Drucksache Nr. 2081/2015:
Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen; Zentrale Führung und Jugendarbeit im Stadtgebiet

Inhalt der Drucksache:

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2081/2015
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Neufassung wegen Erweiterung der Beratungsfolge

Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen; Zentrale Führung und Jugendarbeit im Stadtgebiet

Antrag,

zu beschließen, den nachfolgend vorgeschlagenen Änderungen der Förderung der Personalkosten von hauptberuflichen Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendringes Hannover e.V. (SJR) zuzustimmen:
1. Grundsätzlich gelten weiterhin die Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen vom 01.07.2013. In 2015 wird das bisherige Verfahren, dass einige Träger eine 75%ige Förderung der Personalkosten und einige eine 100%ige Förderung der Personalkosten erhalten, beibehalten. Tarifsteigerungen werden nicht berücksichtigt. Als Tarifstand gilt der 01.03.2015. Es werden nur die bereits in 2014 geförderten 16 Träger berücksichtigt.
2. Grundsätzlich gelten weiterhin die Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen vom 01.07.2013 mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Regelungen. In 2016 und 2017 wird ein neues Verfahren erprobt. Es werden nur die bereits in 2014 geförderten 16 Träger berücksichtigt.

Maximal förderungsfähig für 2016 und 2017 sind 100% der Personalkosten (Vollzeitstelle) einer fiktiven Mitarbeiterin/eines fiktiven Mitarbeiters bei der Landeshauptstadt Hannover mit der Entgeltgruppe E09 Stufe 6 TVöD in Höhe von 64.897 € (Maximalbetrag). Im Laufe des Jahres werden vier Auszahlungen geleistet. Zur Mitte der ersten drei Quartale des Jahres wird jeweils ein Viertel von 90% des Maximalbetrages ausgezahlt. Für die vierte Auszahlung benötigt die Stadt Hannover von den Trägern eine Gehaltsbescheinigung der beschäftigten Mitarbeiter/innen. Dann wird der Maximalbetrag mit der Gehaltsbescheinigung verglichen. Liegen die vom Träger gezahlten tatsächlichen Personalkosten über dem Maximalbetrag, werden 90% des Maximalbetrages gezahlt. Liegen die vom Träger tatsächlich gezahlten Personalkosten unter dem Maximalbetrag, werden 90% der tatsächlich gezahlten Personalkosten anerkannt.

Laut Richtlinie können die Träger auch mehrere hauptberufliche Mitarbeiter/innen beschäftigen. In dem Fall werden nur die anteiligen Personalkosten bezogen auf eine Vollzeitstelle berücksichtigt.
Die wie vorstehend ermittelten Personalkosten können wegen des geringen Haushaltsansatzes in 2016 nur mit einem Anteil von 90% gefördert werden. Für 2017 wird zunächst auch von einem Anteil von 90% ausgegangen. Sollte der Haushaltsansatz dafür nicht ausreichend sein, kann sich der Prozentsatz verringern. Sollte durch personelle Änderungen oder nicht ausgeschöpfte Mittel der Haushaltsansatz eine prozentuale Aufstockung ermöglichen, kann sich der Prozentsatz der Förderung auch erhöhen. Die Träger werden über mögliche Änderungen zeitnah informiert.

Durch Personalveränderungen im Laufe des Jahres 2016 nicht ausgeschöpfte Mittel sollen in das Haushaltsjahr 2017 übertragen werden.


Die Personalkosten für die Geschäftsstellenleitung des Stadtjugendringes Hannover e. V. sind ebenso durch den Maximalbetrag begrenzt und werden in 2016 und 2017 mit einem Anteil von 100% gefördert.

