der Rehre“ (Abschnitt zwischen Göttinger Chaussee und Bergfeldstraße) und „Bergfeldstraße“ (In der Rehre bis B 217) als Hauptverkehrsstraßen dargestellt. Die Hauptverkehrsstraßen stellen das Hauptgerüst des Straßennetzes in der Landeshauptstadt dar. Sie werden in der Regel mit Tempo 50 befahren und sind entsprechend ausgebaut. Es ist nicht geplant, diese Festsetzung in Zukunft zu ändern, zumal der Verwaltungsausschuss am 22.2.2018 die Drucksache Nr. 0123/2018 zum Ausbau der Straße "In der Rehre" zwischen "Bergfeldstraße" und Neubauabschnitt südwestlich "Göttinger Chaussee" beschlossen hat. Die vom Stadtbezirksrat Ricklingen mit Änderungsantrag (Drucksache Nr. 15-0288/2018) geforderte Ausweisung von Tempo 30 ab der Bebauung Auf dem Grethel für die Straße "In der Rehre" wurde auf Empfehlung der Verwaltung mit Verweis der Einstufung des Straßenzuges als Hauptverkehrsstraße abgelehnt.

Auf den Hauptverkehrsstraßen „In der Rehre“ und „Bergfeldstraße“ findet der Verkehr innerstädtisch zwischen den Stadtteilen Mühlenberg, Wettbergen und Oberricklingen, regional zwischen den am Stadtrand gelegenen Stadtteilen Wettbergen / Oberricklingen mit Hemmingen und überregional durch die Verbindung an das Bundesstraßennetz (B 217 - B 3) statt.

Zur Erhaltung eines leistungsfähigen Straßennetzes, das den überörtlichen und innerstädtischen Durchgangsverkehr aufnehmen kann, ist es Ziel, den Verkehr auf den Hauptverkehrsstraßen zu bündeln. Somit sind grundsätzliche Voraussetzungen und Merkmale für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone oder streckenbezogenes Tempo-30 komplett auf den beiden Straßenzügen nicht gegeben. Beide Straßenzüge sind nahezu anbaufrei, so dass eine Ausweisung von Tempo-30 den Verkehrsteilnehmern nur schwer zu vermitteln und somit auch schwer sicherzustellen wäre.

Die gesonderte Anordnung von kürzeren Tempo-30-Abschnitten z.B. vor sensiblen Einrichtungen oder an Fußgängerüberwegen bleibt davon unberührt.

61.15 
Hannover / 10.09.2018