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Kündigung des Nutzungsvertrages mit dem Fußball-Club Stern von 1913 Misburg e.V.
Antrag,
der Kündigung des Nutzungsvertrages vom 12.04./17.05.1989 sowie des ersten Änderungsvertrages vom 06.04.1995/19.04.1995 mit dem FC Stern Misburg zum 30.06.2005 mit dem Ziel, den Sportpark Misburg an den Sportverein zu übertragen, zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die dieser Drucksache zugrunde liegende Entscheidung ist im Wesentlichen finanzieller Art. Sie ist daher nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | -35.000,00 € | diverse |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | -35.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 35.000,00 € | |
Durch die Kündigung des Nutzungsvertrages wird angestrebt, den Zuschussbedarf des Sportparkes Misburg um bis zu 35.000 € zu senken.
Begründung des Antrages
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Landeshauptstadt Hannover vom 26.02.2004 (Beschlussdrucksache 2669/2004, Anlage 1, lfd. Nr. 137), den Zuschussbedarf für den Sportpark Misburg zu reduzieren, muss zunächst der bestehende Nutzungsvertrag spätestens am 31.12.2004 zum 30.06.2005 gekündigt werden, da er sich danach um ein weiteres Jahr verlängern würde. Die Verwaltung beabsichtigt, den Sportpark Misburg zum 01.01.2005, spätestens zum 30.06.2005, an den Verein zu übertragen.
Die Nutzung des Sportparkes ist zurzeit über einen Nutzungsvertrag geregelt, in dem der Verein den Sportpark gegen ein geringes Entgelt nutzen kann und die Stadt Hannover die komplette Pflege und Instandhaltung der Gebäude und des Grundstücks vornimmt. Zukünftig soll der Sportverein diese Aufgaben übernehmen und dafür eine regelmäßige Zahlung erhalten. In inzwischen mit dem Sportverein geführten Vorgesprächen zeichnet sich eine grundsätzliche Verständigung darüber ab, den Sportpark zu übergeben.
Die Verwaltung wird nach Abschluss der Verhandlungen mit dem Sportverein eine eigene Beschlussdrucksache vorlegen.
VII
Hannover / 24.09.2004