Antrag Nr. 1933/2020:
Antrag der Fraktion Die FRAKTION zu temporären Umwidmungen von Parkplätzen zu Freiflächen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1933/2020 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion Die FRAKTION

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Fraktion Die FRAKTION zu temporären Umwidmungen von Parkplätzen zu Freiflächen

Antrag

Antrag zu beschließen:

1. Die Verwaltung der LHH ergreift kurzfristig die notwendigen Maßnahmen, damit straßenbegleitende Parkplätze in unmittelbarer Nähe von örtlichen Gastronomiebetrieben auf Antrag temporär zu Freiflächen für die Außengastronomie genutzt werden können. Die üblicherweise erfolgende Interessenabwägung ist hierbei zu Gunsten der Gastronomie auszulegen, auch wenn der Wegfall der Parkplätze deshalb übermäßig zu Lasten des Autoverkehrs ginge.
2. Eine Ablehnung kann nur aus Gründen der Sicherheit geboten sein.
3. Sofern für diese temporäre Umwidmung Nutzungsgebühren anfallen sollten, sind diese für das Jahr 2020 – 2021 auszusetzen.
4. Über diese neue Möglichkeit und das entsprechende Antragsverfahren wird die LHH aktiv auf ihrer Internetpräsenz und via Pressemitteilung informieren.
5. Die Freigabe der Flächen erfolgt nach Prüfung und Feststellung der Sicherheit des Verkehrs vor Ort.
6. Eine dauerhafte Umwidmung wird im weiteren Verfahren geprüft.

Begründung


COVID-19 und die damit verbundenen Folgen und Einschränkungen bringen erhebliche finanzielle Einbußen mit sich – das gilt für die Gewerbetreibenden, deren Mitarbeiter*innen und für die LHH.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) warnte bereits davor, dass dadurch jeder dritte Gastronomie-Betrieb gefährdet ist. *

Aufgrund der geltenden Abstandsregelungen und begrenzt durch die zur Verfügung stehende Fläche kann nur eine geringere Anzahl an Tischen belegt werden. Um unter den gegebenen Umständen trotzdem ausreichend Gäste bewirten zu können und Umsätze zu erreichen, die ein Überleben und den Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglichen, wird zusätzliche Fläche benötigt. Freie Fläche, die nicht einfach angebaut, aber vom öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden kann – durch öffentliche Parkplatzflächen, innerhalb und außerhalb der Innenstadt.

Bei der Umwidmung/Umnutzung soll darauf geachtet werden, dass insbesondere öffentliche Parkplätze in unmittelbarer Nähe von gastronomischen Betrieben zu Flächen für zusätzliche Außengastronomie umgewandelt werden. Eine Betriebsgenehmigung für die neu auszuweisenden Flächen steht selbstverständlich unter dem Vorbehalt, dass die Vorgaben im Sinne des Infektionsschutzgesetzes gewahrt werden können.

Wir bitten, diese Möglichkeit zu ergreifen, um die mit COVID-19 in Zusammenhang stehenden Folgen abzumildern.

Julian Klippert

Fraktionsvorsitzender

*https://www.tageskarte.io/politik/detail/dehoga-praesident-zoellick-jede-dritte-gaststaette-vor-dem-aus.html