Drucksache Nr. 2038/2014:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1815, Wohn- und Parkhaus Velberstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
- Einleitungsbeschluss
- Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
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In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
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2038/2014
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Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1815, Wohn- und Parkhaus Velberstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
- Einleitungsbeschluss
- Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

Antrag,

  1. gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1815 zu beschließen,
  2. den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes 1247, 1. Änderung dahingehend zu modifizieren, dass das Verfahren als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1815 fortgeführt wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar und im weiteren Verfahren zu prüfen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurde der OSTLAND eG das Grundstück Velberstraße 4 anhandgegeben. Die OSTLAND eG beabsichtigt auf dem Grundstück eine fünfgeschossige Wohnbebauung in geschlossener Bauweise mit Kindertagesstätte im Erdgeschoss und Stadtteilparken in der Tiefgarage zu realisieren.

Am 26. August 2014 wurde der Antrag auf Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB eingereicht (siehe Anlage 2).

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu folgen.

61.12 
Hannover / 16.09.2014