Drucksache Nr. 1937/2008:
Bebauungsplan Nr. 1695 - Friederikenstift,
Bebauungsplan der Innenentwicklung;
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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Zu TOP
 
1937/2008
3
 

Bebauungsplan Nr. 1695 - Friederikenstift,
Bebauungsplan der Innenentwicklung;
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1695 mit Begründung zuzustimmen,
  2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte wurden eingehend geprüft. Durch den Bebauungsplan werden die Voraussetzungen für eine Krankenhauserweiterung an einem verkehrsgünstig gelegenen Standort geschaffen. Es ist davon auszugehen, dass durch die Planung keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover.

Begründung des Antrages

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1695 berührt die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 417, 1036 und 1613 , die Sondergebiet Krankenhaus bzw. Klinik sowie Fläche für Stellplätze und nicht überbaubare Grundstücksfläche festsetzen.
Das Friederikenstift beabsichtigt eine Erweiterung ihres Krankenhauses für zwei berufsgenossenschaftliche Pflegestationen mit einem Ambulanzbereich in einem ca. 10 m hohen Gebäude zu realisieren.
Der Stadtbezirksrat Mitte hat in seiner Sitzung am 15. Januar 2007 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 01.02. bis 02.03.2007 durchgeführt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Zwischenzeitlich wurde das hier vorhandene Parkdeck beseitigt und weil auf der Grundlage des § 33 Abs. 3 BauGB die Möglichkeit der Zulassung einer Baumaßnahme während der Planaufstellung besteht, wurde für den geplanten Erweiterungsbau des Friederikenstiftes bereits eine Baugenehmigung erteilt.

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung. Mit ihm soll im Innenstadtbereich die Nachverdichtung und Nutzung der Krankenhausfläche erreicht werden. Deshalb hat der Verwaltungsausschuss am 19. April 2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB in der ab 1. Januar 2007 gültigen Fassung beschlossen.


Nach § 13 Abs. 3 wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Mit dem Bebauungsplan wird keine Flächeninanspruchnahme von bisher nicht oder geringer überbaubarer Grundstücksfläche vorgenommen. Die Eingriffsregelung findet daher keine Anwendung.

In der Anlage 3 zur Drucksache ist die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün wiedergegeben.



Der Beschluss ist notwendig um das Bebauungsplanverfahren fortzuführen.
61.11 
Hannover / 25.08.2008