Drucksache Nr. 1964/2012 N1 E1:
Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer -
Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Erneuter Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer
  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
  • Kommission Sanierung Limmer

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An die Kommission Sanierung Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1964/2012 N1 E1
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer -
Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Erneuter Aufstellungsbeschluss

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Kostentabelle

Angaben zu den Kosten sind der Drucksache 1964/2012 N1 zu entnehmen.

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Die vorliegende Ergänzungsdrucksache E1 ist erforderlich aufgrund des in der Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.11.2012 unter TOP 7.2.1 beschlossenen Ergänzungsantrages (Drucksache Nr. 15-2548/2012).

Die in der Drucksache Nr. 1964/2012 N1 enthaltenen Anträge
Nr. 1 (den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes
Nr. 1535 - Entwicklung einer ehemaligen Industriebrache zu einem Wohngebiet mit gewerblichen Nutzungen - entsprechend den Anlagen 3 und 4 zuzustimmen),

und

Nr. 2 (die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,)

wurden in der genannten Sitzung unter TOP 7.2 zusammen mit der Drucksache 1964/2012 N1 beschlossen.

In der Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.11.2012 wurde zur Drucksache Nr. 1964/2012 N1 folgender Beschluss durch die Formulierung eines Ergänzungsantrages (Drucksache Nr. 15-2548/2012) gefasst:

Die Landeshauptstadt wird aufgefordert, bezüglich der im Geltungsbereich des B-Planes“ 1535 - Wasserstadt Limmer - (1964/2012 N1) –liegenden Flächen, an geeigneter Stelle dafür zu sorgen, dass dort nachhaltig Wohnraum für Haushalte vorgehalten wird, die nicht in der Lage sind, Kostenmieten zu zahlen.


Die Vorgaben dieses Beschlusses werden bei der Ausschreibung der Grundstücke wie folgt Berücksichtigung finden:
Es ist beabsichtigt zur Bebauung durch Bauträger auszuschreiben.
Die eingereichten Bewerbungen werden besonders positiv bewertet, wenn sich die Bewerber verpflichten:
Mindestens 25 % der Wohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus anzubieten.

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung :

Die Verwaltung unterstützt das Anliegen des Antrags, im Plangebiet Wohnraum für Haushalte anzubieten, die nicht in der Lage sind, Kostenmieten zu zahlen. In Anlage 1 dieser Drucksache, die ansonsten der Anlage 4 der Drucksache 1964/2012 N1 entspricht, wurde auf Seite 3 im Anschluss an Absatz 3 ein entsprechender Absatz eingefügt. Darüber hinaus wird im weiteren Verfahren geprüft, ob von der Festsetzungsmöglichkeit des
§ 9 Abs.1 Nr. 7 BauGB ("Flächen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten") Gebrauch gemacht werden soll.

Die Landeshauptstadt Hannover ist nicht Eigentümerin der Flächen. Da eine unmittelbare Einflussnahme auf die Vertragsverhandlungen des Eigentümers mit den späteren Nutzern nicht möglich ist, wird die Verwaltung nach den rechtlich bestehenden Möglichkeiten auf Regelungen mit den Bauträgern hinwirken. Weiterhin wird die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und den jeweils vorhandenen Fördermöglichkeiten und –mitteln das mit der Drucksache Nr. 15-2548/2012 verbundene Anliegen zur Bereitstellung preiswerter Mietwohnungen im Planvollzug unterstützen.

61.12 
Hannover / 21.11.2012