Drucksache Nr. 2006/2004 N1 S1:
Stellungnahme der Verwaltung zur Neufassung des Änderungsantrages der CDU-Fraktion Drucks. Nr. 2006/2004 N1

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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1. Stellungnahme
2006/2004 N1 S1
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Stellungnahme der Verwaltung zur Neufassung des Änderungsantrages der CDU-Fraktion Drucks. Nr. 2006/2004 N1

Die Verwaltung beantragt,
den Änderungsantrag der CDU – Fraktion zur Marktgebührensatzung zurückzuweisen.


Begründung:

1. Eine Abweichung von dem in der Gebührenkalkulation ermittelten Aufschlag für Tageszahler ist nicht möglich. Die Verwaltung hat den Mehraufwand, den die Tageszahler verursachen mit 40% ermittelt. Nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) darf kein über die tatsächlichen Kosten hinausgehender Betrag erhoben werden.
Dies würde durch den vorgelegten Antrag aber erfolgen, weil ein Aufschlag von 50% kein Äquivalent mehr für die Mehrleistung wäre. Zudem sind bereits heute ca. 90% aller Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker im Besitz einer Jahreserlaubnis, ein Wert, der kaum noch zu steigern ist.


2. Die Regelung bezüglich der Regenschutzüberstände und –dächer soll in die Marktsatzung übernommen werden, sodass sich eine zusätzliche Regelung in der Gebührensatzung erübrigt.


3. Eine besondere Regelung für die Kinderfahrgeschäfte ist entbehrlich, weil sie nicht zu den unter § 5 Zif. 1 Satz 2 der Marktsatzung fallenden Geschäften gehören. Sie gehören damit bereits zu dem Kreis der Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker, die eine geringere Gebühr zahlen. Eine Werbekostenumlage ist in der Marktgebührensatzung nicht vorgesehen.



4. Eine weitere Differenzierung hinsichtlich der Anbieter gem. § 5 Zif. 1 Satz 2 der Marktsatzung ist nicht angebracht, weil natürlich jeder Standort Vor- und Nachteile hat, der Weihnachtsmarkt jedoch insgesamt von so hoher Attraktivität ist, dass es keine Nebenumsatzbereiche gibt. Diese Tendenz wird sich auf dem Weihnachtsmarkt in den Folgejahren weiter stabilisieren, weil es Teil des Konzeptes ist, den Anteil dieser Geschäfte weiter zu reduzieren.
Auch würde eine Reduzierung bei den Nebenbereichen erfordern, dass die Hauptbereiche noch höhere Gebühren zahlen müssten, um den Weihnachtsmarkt insgesamt kostenneutral zu gestalten.