Drucksache Nr. 2050/2019 E1:
Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult zur DS-Nr. 2050/2019
Standortentscheidung zur Errichtung einer Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule inkl. Sporthalle sowie einer 3-gruppigen Kindertagesstätte

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Sportausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
2050/2019 E1
5
 

Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult zur DS-Nr. 2050/2019
Standortentscheidung zur Errichtung einer Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule inkl. Sporthalle sowie einer 3-gruppigen Kindertagesstätte

Antrag,

die Änderungsempfehlung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult Nr. 15-2130/2019 zur Drucksache 2050/2019 (Standortentscheidung zur Errichtung einer Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule inkl. Sporthalle sowie einer 3-gruppigen Kindertagesstätte) abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Es wird auf die Kostentabelle der Ursprungsdrucksache Nr. 2050/2019 verwiesen.

Begründung des Antrages

Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult aus folgenden Gründen abzulehnen:

1. Kosten: die bisherigen Planungen sehen vor, bis zu 70 Besucherplätze in der Sporthalle einzurichten.
Die vom Stadtbezirksrat nun geforderte zusätzliche Errichtung einer Tribüne für die Sporthalle mit dann ca. 280 Besucherplätzen einschl. der dadurch ausgelösten Bedarfe an zusätzlichen Stellplätzen wäre angesichts der bislang für diese Baumaßnahme vorgesehenen Mittel nur mittels Umschichtung zulasten anderer Vorhaben darstellbar.
Die Verwaltung schätzt den Mittelbedarf für die zusätzlichen Gebäudeflächen einschl. der notwendigen Infrastruktur (z. B. Fluchtwege, Gebäudetechnik) für die dann als Versammlungsstätte einzustufende Halle, sowie die zusätzlichen Stellplätze auf ca. 1,5 – 2 Mio. €.

Analog verhält es sich mit den geforderten Räumlichkeiten für den Knabenchor. Die Verwaltung ist mit dem Knabenchor seit längerer Zeit im Gespräch und bemüht sich nach Kräften, Lösungen zu dessen Unterbringung nach Abbruch des bislang unentgeltlich zur Verfügung gestellten Bestandsgebäudes in der Meterstrasse aufzuzeigen.
Bisherige Angebote der Stadt, bzw. anderer Schulen zur Aufnahme des Knabenchors (z. B. in der Außenstelle der Goetheschule) wurden von diesem abgelehnt.
Lt. Raumbedarfsplanung des Knabenchors vom April d. J. werden ca. 850 m² Nutzungsflächen (NUF), bzw. ca. 1.500 m² Bruttogeschossflächen (BGF) mit z. T. spezieller Ausstattung benötigt.
Auch hier ist von zusätzlichen Kosten in einer Größenordnung von bis zu 5 Mio. € auszugehen.

Die Verwaltung sieht jedoch weitaus dringendere Bedarfe bei der Verbesserung der Sicherheit in Schulen und Kindertagesstätten sowie beim pflichtgemäßen Ausbau dieser Einrichtungen zur Umsetzung von G9 und U3.

2. Flächen: Die Verwaltung hat das Grundstück Meterstrasse intensiv auf seine Bebaubarkeit hin untersucht und mehrere Massenstudien dazu angefertigt (sh. Anlage).

Auf dem ca. 9.100 m² großen Grundstück sind neben ca. 1.500 m² NUF für die schulischen Bedarfe, ca. 1.650 m² NUF für die Sporthalle einschl. Nebenflächen sowie ca. 480 m² NUF für die 3-Gruppen-Kita (= insgesamt ca. 5.750 m² BGF) abzubilden.
Hinzu kommen Außenflächen zu ebener Erde wie Schulhof (ca. 900 m²) und Sportaußenflächen (ca. 2.500 m²), Kita-Außenspielflächen (ca. 1.050 m²), Stellplätze für PKW (33) und Fahrräder (71) mit einem Flächenbedarf von zusammengenommen ca. 970 m² und weitere Flächen für Mülllagerung, Zufahrten, Außenspielgeräte.

Da sich die genannten Nutzungen nur zu einem kleineren Teil stapeln lassen, ist im Ergebnis das lt. Bebauungsplan Nr. 516 mit bis zu 3 Vollgeschossen bebaubare Grundstück vollständig ausgenutzt und keinesfalls geeignet, die bei einer Tribüne hinzukommenden je 14 zusätzlichen PKW- und Fahrradstellplätze sowie die vom Knabenchor benötigten Gebäudeflächen und ergänzend zu erstellenden 16 Stellplätze aufzunehmen.

Die Verwaltung hat im Rahmen ihrer freiwilligen Fürsorgeverpflichtung für den Knabenchor untersucht, ob sich die Flächen für den Knabenchor ggfs. auf der Sporthalle abbilden lassen (sh. Anlage).
Das Ergebnis überzeugt neben den dadurch ausgelösten Finanzbedarfen infolge statischer, belichtungstechnischer und akustischer Aspekte sowie notwendiger erheblicher Zusatzaufwendungen im Bereich sicherheitstechnischer Infrastruktur und barrierefreier Zugänglichkeit nicht.

Auch der Ansatz, die PKW-Stellplätze in einer Tiefgarage unterhalb des Gebäudes anzuordnen, ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. Bei der Planung der 3-Feld-Halle am Standort der GS Otfried-Preußler-Schule wurde bereits eingehend untersucht, ob dies ein Lösungsansatz für die auch dort vorhandene Parkplatzproblematik sein könnte.
Im Ergebnis hätte die Errichtung einer derartig konzipierten Halle einen deutlich siebenstelligen Betrag an Mehrkosten ausgelöst. Die notwendige Bewirtschaftung der Tiefgarage z.B. durch eine städtische Tochtergesellschaft hätte außerdem ein jährliches Defizit im sechsstelligen Bereich verursacht.
Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten stellt der Bau einer Tiefgarage auf dem Grundstück Meterstrasse somit keine Lösung dar.
Fazit: Die Verwaltung hält aus o. g. Gründen die geforderte Ausweitung des Raumprogramms infolge der damit verbundenen Kosten und der nicht vorhandenen, bzw. nur mit einem unvertretbar hohen Aufwand zu generierenden Flächen auf dem Grundstück für nicht umsetzbar und schlägt daher vor, den Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Südstadt-Bult abzulehnen und die Ursprungsdrucksache 2050/2019 in unveränderter Form zu beschließen.

Hinsichtlich des Knabenchors sieht sich die Verwaltung nach wie vor in der Verpflichtung, diesen bei dem voraussichtlich ab Mitte 2022 notwendig werdenden Umzug in neue Flächen außerhalb des Grundstücks Meterstrasse in gebotener Weise zu unterstützen.

19 .1
Hannover / 11.09.2019