Drucksache Nr. 1979/2019:
Ausbau der Schulplätze im Bereich der Sekundarstufe I

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1979/2019
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Ausbau der Schulplätze im Bereich der Sekundarstufe I

Antrag,

zu beschließen, die Verwaltung mit der Aufnahme der Planungen für folgende Erweiterungen des Schulplatzangebotes zu beauftragen:

1. die Schaffung einer weiteren Integrierten Gesamtschule (IGS) mit fünf bis sechs
Zügen im Sekundarbereich I sowie der baulichen Erweiterungsoption für eine
Sekundarstufe II mit vier Zügen.

2. die Erhöhung der Zügigkeit der Oberschule Pestalozzischule von zwei auf drei Züge
mit entsprechenden baulichen Erweiterungen.

Zur Ergänzung des schulischen Angebots wird, wie bereits bei der Einrichtung dieser Schulen beschlossen, die Erweiterung der IGS Bothfeld und der IGS Büssingweg von jeweils vier auf fünf Züge im Sekundarbereich I im Rahmen der anstehenden baulichen Maßnahmen erfolgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrende sowie Schüler*innen sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen. Die beschriebenen Planungen sollen der Deckung des Bedarfs an Schulplätzen im Sekundarbereich I dienen.

Kostentabelle

Bei der vorliegenden Drucksache handelt es sich um einen Grundsatzbeschluss. Die erforderlichen finanziellen und personellen Kapazitäten müssen hierbei zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die ermittelten Bedarfe, also die Bau-, Betriebs- und Einrichtungskosten sowie die Personalkosten in den Fachbereichen Gebäudemanagement und Schule werden im Rahmen von Folgedrucksachen näher beziffert und zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung des Antrages

Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) ist die Landeshauptstadt Hannover als Schulträgerin verpflichtet, für den Schulbesuch ein bedarfsgerechtes und ausreichendes Angebot vorzuhalten.

Seit 2015 informiert die Schulverwaltung regelmäßig im Rahmen des Kommunalen Schulentwicklungsplanes über die aktuellen Themen in diesem Bereich. Dazu gehören neben Informationen zur Belegung der städtischen Schulplätze, die Behandlung von Grundsatzthemen sowie der Ausblick über anstehende Handlungsfelder.

Die Landeshauptstadt Hannover verzeichnet seit einigen Jahren einen Anstieg bzw. ein konstant hohes Niveau der Bevölkerungszahlen und damit auch der Anzahl der Schüler*innen. Eine Konsequenz daraus war die Schaffung des 17. Gymnasiums Limmer zur Abdeckung gestiegener Bedarfe.

Ebenso wurden die Hauptschulen und Haupt- und Realschulen in Oberschulen gewandelt, um in diesem integrierten System eine bessere Förderung der Schüler*innen zu erreichen. Durch die hohe Zahl der zugewanderten Schüler*innen war es darüber hinaus notwendig, Sprachlernklassen einzurichten und punktuell an einzelnen Schulen Erweiterungen vorzunehmen.

Auf die gesetzliche Änderung zum Abitur nach 13 Schuljahren am Gymnasium (G9) hat die Schulverwaltung mit einem räumlichen Ausbauprogramm ebenso reagiert, wie auf das veränderte Anwahlverhalten der Eltern. Dies und die allgemeine Erhöhung der Kinderzahlen haben dazu geführt, dass die Planungen für ein 18. Gymnasium im Stadtbezirk Bemerode-Kirchrode-Wülferode aufgenommen werden.

Durch die fortlaufend gesteigerte Umsetzung der Inklusion und der Aufnahme der Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (BasU) an den Regelschulen, hat sich durch die Doppelzählung, ein*e Schüler*in mit Förderbedarf belegt rechnerisch zwei Regel-Schulplätze, der Bedarf an Schulplätzen weiter erhöht.

Mit der Fortschreibung des Kommunalen Schulentwicklungsplans hat die Schulverwaltung im Juni 2019 die dringende Notwendigkeit zur Weiterentwicklung der Schullandschaft aufgezeigt. Maßgebliche Grundlage dafür sind verbesserte Prognoseverfahren, die eine genauere Analyse der in den einzelnen Schulformen und Jahrgängen entstehenden Schulplatzbedarfe ermöglicht haben.



