Drucksache Nr. 2055/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion die FRAKTION zu "LHH, die Baumeisterin"
in der Ratssitzung am 26.09.2019, TOP 2.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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2055/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion die FRAKTION zu "LHH, die Baumeisterin"
in der Ratssitzung am 26.09.2019, TOP 2.1.2.

Wie der hiesigen Lokalpresse zu entnehmen war, äußern sich Vertreter diverser Parteien zur Bautätigkeit Hannovsies,
und versprechen teils sogar, Baumaßnahmen zu beschleunigen oder gar in der ursprünglich geplanten Zeit
abzuschließen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Wohneinheiten sind derzeit a) in Planung, b) in Planung und genehmigt, c) im Bau und hält die Verwaltung den Bau von insgesamt 20.000 Wohnungen bis zum Jahr 2030 für realistisch?

2. Wie schätzt die Verwaltung die Kompetenz von Einzelpersonen ein, die mit ihren Aussagen versprechen, Großprojekte wie Kronsberg Süd oder die Wasserstadt Limmer zum Zeitpunkt X fix abgeschlossen zu haben?

3. Setzt die Verwaltung der LHH derzeit konsequent die Sicherung ihrer Belegrechte durch die Bündelung der Bundes-, Landes-, Regions- und LHH-Zuschüsse durch und wenn nein, wie viele Wohnungen fallen jährlich circa aus der Sozialbindung heraus?

Julian Klippert

(Fraktionsvorsitzender)

Text der Antwort

Frage 1: Wie viele Wohneinheiten sind derzeit a) in Planung, b) in Planung und genehmigt, c) im Bau und hält die Verwaltung den Bau von insgesamt 20.000 Wohnungen bis zum Jahr 2030 für realistisch?

a) Im Zuge der Hannoverschen Wohnbauflächeninitiative sind seit 2013 für ca. 10.000 Wohnungen Flächen im Zuge von Bauleitplänen geplant und mit Satzungsbeschlüssen gesichert worden. Aktuell sind ca. 1.900 Wohnungen im Bau.

b) Im Jahr 2019 sind von Januar bis September für ca. 1.700 Wohnungen Baugenehmigungen erteilt worden.

c) Zusätzlich zu den unter Buchstabe a) genannten 10.000 Wohnungen, für die seit 2013 bis heute Baurechte geschaffen wurden, plant die Verwaltung mittelfristig bis 2025 weitere Satzungsbeschlüsse für ca. 10.000 Wohnungen planerisch zu begleiten. Über den genannten Zeitraum hinausgehende Prognosen stellt die Verwaltung keine Prognosen an.

Frage 2: Wie schätzt die Verwaltung die Kompetenz von Einzelpersonen ein, die mit ihren Aussagen versprechen, Großprojekte wie Kronsberg Süd oder die Wasserstadt Limmer zum Zeitpunkt X fix abgeschlossen zu haben?

Die Verwaltung sieht sich nicht befugt, die Kompetenz von Personen, die sich planerischen Themen äußern, zu beurteilen.

Frage 3: Setzt die Verwaltung der LHH derzeit konsequent die Sicherung ihrer Belegrechte durch die Bündelung der Bundes-, Landes-, Regions- und LHH-Zuschüsse durch und wenn nein, wie viele Wohnungen fallen jährlich aus der Sozialbindung?

Die Landeshauptstadt Hannover hat vielfältige Maßnahmen ergriffen, um auslaufende Sozialbindungen aufzufangen und den Bestand an Belegrechtswohnungen zu erhalten bzw. zu erweitern. So haben sich die Stadt und die hannoversche Wohnungswirtschaft in der Hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016 darauf verständigt, dem prognostizierten Bindungsende und damit dem Verlust von ca. 2.000 Belegrechten in der Zeit zwischen 2016 und 2020 durch gegensteuerungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Vertraglich ist zwischen der LHH und der hannoverschen Wohnungswirtschaft vereinbart, 2.000 Belegrechte bis zum Jahr 2020 zu schaffen und zwar durch die Verlängerung bestehender sowie den Erwerb von neuen Belegrechten – sowohl im Neubau als auch im Bestand.
Aktuell sind davon ca. 1.870 Belegrechte durch Neubau bzw. Absicherung bestehender Bindungen gesichert. Die Verwaltung geht davon aus, dass bis zum Ablauf der derzeit gültigen Vereinbarung im Jahr 2020 die vereinbarte Zielzahl sogar überschritten wird.

Beim Verkauf von städtischen Grundstücken bzw. bei der Schaffung von (neuem) Baurecht für Wohnbebauung sichert die Stadt über städtebauliche Verträge insbesondere auch die Schaffung von Wohnraum mit sozialverträglichen Mieten für Bezieher kleiner bis mittlerer Einkommen im Rahmen einer 30%-igen Sozialquote. Im Gegenzug besteht für die Investoren die Möglichkeit, dafür Wohnungsbau-Fördermittel des Landes Niedersachsen, der Region Hannover und aus dem kommunalen Programm der Landeshauptstadt in Anspruch zu nehmen. Durch die Möglichkeit, bei den Bauvorhaben die Mittel von Stadt, Land und Region kumulativ einzusetzen, werden attraktive Anreize für die Schaffung von Sozialwohnungen geboten.
Eine Bündelung der Fördermittel kann nur auf Wunsch der Antragsteller erfolgen. Allerdings erhöht sich durch die Bündelung nicht die Anzahl der Sozialwohnungen, vielmehr erhöht sich nur die Förderung pro Wohneinheit.
Das Land Niedersachsen hat durch eine Programmänderung die Förderbedingungen seit dem 01.07.2019 erheblich verbessert. Die Anpassung des städtischen Förderprogramms befindet sich zurzeit in der Beschlussfassung des Rates.
Bei der Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln z. B. in Gebieten der Programmkulisse „Soziale Stadt“, verpflichtet die Stadt die Investoren auch grundsätzlich, Sozialwohnungen – i. d. R. mit Belegrechten – zur Verfügung zu stellen.
Im Wohnungsbestand werden von der Verwaltung durch die alljährlichen Laufzeitverlängerungen von Aufwendungszuschüssen (siehe Beschlussdrucksachen bspw. Drucksache Nummer 0462/2019, 0413/2018, 0400/2017, 0678/2016 und weitere des Rates) Belegrechte weiterhin erhalten. Zusätzlich werden dadurch auch die Mieten auf einem Niveau gehalten, das es Transferleistungsbeziehenden ermöglicht, die Wohnungen (weiterhin) anzumieten. Daneben werden zur Ausweitung städtischer Belegrechte Kooperationsverträge und Belegrechtsvereinbarungen mit Wohnungseigentümern als Instrumente genutzt. Das Land Niedersachsen hat zum 01.07.2019 erstmals die Einwerbung von Belegrechten als Fördergegenstand in sein Programm aufgenommen.

Die Verwaltung nutzt konsequent Ihre Möglichkeiten, um den Bestand an Belegrechtswohnungen konstant zu halten, oder – soweit möglich – sogar auszubauen.