Informationsdrucksache Nr. 1967/2011:
"Auf dem Weg zur inklusiven Stadt"

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1967/2011 (Originalvorlage)

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Gleichstellungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Jugendhilfeausschuss
In den Kulturausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Schulausschuss
In den Sozialausschuss
In den Sportausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1967/2011
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

"Auf dem Weg zur inklusiven Stadt"

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2011 wurde die Verwaltung beauftragt, ein fachübergreifend angelegtes, kommunales Handlungsprogramm zum Thema Inklusion zu entwickeln. Den Gremien soll von der Verwaltung ein jährlicher Bericht zur Umsetzung vorgelegt werden.

Die Verwaltung stellt in der Anlage den Gremien den aktuellen Sachstand zur Erstellung des kommunalen Handlungsprogramms Inklusion dar. Zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Landeshauptstadt Hannover wird dabei Folgendes festgestellt:

Es wird eine dezernatsübergreifend angelegte AG „Inklusion“ innerhalb der Stadtverwaltung unter Federführung des Jugend- und Sozialdezernates eingerichtet.

Diese hat zum Ziel, dass das Thema Inklusion noch stärker als bisher in den nächsten Jahren handlungsfeldübergreifend Bestandteil von Planungen und Verwaltungshandeln wird. Dazu gehört insbesondere auch, dass das Thema Inklusion im Rahmen der kommunalen Bildungs- und Kita-Planung verpflichtend einbezogen wird. Für den Bereich der Schulentwicklungsplanung gibt es bereits eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Land, Region Hannover und Stadt Hannover, die das Konzept zur Umsetzung von Inklusion in Schulen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Landes erarbeiten wird. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe werden in die dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe eingebracht.

Mitglieder der Arbeitsgruppe sind jeweils eine Beauftragte oder ein Beauftragter aus jedem Dezernat sowie die städtische Behindertenbeauftragte.

Aufgaben sind:
  • Setzung von Schwerpunkten für die weitere Planung von inklusionsfördernden Maßnahmen, insbesondere auch im Sozialraum,
  • Vorlage eines jährlichen Sachstandsberichts für den Rat über den Fortgang der Inklusion unter Beteiligung des Runden Tischs für Menschen mit Behinderung,
  • Verfolg der weiteren Rahmenbedingungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere auf Bundes-/ Landesebene,
  • Koordinierungs- und Erfahrungsaustausch über die UN-Behindertenrechtskonvention / Umsetzung innerhalb der Verwaltung,
  • Planung und Durchführung von Informationsmaßnahmen über die UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Ziel, Betroffene und Institutionen über den Stand und die Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention verstärkt zu informieren sowie
  • Bündelung und konzeptionelle Einbindung der unterschiedlichen finanziellen Fördermöglichkeiten (SGB, Krankenkassen u.a.) und Ressourcen.

Eine entsprechende Koordinationsstelle wird im Jugend- und Sozialdezernat eingerichtet.

Dem Rat wird ein jährlicher Bericht über den Fortgang der Inklusionsförderung übermittelt. Dies gilt unter Einbezug einer jeweils vorausgehenden Befassung durch den Runden Tisch für Menschen mit Behinderung.

Potentielle Anlaufstellen für Betroffene werden über den Stand und die Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention verstärkt informiert.

Im Rahmen der Schulentwicklungs-, kommunalen Bildungs- und Kita-Planung wird das Thema „Inklusion“ verpflichtend einbezogen.

Beim Ausbau der Krippenbetreuung ist am Ziel, behinderte und nicht-behinderte Kinder gleich zu behandeln auch unter dem Gesichtspunkt verringerter Gruppengrößen festzuhalten.

Bei Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes werden die Konsequenzen für die Förder- und Regelschulen im Hinblick auf die inklusive Beschulung in Hannover geprüft und im Rahmen der Fortschreibung des hannoverschen Konzeptes Rat und Öffentlichkeit vorgestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten und von Menschen mit Behinderung

Das Thema Inklusion behandelt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung am gesellschaftlichen Leben unabhängig von Alter, Geschlecht oder Nationalität.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt De - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt De - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €

Dez. III 
Hannover / 24.10.2011