Die derzeitige Situation im Sekundarbereich I ist gekennzeichnet durch einen bereits vorhandenen und prognostisch weiterhin bestehenden Engpass bei der Schulplatzversorgung. Dabei ist neben der grundsätzlich steigenden Zahl von Schüler*innen festzustellen, dass die hohe Zahl von Schulformwechseln zu einer asymmetrischen Verteilung der Bedarfe im Verlauf der Sekundarstufe I führt. Zusätzlich nimmt die Zahl der Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Sekundarbereich I zu und erhöht den Bedarf an Plätzen durch die Doppelzählung.

Vor dem Hintergrund der prognostisch zu erwartenden und aktuell schon vorhandenen Fehlbedarfe müssen daher zusätzliche Schulplätze im Sekundarbereich I geschaffen werden. Die Planungen für eine langfristige und ausgewogene Schulplatzversorgung unterliegen unter anderem auch nicht durch die Schulverwaltung beeinflussbaren Faktoren, wie dem Elternwillen und gesetzlichen Änderungen.

Schulplatzbedarfe (gesamtstädtische Betrachtung)


Prognose ab Schuljahr 2019/20, Einrichtung 18, Gymnasium ab Schuljahr 2023/24 berücksichtigt
Quelle: Berechnungen der Schulentwicklungsplanung

Aus Sicht der Schulträgerin erscheint es sinnvoll, die Fehlbedarfe vorwiegend über die Einrichtung zusätzlicher Schulplätze an der Schulform IGS zu decken. Diese Schulform zeichnet sich dadurch aus, dass sie grundsätzlich alle drei Bildungsgänge anbietet. Da Veränderungen im Leistungsniveau durch Binnendifferenzierung aufgefangen werden, sind die an IGSen vorgehaltenen Schulplätze in geringem Maße von Wechseldynamiken betroffen.

Neben dieser für die Schulplanung bedeutsamen Flexibilität entfallen aus individueller Sicht abschulungsbedingte Misserfolge in der Bildungsbiografie. Vielmehr können integrierte Systeme Aufwärtsmobilität ermöglichen, etwa für jene Kinder, die im Übergang in den weiterführenden Bereich noch als leistungsschwach eingestuft wurden und erst später ihre Potentiale entfalten. Tatsächlich ist festzustellen, dass insbesondere an IGSen, gemessen am Leistungsniveau in Jahrgangsstufe fünf, eine weit überproportionale Zahl von erweiterten Realschulabschlüssen erworben wird.

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, weitere notwendige Schulplätze vorrangig an der Schulform IGS einzurichten. Aus schulplanerischer Sicht sollten daher kurzfristig Planungen für den Neubau einer 12. Integrierten Gesamtschule mit 5 oder 6 Zügen im Sekundarbereich I eingeleitet werden. Die Schaffung einer vierzügigen Sekundarstufe II sollte bei der Planung als bauliche Option mitberücksichtigt werden.

Darüber hinaus ist seitens der Schulverwaltung beabsichtigt, die Oberschule Pestalozzischule im Zuge baulicher Maßnahmen um einen Zug auf insgesamt 3 Züge zu erweitern.

Die IGS Büssingweg wurde, ebenso wie die IGS Bothfeld, bei der Einrichtung fünfzügig beschlossen (Drucksache 2174/2009 - IGS Büssingweg und Drucksache 1808/2012 - IGS Bothfeld), aufgrund der baulichen Rahmenbedingungen jedoch nur vierzügig geführt. Hier ist beabsichtigt, die Schulen im Zuge der Baumaßnahmen zu einer dauerhaften Fünfzügigkeit im Sekundarbereich I zu erweitern. Zudem wird die IGS Kronsberg nach Abschluss der Bauarbeiten wieder die volle 6-Zügigkeit anbieten.

In der untenstehenden Tabelle wird angenommen, dass alle vorgesehenen Maßnahmen zügig umgesetzt werden:

  • Erhöhung der Zügigkeit an der Oberschule Pestalozzischule zum Schuljahr 2022/23
  • Erhöhung der Zügigkeit an der IGS Büssingweg zum Schuljahr 2024/25
  • Erhöhung der Zügigkeit der IGS Bothfeld zum Schuljahr 2026/27
  • Aufnahme der vollen Zügigkeit der IGS Kronsberg
  • Neubau einer 6-zügigen IGS zum Schuljahr 2025/26

Die Höhe der Zügigkeit der geplanten neuen IGS ist noch nicht abschließend festgelegt. Diese Entscheidung hängt insbesondere von der Größe eines noch zu identifizieren Grundstücks ab. Zunächst wurde daher für die weiteren Berechnungen die Maximalkapazität zu Grunde gelegt, die dennoch weiterhin rechnerische Fehlbedarfe ab dem Schuljahr 2025/26 erkennen lassen.