Sofern die Festlegung weiterer Details zur Verfahrensabwicklung im Laufe der Erprobung erforderlich wird, wird der Fachbereich Jugend und Familie diese unter Beachtung der Gleichbehandlung festlegen und die Träger darüber zeitnah informieren.
3. Im Rahmen des Prozesses der Organisationsentwicklung und Qualitätssicherung der Arbeit des Stadtjugendringes Hannover wird eine endgültige Lösung der Förderung der Personalkosten erarbeitet und in einer Beschlussdrucksache vorgestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es werden sowohl weibliche als auch männliche Mitarbeiter/innen gefördert. Die Angebote der Jugendverbände und des Stadtjugendringes richten sich generell an beide Geschlechter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfolgen das Ziel, Mädchen und Jungen in ihrer Präsenz zu stärken und Chancengleichheit untereinander zu fördern. Die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse von Mädchen und Jungen sollen spezifisch aufgegriffen und die Angebotsplanung entsprechend bedarfsorientiert vorgenommen werden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Mädchen und Jungen gerecht zu werden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 849.936,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -849.936,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -849.936,00 €
Die Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1.051.083 € stehen in 2015 im Teilhaushalt 51 beim Produkt 36201 zur Verfügung. Der Anteil für die Zuwendung zu den Personalkosten beträgt 849.936 €.

Begründung des Antrages

Die Verwaltung wurde zu den Haushaltsplanberatungen 2015 (Zusatzantrag Nr. H-160/2015 zur DS 1700/2014) beauftragt, die im Zuwendungsverzeichnis unter Ziffer 8.2.1. veranschlagten Personal- und Sachkosten so auf alle Mitgliedsverbände des Stadtjugendringes zu verteilen, dass alle mit demselben Prozentsatz gefördert werden und nicht wie bisher zum Teil mit 75% und zum Teil mit 100%. Der Beschluss hatte zum Ziel, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen.

Von dem o.a. Gesamtansatz in 2015 von 1.051.083 € stehen für die Förderung der Personalkosten 849.936 € zur Verfügung. Der übrige Betrag wird für zentrale Führungsaufgaben und Gruppenarbeit im Stadtgebiet an die beteiligten Träger nach einem speziellen Berechnungsverfahren verteilt.

Da die Verbände den Einsatz ihres Personals für das Jahr 2015 und die dafür erforderlichen Mittel schon Ende 2014 geplant haben, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, das bisherige Verfahren für 2015 beizubehalten. Die geforderten Änderungen werden erst zu Beginn des Jahres 2016 umgesetzt.

Für die Jahre 2016 und 2017 schlägt die Verwaltung ein neues Verfahren vor. Die Höhe der förderungsfähigen Personalkosten beträgt maximal 64.897 €. Dieser Maximalbetrag wurde anhand der Personalkosten einer fiktiven Mitarbeiterin/eines fiktiven Mitarbeiters bei der Landeshauptstadt Hannover mit der Entgeltgruppe E09 und der höchstmöglichen Stufe 6 TVöD ermittelt. Der förderungswürdige Träger weist durch eine Gehaltsbescheinigung zum Ende des Jahres die Höhe der für die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter anfallenden Personalkosten nach. Sie sind durch den Maximalbetrag begrenzt.

Die wie vorstehend ermittelten Personalkosten werden in 2016 mit einem Anteil von 90% gefördert, da die Haushaltsmittel nicht erhöht werden und der Haushaltsansatz nicht auskömmlich ist. Für 2017 wird zunächst auch von einem Anteil von 90% ausgegangen.

Die Personalkosten für die Geschäftsstellenleitung des Stadtjugendringes Hannover e. V. sind ebenso durch den Maximalbetrag begrenzt und werden in 2016 und 2017 mit einem Anteil von 100% gefördert, da es sich hier um eine zentrale Tätigkeit für alle Jugendverbände bzw. Mitglieder des Stadtjugendrings handelt und der Stadtjugendring als Zusammenschluss geringere Möglichkeiten zur Eigenfinanzierung hat.

In 2015 wurde der Prozess der Organisationsentwicklung und Qualitätssicherung der Arbeit des Stadtjugendringes Hannover als Dachorganisation der Jugendverbände, wie im Haushaltsbegleitantrag vom 11.02.2014 gefordert, begonnen. Ein Teil dieses Prozesses wird auch die Frage der zukünftigen Finanzierung der hauptberuflichen Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendringes sein. Daher schlägt die Verwaltung übergangsweise für die Jahre 2015, 2016 und 2017 die in dieser Drucksache erläuterte Regelung vor. Im Rahmen des Organisationsentwicklungsprozesses wird eine endgültige Lösung erarbeitet.

Die Verwaltung bittet, den vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen.
51.5 
Hannover / 17.09.2015