Drucksache Nr. 1974/2020:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Nr. 1874, Reitwallstraße
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1974/2020
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Nr. 1874, Reitwallstraße
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1874 mit Begründung zuzustimmen und
  2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Ge- schlechter gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Die zur Umsetzung des Vorhabens entstehenden Kosten werden vollumfänglich vom Vorhabenträger getragen. Näheres wird im Durchführungsvertrag geregelt.

Begründung des Antrages

Das Vorhabengebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 926, 1. Änderung für den Baublock zwischen Am Steintor – Steintorstraße – Am Marstall – Reitwallstraße aus dem Jahr 1985.
Für die Grundstücke Steintorstraße 11 und 13 sowie Reitwallstraße 5a ist Kerngebiet (MK) mit maximal VI Geschossen in geschlossener Bauweise festgesetzt. Die Grundflächenzahl ist mit 1,0, die Geschossflächenzahl ist mit 5,0 festgesetzt. Für Neubauten auf den Grundstücken Steintorstraße 11 und 13 sowie Reitwallstraße 5a ist die Traufhöhe auf mindestens 71,6 m üNN und maximal 73,2 m üNN begrenzt, d.h. ca. 16 m bis 18 m über Straßenniveau. Für die genannten Flurstücke sind laut textlicher Festsetzung Beherbergungsbetriebe ausgeschlossen.
Die Grundstücke sind derzeit lediglich mit zweigeschossigen Gebäuden bebaut und werden durch eine Spielhalle und einen Optiker genutzt.

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht der Vorhabenträgerin, die Bestandsgebäude abzubrechen und durch einen X-geschossigen Neubau mit einem Hotel sowie ergänzende Einzelhandelsnutzungen zu ersetzen. Die vorgelegte Planung deckt sich mit den städtebaulichen Zielen der Landeshauptstadt Hannover: Mit der Umsetzung der Planung kann ein weiterer Beitrag zur positiven Entwicklung und Aufwertung des Steintorplatzes geleistet werden, indem die südöstliche Raumkante des Platzes städtebaulich gefasst und akzentuiert wird. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2019 die Aufstellung und die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1874 beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde durchgeführt von 11.04.2019 bis 10.05.2019. Es ging eine Stellungnahme eines Bürgers aus Hannover ein:

"Durch das Bauvorhaben wird der denkmalgeschützte Giebel des Hauses Zieseniß verdeckt und damit irreparabel geschädigt."

Hierzu führt die Verwaltung aus:
In unmittelbarer Nähe befinden sich außer dem Baudenkmal Steintorstraße 9 (Zieseniß-Haus) auch das Baudenkmal Reitwallstraße 5. Der Bebauungsplanentwurf wurde daraufhin überarbeitet. Mit den folgenden zusammengefassten Maßnahmen wurde in enger Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde die Forderung der Rücksichtnahme auf die unmittelbar angrenzenden Baudenkmale erfüllt:
  • Angrenzend an die Nachbarbebauung in der Steintor- und Reitwallstraße werden als gliedernde Zwischenelemente Treppenhäuser angeordnet, die die im Straßenbild der Blockrandbebauung prägenden Traufhöhen aufnehmen.
Der Neubau schafft damit eine Fuge und einen Übergang zum Denkmalbestand.
  • Die Traufhöhen im Anschlussbereich zu den Baudenkmälern werden damit eingehalten oder unterschritten.
  • An der Steintorstraße (Zieseniß-Haus) wird das Treppenhaus mit einem Dachansatz abgeschlossen.
  • Die Treppenhausfassade an der Reitwallstraße tritt um Mauerstärke hinter die Bauflucht zurück und lässt das Baudenkmal im Straßenbild als dreidimensionalen Baukörper erkennbar bleiben.
  • Der Lichthof im Übergangsbereich zu Haus Reitwallstraße 5 ermöglicht den Erhalt aller Fenster der Grenzwand, auch bleiben mit dem schmalen Anbau an den Straßenfronten große Teile der architektonisch gestalteten Grenzwände vom Hof aus sichtbar, während gleichzeitig das städtebauliche Ziel der geschlossenen Bauflucht erfüllt wird.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün liegt als Anlage 3 bei.

Um die Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes herbeiführen zu können, sind die beantragten Beschlüsse erforderlich.
61.11 
Hannover / 07.09.2020