Prognose ab Schuljahr 2019/20; inkl der Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen
Quelle: Berechnungen der Schulentwicklungsplanung


Standort
Zur weiteren Umsetzung ist zunächst ein geeigneter Standort zu finden. Grundsätzlich haben weiterführende Schulen das gesamte Stadtgebiet Hannover als Schuleinzugsbereich, dennoch sollte möglichst eine wohnortnahe Versorgung der Schüler*innen angestrebt werden. Bei der Standortsuche ist zu beachten das neben den Anforderungen an die Grundstücksgröße auch die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Nahverkehr gewährleistet sein muss.

Für die weitere Prüfung wurde auf das Verfahren zur Standortsuche beim 18. Gymnasium zurückgegriffen. Zu diesem Zweck wurde das Stadtgebiet auf Grundlage der Stadtteile in fünf Gebiete eingeteilt. Dabei ist die Wahl auf ein zentrales Gebiet (“Mitte”) gefallen, das von vier räumlich etwa gleich großen Randgebieten ringförmig umschlossen wird. Folgende Stadtteile wurden den einzelnen Regionen zugeordnet:

Mitte: Mitte, Calenberger Neustadt, Südstadt, Bult, Zoo, Oststadt
Nordost: List, Vahrenheide, Sahlkamp, Bothfeld, Lahe, Groß-Buchholz, Isernhagen-Süd, Misburg-Nord
Nordwest: Nordstadt, Vahrenwald, Hainholz, Herrenhausen, Burg, Leinhausen, Ledeburg, Stöcken, Marienwerder, Nordhafen, Vinnhorst, Brink-Hafen
Südost: Waldhausen, Waldheim, Kleefeld, Heideviertel, Kirchrode, Döhren, Seelhorst, Wülfel, Mittelfeld, Bemerode, Misburg-Süd, Anderten, Wülferode
Südwest: Linden-Nord, Linden-Mitte, Linden-Süd, Limmer, Davenstedt, Badenstedt, Bornum, Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen, Ahlem

Auf dieser Basis wurde die Anzahl der vorhandenen Schulplätze den im jeweiligen Planungsbereich lebenden Kindern im Alter zwischen 6-9 Jahren gegenübergestellt, um eine Versorgungsquote zu ermitteln. Dabei wurden die Platzzahlen des neu zu schaffenden 18. Gymnasiums im Stadtteil Bemerode ebenso einbezogen, wie die geplante Erhöhung der Zügigkeiten der IGS Bothfeld und der IGS Büssingweg.

Die folgende Tabelle zeigt das Ergebnis dieser Berechnung:


Region
Ø Anzahl Kinder
im Grundschulalter
Schulplätze IGS
Schulplätze Sek I
IGS-Plätze pro Kind
Sek I Plätze pro Kind
Mitte
485
120
881
0,25
1,82
Nordost
1360
570
1515
0,42
1,11
Nordwest
715
300
570
0,42
0,80
Südost
880
180
592
0,20
0,67
Südwest
1122
570
1187
0,51
1,06
Gesamt
4562
1740
4745
0,38
1,04


Im nächsten Schritt wird ermittelt, wie sich das Schulplatzangebot bzw. die Versorgungsquote an den weiterführenden Schulen und der Schulform IGS mit der Einrichtung der 12. IGS im jeweiligen Planungsbereich verändern würde:

Die Übersicht zeigt, dass der Bereich Südost am stärksten von zusätzlichen Plätzen im Sekundarbereich I und auch von einer weiteren IGS am meisten profitieren würde. Das Gebiet Nordost würde nachfolgend von einer weiteren IGS profitieren, wobei hier die Versorgung mit Plätzen im Sekundarbereich I bereits höher ist.

Die Suche nach einem geeigneten Standort sollte daher bevorzugt in den Stadtbezirken Kirchrode-Bemerode-Wülferode oder Döhren-Wülfel sowie in den Stadtteilen Kleefeld und Heideviertel des Stadtbezirkes Buchholz-Kleefeld erfolgen. Letztlich wird sich die Frage des Standortes jedoch an der Verfügbarkeit von geeigneten Grundstücken - Größe und Erreichbarkeit - orientieren.
40.11 
Hannover / 09.08.2019