Drucksache Nr. 2064/2019:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1833, Böhmerstraße 8
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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2064/2019
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1833, Böhmerstraße 8
Satzungsbeschluss

Antrag,

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1833 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf Frauen, Männer und andere Geschlechter sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nachdem die Athanasiuskirche im Jahr 2013 entweiht wurde, hat die Dr. Meinhof und Felsmann GBS GmbH & Co. KG das Grundstück mit dem Kirchengebäude erworben. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, das Kirchengebäude zu erhalten und durch umfangreiche Umbaumaßnahmen zeitgemäßen Nachnutzungen zuzuführen. Vorgesehen ist der Erhalt und die Neuordnung der im Gebäude ansässigen kulturellen, religiösen und sozialen Einrichtungen mit ihren zugehörigen Büro- und Gemeinschaftsräumen. Im ehemaligen Kirchensaal sollen fünf bis acht Wohnungen geschaffen werden. Im Zuge der geplanten Umstrukturierung soll das vorhandene Gebäude in seiner Kubatur und weitgehend auch in seiner Gestaltung erhalten werden. Auch der Kirchturm im Seitenraum der Böhmerstraße bleibt bestehen. Damit wird das charakteristische Erscheinungsbild des multifunktionalen Kirchenbauwerks bewahrt.

Das Plangebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 607. In diesem Bebauungsplan ist der Planbereich als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung 'Evangelische Kirche' festgesetzt. Zulässig ist eine geschlossene, zweigeschossige Bebauung. Das geplante Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Vorhabenträgerin hatte mit Schreiben vom 02.03.2016 den Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt.

Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzungen für die Nachnutzung des ehemaligen Kirchengebäudes und trägt unter anderem zur Schaffung von Wohnraum bei. Er dient einer Maßnahme der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB aufgestellt. Die im Gesetz hierfür genannten Voraussetzungen sind erfüllt. Aus diesem Grund enthält diese Drucksache keine zusammenfassende Erklärung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 06.06. bis zum 05.07.2019 öffentlich ausgelegen. Während der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.05.2019 über die öffentliche Auslegung benachrichtigt. Auch hier sind keine abwägungsrelevanten Anregungen eingegangen.

Die als Anlage 2 dieser Drucksache beigefügte Begründung entspricht daher der Begründung des Entwurfs aus der Drucksache zum Auslegungsbeschluss (Drucksache Nr. 0727/2019). Lediglich in Kapitel 7.4 (Richtfunktrassen) wurde der Text redaktionell ergänzt.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.12 
Hannover / 20.08.2019