Drucksache Nr. 1915/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen von Asylbewerbern
in der Ratssitzung am 27.09.2018, TOP 2.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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1915/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen von Asylbewerbern
in der Ratssitzung am 27.09.2018, TOP 2.3.1.

Laut dem von der Stadtverwaltung im September 2016 herausgegeben „Flüchtlingsbericht“ mit dem Titel „Ankommen-unterstützen-miteinander leben“ biete die Flüchtlingskrise eine Chance für den hannoverischen Arbeitsmarkt. Auf Seite 40 heißt es, es bestehe „bei vielen Unternehmen die Bereitschaft, Menschen, die als Flüchtlinge nach Hannover kommen, einen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplätze anzubieten“. Im April 2017 hatten wir bereits nach der aktuellen Lage gefragt und nun, über ein Jahr später, sind wir gespannt auf die neuen Zahlen.

Wir fragen die Verwaltung:

(1) Wie viele von den seit dem 01.01.2014 in der Landeshauptstadt Hannover registrierten „Flüchtlingen“ erfüllen derzeit die rechtlichen Voraussetzungen, um eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können?

(2) Ist der Verwaltung inzwischen bekannt, wie viele dieser Personen zum letztmöglichen verfügbaren Stichtag tatsächlich in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis gestanden haben?
(3) Wie viele dieser Personen stehen mittlerweile in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis bei der Landeshauptstadt Hannover?

Mit freundlichem Gruß



Sören Hauptstein
Beigeordneter und Fraktionsvorsitzender im Rat der LHH

Text der Antwort

Frage 1: Wie viele von den seit dem 01.01.2014 in der Landeshauptstadt Hannover registrierten „Flüchtlingen“ erfüllen derzeit die rechtlichen Voraussetzungen, um eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können?

Gemäß der gängigen Definition, welche Personen unter den Begriff „Flüchtling“ fallen, sind dies alle Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Flüchtling (inkl. subsidiärem Schutz) anerkannt worden sind sowie alle Asylantragsteller, über deren Asylantrag noch nicht entschieden worden ist. Eine Auswertung, wie viele dieser aktuell in Hannover lebenden Flüchtlinge erst nach dem 01.01.2014 in Hannover registriert worden sind, ist nicht möglich.

Möglich ist jedoch die Auswertung, wie viele dieser derzeit in Hannover gemeldeten Flüchtlinge ab dem 01.01.2014 in das gesamte Bundesgebiet eingereist sind. Derzeit leben in Hannover 6.295 seit 2014 eingereiste Flüchtlinge, die aufgrund einer Anerkennung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Besitz eines Aufenthaltstitels sind und bereits aufgrund dessen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet aufzunehmen.

1.861 seit 2014 eingereiste Flüchtlinge befinden sich derzeit in einem laufenden Asylverfahren. Von diesen Asylbewerbern erfüllen nur diejenigen nicht die rechtlichen Voraussetzungen, um eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet aufzunehmen, die sich noch nicht seit 3 Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten. Zum Zeitpunkt der Auswertung betrifft dies 28 Personen. Somit erfüllen derzeit 1.833 seit 2014 eingereiste Asylbewerber die rechtlichen Voraussetzungen, um eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet aufzunehmen.

Frage 2: Ist der Verwaltung inzwischen bekannt, wie viele dieser Personen zum letztmöglichen verfügbaren Stichtag tatsächlich in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis gestanden haben?

Einleitend sei vorausgeschickt, dass die statistische Erfassung der fraglichen Personengruppen in der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit systematisch nicht deckungsgleich ist.

Die Speicherung auswertbarer Daten, ob die in Hannover lebenden Ausländer in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen, ist für die Stadtverwaltung nach dem Aufenthaltsgesetz rechtlich derzeit nicht zulässig.

Auf Nachfrage teilte das Job Center der Region Hannover mit, dass diese Frage sich auf Grund fehlender statistisch Datenvorhaltung auch von dort nicht beantworten lässt.

Die Bundesagentur für Arbeit teilte mit, dass in der Landeshauptstadt Hannover für die acht zugangsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländer Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien im letzten Quartal 2017 2.954 Personen verzeichnet waren. Darunter befanden sich 318 Auszubildende.

Frage 3: Wie viele dieser Personen stehen mittlerweile in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis bei der Landeshauptstadt Hannover?

Derzeit (September 2018) absolvieren 24 (ca. 5 %) Auszubildende mit Fluchtgeschichte in 9 Berufen eine Ausbildung nach dem TVAöD – Berufsbildungsgesetz oder Pflege. Außerdem fördert die LHH ein entsprechendes Volontariat bei einem Kooperationsbetrieb. Darüber hinaus absolviert derzeit eine geflüchtete Person ein Freiwilliges Soziales Jahr Kultur bei der Stadtverwaltung.

Befristete Beschäftigungen zur Integration in den Arbeitsmarkt im Sinne des Konzeptes zur Beschäftigung von Flüchtlingen von 2016 sind bislang noch nicht erfolgt.

Insgesamt befinden sich aber zurzeit 13 geflüchtete Personen in einem Arbeitsverhältnis bei der Landeshauptstadt Hannover. Bei zwei Bewerberinnen befinden wir uns in der Prüfung.

Weiterhin sind 15 Personen in einem Ausbildungspool beim Hannover Congress Centrum (HCC) befristet beschäftigt.

Im Rahmen der Förderrichtlinie „QuiK“ vom Land Niedersachsen werden zudem aktuell ca. 15 geflüchtete Personen befristet bei OE 51.4 beschäftigt und erhalten die Chance auf eine anschließende Ausbildung im Kita-Bereich.