Anfrage Nr. 2083/2006:
Anfrage von Ratsherrn List zu Mietobergrenzen und sich daraus ergebenden Leistungen

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage von Ratsherrn List zu Mietobergrenzen und sich daraus ergebenden Leistungen

In der Landeshauptstadt Hannover beziehen ausweislich der Informationsdrucksache 2001 / 2006 mehr als 31.000 BürgerInnen Transferleistungen nach SGB 2.
Die aus diesen Leistungen sich ergebenen Mietobergrenzen, und die Anerkennung der Nebenkosten aus Wohnungsmietverhältnisssen sind existentielle Fragen für die Betroffenen.

Wir fragen die Verwaltung:






1. Wann wird sich die Landeshauptstadt Hannover der vom Sozialgericht Niedersachsen / Bremen als Recht erkannten Regel anschliessen, die in der Wohngeldtabelle gemäß § 8 Wohngeldgesetz mit 350,- Euro ausgewiesene Mietobergrenze für Einzelpersonen anzuwenden ?
2. Kann die Verwaltung der LhH einen Zeitraum benennen, in dem diese Regelung durch die zusammen mit der Region Hannover gebildete ARGE umgesetzt werden kann ?
3. Zum Zeitpunkt dieser Anfrage werden LeistungsempfängerInnen durch die ARGE zur Anmietung preisgünstigerer Wohnungen aufgefordert.
Sind durch die ARGE vor diesen Aufforderungen in jedem Einzelfall Wirtschaftlichkeits-rechnungen durchgeführt worden ?

Ludwig List