Drucksache Nr. 2050/2019:
Standortentscheidung zur Errichtung einer Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule inkl. Sporthalle sowie einer 3-gruppigen Kindertagesstätte

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Sportausschuss
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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2050/2019
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Standortentscheidung zur Errichtung einer Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule inkl. Sporthalle sowie einer 3-gruppigen Kindertagesstätte

Antrag,

der Errichtung einer Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule inkl. Dreifeldsporthalle sowie einer 3-gruppigen Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück am Standort Meterstraße 3 im Stadtbezirk Südstadt-Bult und dem Beginn der Planungen für den Bau zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligung nach Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen und anderweitig gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Der Standort an der Meterstraße befindet sich im städtischen Eigentum, somit entstehen keine Grunderwerbskosten.
Die voraussichtlichen Kosten für den Schul- und Kita-Neubau werden durch den Fachbereich Gebäudemanagement nach Erstellung der Haushaltsunterlage Bau in einer gesonderten Drucksache benannt.

Begründung des Antrages

Außenstelle Gymnasium Wilhelm-Raabe-Schule
Durch die vom Land Niedersachsen beschlossene Rückkehr zum Abitur nach neun Schuljahren werden am Gymnasium Wilhelm-Raabe-Schule räumliche Erweiterungen notwendig.
Diese Erweiterungsflächen lassen sich am Hauptstandort (Langensalzastraße) nicht umsetzen, deshalb soll zum Schuljahr 2020/2021 eine Außenstelle am Standort Meterstraße 3 eingerichtet werden (siehe auch Beschluss-DS 1108/2016).

Eine notwendige Sanierung des bestehenden Schulgebäudes an der Meterstraße (ehemals GS Ottfried-Preußler-Schule) wird als unwirtschaftlich eingestuft. Es soll daher ein Abriss der Bestandsgebäude und anschließende Neubauten geplant werden. Dies bietet die Möglichkeiten einer höheren Flächenausnutzung und einer effizienten Neustrukturierung des Grundstückes.

Die kleineren Sportübungsfelder am Hauptstandort genügen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Sporthallen und sollen daher für andere Schulnutzungen überplant werden. In der Folge ergibt sich an der Außenstelle der Bedarf einer Dreifeldsporthalle.
Diese neu zu errichtende Sporthalle soll auch für Vereinsnutzungen zur Verfügung stehen.

Die Sporthallenplanung kann nur ohne Tribüne erfolgen, da sich für die Nutzung der Sporthalle als Versammlungsstätte mit Tribüne keine ausreichende Anzahl von PKW-Einstellplätzen abbilden lässt.

Während der Neubauphase wird eine Auslagerung der neu zu schaffenden Außenstelle notwendig. Weitere Angaben zur Auslagerung werden in der gesonderten Baudrucksache dargestellt.


Kindertagesstätte
Im Stadtbezirk Südstadt-Bult besteht eine große Nachfrage an Kinderbetreuungsplätzen. Diesem Bedarf soll durch den Neubau einer Kindertagesstätte am Standort Meterstraße Rechnung getragen werden.
Eine durchgeführte Massenstudie zum begrenzten Grundstück an der Meterstraße hat ergeben, dass neben den notwendigen Flächen für die Außenstelle Wilhelm-Raabe-Schule und der Dreifeldsporthalle maximal Flächen für eine dreigruppige Kindertagesstätte zur Verfügung stehen.
In der neu zu errichtenden Kindertagesstätte soll ein Platzangebot für eine Krippen-, eine Kindergarten- sowie eine altersübergreifende Gruppe geschaffen werden.


Barrierefreiheit und Inklusion
Sämtliche Erfordernisse aus barrierefreier Zugänglichkeit und Nutzung von Gebäuden und Freiflächen sowie für diese Nutzungen zutreffender Aspekte von Inklusion sollen im Zuge der Planung Berücksichtigung finden. Die Planungen werden mit der Behindertenbeauftragten der LHH abgestimmt.
19 .3
Hannover / 19.08.2019