Drucksache Nr. 1986/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Einstellungskriterien für den städtischen Ordnungsdienst
in der Ratssitzung am 29.08.2019, TOP 3.5.

Inhalt der Drucksache:

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1986/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Einstellungskriterien für den städtischen Ordnungsdienst
in der Ratssitzung am 29.08.2019, TOP 3.5.

Im Rahmen ihres 2017 geschaffenen Sicherheitskonzeptes der Stadt Hannover setzt der städtische Ordnungsdienst eigene Sicherheitsmitarbeiter ein, um auf öffentlichen Plätzen in der Stadt für Ordnung zu sorgen. Bisher gibt es jedoch Schwierigkeiten, durch Neueinstellungen, die von der Verwaltung anvisierte Anzahl der Stellen zu besetzen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Wo und in welcher Form von Stellenausschreibungen versucht die Verwaltung entsprechende Bewerber für diese Stellen anzuwerben?

2. Welches spezielle Anforderungsprofil wird an die Bewerber für diese Stellen gestellt?

3. Wie aus der Presse bekannt, nannte der Ordnungsdezernent Dr. von der Ohe als Grundvoraussetzung „eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise in der Verwaltung“. Womit begründet die Verwaltung das Einstellungskriterium Verwaltungserfahrung für den städtischen Ordnungsdienst?

Jens Böning

Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort

Frage 1: Wo und in welcher Form von Stellenausschreibungen versucht die Verwaltung entsprechende Bewerber für diese Stellen anzuwerben?

Im Herbst 2017 gab es zunächst ein LHH internes Interessenbekundungsverfahren. Danach wurde Anfang 2018 intern und extern ausgeschrieben, um geeignete Mitarbeiter*innen für den Städtischen Ordnungsdienst zu gewinnen. Veröffentlicht wurden diese im Intranet, auf hannover.de, in der HAZ und NP sowie bei interamt.de. Durchgehend bewerben sich zahlreiche Interessent*innen initiativ für den Städtischen Ordnungsdienst. Seit der letzten Ausschreibung wurden diverse Auswahlgespräche mit potentiell geeigneten Initiativbewerber*innen geführt.


Frage 2: Welches spezielle Anforderungsprofil wird an die Bewerber für diese Stellen gestellt?

Es werden Bewerber*innen gesucht, die eine abgeschlossene Ausbildung zur*m Verwaltungsfachangestellten oder den Angestelltenlehrgang I erfolgreich abgeschlossen haben bzw. über die Befähigung für die Laufbahngruppe I, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste, verfügen.

Es werden jedoch auch Bewerber*innen in Betracht gezogen, die über eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung in anderen Berufen verfügen.

Außerdem sollen Bewerber*innen über besondere persönliche Eigenschaften verfügen, wie u.a.

sicheres, freundliches und verbindliches Auftreten, verbunden mit umsichtigem Agieren und guter Kommunikationsfähigkeit, insbesondere in Konfliktsituationen

• Teamfähigkeit und ein hohes Maß an Motivation, Kooperationsfähigkeit, Flexibilität sowie physische und psychische Belastbarkeit

• Interesse an einer abwechslungsreichen, selbständigen und verantwortungsvollen Tätigkeit sowie Aufgeschlossenheit, Hilfsbereitschaft und Zuverlässigkeit

• eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, PC-Kenntnisse und die Bereitschaft, sich in Fachverfahren zügig einzuarbeiten

die Bereitschaft zur Übernahme von Dienst gemäß einem Schicht- und Wechseldienstplan, auch zu ungünstigen Zeiten wie in den Abendstunden, an Wochenenden und Feiertagen sowie zum Tragen der zur Verfügung gestellten Dienstkleidung

• die Bereitschaft, sich kurzfristig die erforderlichen Rechtskenntnisse anzueignen, den Vollzugsbeamtenlehrgang zu absolvieren sowie regelmäßig an erforderlichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Anforderungsprofil und Ausschreibungstext werden derzeit überarbeitet, eine weitere Stellenausschreibung ist zeitnah vorgesehen.


Frage 3: Wie aus der Presse bekannt, nannte der Ordnungsdezernent Dr. von der Ohe als Grundvoraussetzung „eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise in der Verwaltung“. Womit begründet die Verwaltung das Einstellungskriterium Verwaltungserfahrung für den städtischen Ordnungsdienst?

Eine vorhandene Verwaltungserfahrung ist in Bezug auf den Umgang und die praktische Anwendung verschiedener rechtlicher Normen sowie der Einordnung von Zusammenhängen und Zuständigkeiten beim Städtischen Ordnungsdienst von Vorteil. Wie unter Punkt 2 beschrieben, handelt es sich jedoch nicht um ein zwingendes Einstellungskriterium.