Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages:
Mit der vorliegenden Drucksache wird dem Rat der Landeshauptstadt vorgeschlagen, die in
§ 33 Abs. 1 lit. a) GO geregelte Ausschusszuständigkeit für Angelegenheiten des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover vom Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen auf den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung zu verlagern.
Der Rat hat mit Beschluss vom 30.08.2018 (DS 1497/2018) Herrn Stadtkämmerer Dr. von der Ohe – in Nachfolge von Wirtschafts- und Umweltdezernentin Frau Tegtmeyer-Dette – als Stimmführer der Landeshauptstadt in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) entsandt. Die Verbandsversammlung hat Herrn Stadtkämmerer Dr. von der Ohe am 04.09.2018 zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Entsprechend der Aufgabenverlagerung hinsichtlich aha von Dezernat V auf Dezernat II ist die vorgeschlagene Änderung der Ausschusszuständigkeiten vorzunehmen.
In der Sitzung der Geschäftsordnungskommission (GOK) am 06.09.2018 bestand Einvernehmen, dass die Angelegenheiten des aha in die federführende Zuständigkeit des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung verlagert werden. Auf Wunsch der GOK soll zusätzlich aber auch der Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen Angelegenheiten des aha beraten, sofern den Umweltschutz berührende Fragen der Straßenreinigung und des Winterdienstes betroffen sind.
Mit der Neufassung DS 2026/2018 N1 wird dieser Bitte der GOK entsprochen.
Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der vorgeschlagenen neuen Geschäftsordnungsregelung ist als Anlage 2 beigefügt.
30 /18.60
Hannover / 24.10.2018